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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
züchten nach neuem Gesetz risikoreich?
15. Februar 2003 15:20

Hallo!

Also die HD wird durch zwei Komponenten bestimmt, Vererbung und erworben.

Jedoch ist es zu 99 % so, daß ein erbgesunder Hund, egal wie er gefüttert oder gehalten wird nicht an einer HD erkranken wird, also HD - frei ist.

Ein Hund der genetisch gesehen schon belastet ist, also auch tatsächlich eine HD entwickelen wird, kann aufgrund der Aufzucht und Haltung eine negativere Tendenz, was den Verlauf der Krankheit angeht erwarten.

Jedoch ist HD weder durch Futter Aufzucht oder Haltung so zu beeinflußen, daß man einen erbbelasteten Hund, der mit 100 % Wahrscheinlichkeit HD bekommt HD - frei machen kann.

Das HD eine Fütterungs und Aufzuchtbedingte Erkrankung ist ist ein Märchen.

Einzig und allein der Verlauf der Krankheit, was z. B. den Verschleiß der Gelenke usw. angeht kann man durch Belastung, Fütterung usw. etwas beeinflußen.

Ein Beispiel, ich hatte einen DSH, der Leichte HD beidseits aufwies, er wurde über 8 Jahre hinweg gearbeitet, hatte aber auch im Alter nahezu keine Beschwerden in den Gelenken.

Er wurde 15 Jahre alt. Ab dem ca. 12. Lebensjahr, als auch die Muskulatur etwas nachließ hat man ab und an bemerkt, das die Knochen halt etwas Morsch sind, aber angesichts dessen, daß er noch gut mithalten konnte und z 99 % schmerzfrei war gab es da kein Problem.

jensson

15. Februar 2003 15:32

Hallo!

Bei uns wurde das so geregelt:

Erbliche Erkrankungen, die das Skelettsystem betreffen:

Entweder Beteiligung an einer evtl. operation / Behandlung bis zur Höhe des Kaufpreises,oder muß der Hund aufgrund der schwere der Erkrankung eingeschläfert werden, dann entweder Kaufpreis zurück oder Auswahl eines Neuen Welpen aus dem nächsten Wurf.

Sollten Fehlstellungen des Gebisses wie Vorbiss / Unterbiss / Kieferengstand des Welpen bereits bei Abgabe erkennbar sein, Abgabe zur Hälfte des Welpenpreises ( falls später dann doch eine Behandlung nötig sein sollte ), damit entfällt dann jedoch die Haftung.
In diesem Punkt muß man halt den Welpenkäufer eingehend beraten und ihm auch die Auswirkung einer solchen Gebissfehlstellung im Zeeifelsfall erläutern.

Bei Hunden, die ganz klar nicht für Ausstellungen aufgrund von deutlich erkennbaren Standard - fehlern geeignet sind ebenfalls die Hälfte des normalen Welpenpreises.

Die beiden oben genannten Punkte nennt man bei uns AMerikanern Pet - Quality, diese Hunde werden dann als reine Familienhunde verkauft, mit einer vertraglichen Regelung, diese Hunde nicht zur Zucht zu nutzen, sowie eine entsprechende Meldung an den Zuchtverband herauszugeben.

Auf Erlangung von Ausbildungskennzeichen, oder besteimmte Wesensmäßige Eigenschaften, kann keine Garantie gegeben werden, da jeder Hund ein psychisch empfindsames Individuum ist und durch seine Spätere Sozialisation auch Verhaltensauffälligkeiten entwickeln kann, die nicht in der Hand des Züchters liegen.

Auch auf das Erzielen von SHow - Titeln kann keine garantie gegeben werden, da ein Fehlerfreier Hund nicht automatisch ein V - Hund ist.

jensson

15. Februar 2003 16:00

Hallo!

Soweit ich das BGB richtig verstanden habe ist die Frist erst ab Entdeckung eines Mangels. Nicht vorher.

Mein Grundsatz als Züchter lautet, daß ich als Züchter die Verantwortung habe für das Leben jedes meiner Welpen, da ich es erst möglich gemacht habe, daß sie auf dieser Welt sind.

Genauso habe ich auch die Verantwortung gegenüber meinen Welpenkäufern, da sie einen meiner Welpen bekommen und damit glücklich und unbeschwert sein wollen.

Deshalb, wenn ich als Züchter einen erblich bedingt Kranken Hund gezüchtet habe, werde ich dazu stehen und zumindest den Kaufpreis zurückersstatten, da Behandlungen leider einen Haufen Geld kosten.
Das ist dann nämlich das geringste was ich tun kann.

Überlegt mal, ein Familienvater, alleinverdiener, zwei Kinder, der vielleicht gerade seine Wohnung oder Haus abbezahlt der schluckt, wie die meisten Leute heute auch über die teils horrenden Welpenpreise.

Jetzt gibt er sagen wir mal ca. 800, - Euro für einen Welpen aus.
Die Familie investiert Liebe Zeit und Geld in genau diesen Hund.

Jetzt habe ich als Züchter nicht alles getan damit ein z. B. Patella - Luxationsfreier Hund gezüchtet wurde und genau dieser Hund erkrankt dann genau daran.

Bei den Behandlungskosten heutzutage kann sich die Familie dann einiges abschminken, vielleicht wird sie den Hund aus Kostengründen sogar einschläfern lassen -- das gibt es leider viel zu häufig und die Schweinerei ist, viele Tierärzte bieten das sogar an -- dann kann ich doch wenigstens etwas dazu beitragen und wenigstens den Kaufpreis zurückbezahlen.

Vielleicht wird man jetzt behaupten können, wenn die kein Geld für den Tierarzt haben, brauchen die auch keinen Hund.

Meine Devise ist jedoch, daß ein dicker Geldbeutel allein noch lange kein gutes zu Hause für den Hund bedeutet.


Ich bin in jedem Fall für meine Welpen da, ob so oder so.

Ein Beispiel:

Ein Rüde den ich verkauft hatte, erlitt bei einem Autounfall einen komplizierten Bruch.

Man hätte ihn so belassen können, dann wäre der Hund aber Zeit seines Lebens gehumpelt und hätte aufgrund der massiven Fehlbelastung z. B. Arthrosen entwickeln können, oder den Lauf operieren und die Belastung wäre nicht derart groß gewesen.

Der Welpenkäufer hatte aber keinen wirklich dicken Geldbeutel und fragte mich nun um Rat, ob er denn den Hund operieren lassen sollte oder nicht, später im Gespräch erfuhr ich, daß er es gerne würde, aber sich die Operationskosten nicht leisten konnte.

Ich fragte ihn, was er denn selber an Geld zusammen bekäme und habe ihm den Rest geliehen.

Dabei habe ich nicht nur einem meiner Welpen etwas gutes getan, sondern habe auch mittlerweile einen sehr guten Freund hinzugewonnen.

Als Züchter muß man nicht nur an seine Zuchterfolge im Ausstellungring oder bei der Ausbildung achten, man muß mit Leib und Seele seine Tiere lieben und alles für deren Wohlergehen tun.

Ich habe für meinen Teil festgestellt, das ein wirklich engagierter Züchter keinen finanziellen Gewinn aus der Zucht zieht, man legt vielmehr oftmals einiges drauf.

Zucht heißt nicht den Geldbeutel aufwerten, sondern aus Liebe zum Tier mit VErstand und Herz eine Rasse züchten, der man sich verschrieben hat, damit man seine Belohnung darin erhält die Rasse nach vorne gebracht oder auf einem hohen Standard erhalten zu haben.

jensson




15. Februar 2003 15:54

Hallo Kathi,
niemand kann diese Gewährleistung im Vertrag ausschließen, solche Verträge sind unwirksam und sittenwidrig. Der Unterschied zwischen Hobby- und gewerblichem Züchter liegt darin, daß beim gewerblichen Züchter die Beweislast umgekehrt wird. D.h. im Falle einer "Reklamation" muß der gewerbliche Züchter beweisen, daß die Krankheit bei Übergabe nicht bestand, beim Hobbyzüchter muß der Käufer diese Beweise durch Gutachten erbringen.
Es gibt eine Broschüre, die man sich für 5,- Euro bei einem Rechtsanwalt (spezialisiert auf Kaufrecht) bestellen kann. Da steht alles wissenswerte drin. Die email lautet kanzlei@wolfgang-becher.de, die Broschüre heißt "Das neue Kaufrecht".
Gruß Birgit