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Rechte des Ordnungsdienstes in Hamburg

geschrieben von Susanne07(YCH) 
Rechte des Ordnungsdienstes in Hamburg
03. April 2003 08:56

Hallo zusammen,

in Hamburg gibt es seit 3 Monaten einen "Ordnungsdienst". Aufgabengebiete u.a.: Umweltsünder stellen, Radfahrer auf der falschen Fahrbahnseite ermahnen, Anleinpflicht durchsetzen etc.

In einem Artikel in der heutigen "Welt" steht:

"Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz berechtigt die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts, bei Zuwiderhandlungen auch die Personalien für ein Bußgeldverfahren zu verlangen."

Eine Freundin hingegen erzählte mir, dass bei sofortigem Zahlen des Bußgeldes die Personlien nicht erfasst werden dürfen, da das Bußgeldverfahren quasi mit sofortiger Wirkung abgeschlossen wäre.

Daher meine Frage: darf ich bei sofortiger Bußgeldzahlung die Angabe meiner Personalien verweigern?

Gruß,
Susanne007


03. April 2003 09:02

Hi,

es kommt auf die Höhe des Bussgeldes an. Kleinere Beträge, die sofort (vor Ort) gezahlt werden, ziehen normalerweise keine Aufnahme der Persoinalien nach sich. Größere hingegen schon. Schließlich will die zuständige Behörde wissen wo sie notfalls (bei Nichtzahlung) die KOhle eintreiben kann.

Gruß
Kathi