Hallo zusammen,
in Hamburg gibt es seit 3 Monaten einen "Ordnungsdienst". Aufgabengebiete u.a.: Umweltsünder stellen, Radfahrer auf der falschen Fahrbahnseite ermahnen, Anleinpflicht durchsetzen etc.
In einem Artikel in der heutigen "Welt" steht:
"Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz berechtigt die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts, bei Zuwiderhandlungen auch die Personalien für ein Bußgeldverfahren zu verlangen."
Eine Freundin hingegen erzählte mir, dass bei sofortigem Zahlen des Bußgeldes die Personlien nicht erfasst werden dürfen, da das Bußgeldverfahren quasi mit sofortiger Wirkung abgeschlossen wäre.
Daher meine Frage: darf ich bei sofortiger Bußgeldzahlung die Angabe meiner Personalien verweigern?
Gruß,
Susanne007