von Frieda(YCH) am 22. Februar 2003 17:25
Liebe Tessa,
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: Wenn mein angeleinter Hund Passanten belästigt, und ich das weiß, dann kann ich um Passanten einen Bogen machen.
Es geht hier nicht um Belästigung.
: Wenn ich meinen Hund anleine, dann soll bitte der "gegnerische" Hundeführer seine Sofarollen unter Kontrolle bringen und nicht einfach zu meinem hinlassen!
: Das ist ein Akt gegenseitiger Rücksichtnahme und dann kann auch nix passieren.
Der Meinung bin ich auch.
: Wenn so ein Rohrputzer auf meinen Hund losrennt, bitte ich die Besitzer, ihren Hund unter Kontrolle zu bringen. Kommt der Hund trotzdem zu nah, beschütze ich meinen Hund. Notfalls (wirklich nur notfalls bei wirklich aggressiven Hunden) durch einen herzhaften Tritt.
Das finde ich gut, damit kannst du sicher schlimmeres verhindern.
: Geld hab ich keins gesehen - den Tierarzt (hat sich mächtig entzündet, die Wunde) durfte ich selbst bezahlen.
Aber nur, weil die Besitzerin verschwunden war.
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: Hunde sind Hunde, sowas kann passieren. Aber dann soll man bitteschön für den Schaden aufkommen und sich entschuldigen.
Das benötigt aber eine gute Kinderstube, und die hat leider nicht jeder.
: Dass ein Schaden, den ein Hund verursacht hat, bezahlt werden sollte, das sollte selbstverständlich sein.
Und genau das steht im § 833 BGB geschrieben.
: Es freut mich sehr, dass Moritz auf dem Wege der Besserung ist. Ich drücke ihm ganz fest die Daumen, dass er schnell wieder auf die Pfoten kommt.
Das wünsche ich ihm natürlich auch.
Nur schreibt das Gesetz eben vor, daß derjenige, der einen Schaden anrichtet ihn auch begleichen muss. Wenn ich richtig gelesen habe, musste Tom den Schaden bezahlen und du bist ja auch dieser Meinung. Und die LHV oder sonstiges hat mit diesem Fall nichts zu tun, daß ist eine Zivilsache. Wenn Anleinpflicht war, oder was sonst noch, wird Elke ein Bußgeld zahlen müssen, weil sie dagegen verstossen hat. Es kann aber auch sein, daß der Halter des Dobermanns eine Geldbuße bekommt, weil er nicht auf den Hund aufgepasst hat. Es kann sein....
Ich habe hier nicht meine persönliche Meinung geäußert, sondern nur die Rechtslage dargelegt. Es gibt in solchen Fällen immer noch so viel wenn und aber....
Deshalb habe ich vorgeschlagen, daß Elke sich eine Rechtsberatung holen soll, weil sie in meinen Augen gute Chancen hat, die TA-Kosten erstattet zu bekommen.
Gruß Frieda