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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schmerzensgeld - Schadenersatz?
15. Mai 2003 06:16

Hallo Frieda,

die Sache ist die, was man eigentlich will. Daß nicht noch mehr bzw. etwas Schlimmeres mit dem Hund passiert (das wäre mein Anliegen) oder einfach Rache... Und die Frage ist auch, welche Vorgehensweise uns Hundehaltern im Ganze gesehen mehr schadet.

Viele Grüße

Antje

15. Mai 2003 06:26

Hallo Milla,

Du meinst:

:Jeder, der sich vernünfttig in allen Belangen um seinen Hund kümmert und ihn entsprechen führt, hat doch nichts zu beführchten.

Das ist nun aber wirklich, sorry, Unfug. Selbstverständlich hat auch jeder verantwortungsvolle Hundehalter etwas "zu befürchten". Schau Dir einfach mal die in den vergangenen Jahren erlassenen Gefahrhundeverordnungen an, die jeden verantwortungsvollen Hundehalter treffen, nur weil der Hund beispielswiese mehr als 20 Kilo wiegt.

Vereine und deren Mitglieder haben sehr wohl oftmals Schwierigkeiten, etwa wenn es Beschwerden wegen Verschmutzungen und Lärmbelästigung (mein früherer Hundeverein konnte deshalb aufhören,) gibt. Da wird oft intensiv gestritten und Vorfälle mit Beissverletzungen passen dann gut ins Bild.

Direkt neben unserem Hundeplatz haben sie eien Wohnblock hochgezogen. Zwar mit entsoprechenden Klauseln in den Mietverträgen, aber dennoch gitb es da ein, zwei Querulanten, die jede Minute notieren, die man außerhablb der üblichen Trainingszeiten auf dem Platz ist. Da wird durch die neu Hinzugezogenen fotografiert und sonstige "Beweise" für die störenden Hundehalter gesucht, da werden die Hunde provoziert, damit sie anschlagen usw.

Man sucht förmlich nach Angriffspunkten, also bitte nicht davon ausgehen, dass es niemanden trifft, sondern nur den tatsächlich Verantwortlichen.

Viele Grüße,

andreas


15. Mai 2003 06:36

hallo,

normlerweise muss der Arzt den Beißvorfall sowieso dem Ordnungsamt melden.

grüße
Felix

15. Mai 2003 07:04

Hallo Milla,

: deine Meinung kann ich nicht teilen. Es war absolut richtig, eine Anzeige beim Ordnungsamt zu erstatten.

Hier soll nix unter den Teppich gekehrt, sondern eine Grundlage dafür geschaffen werden daß so etwas mit dem Hund nicht noch mal passiert. Dazu müssen nicht gleich alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sondern man kann es ja wohl auch erst mal anders probieren. Für jeden, der es immer noch nicht kapiert hat: JEGLICHER gemeldeter Vorfall mit einem Hund, egal welchem, fällt irgendwie AUF UNS ALLE zurück, auf jeden Hundehalter, auch auf Dich und mich.


: Der Vereinsvorstand und andere Mitglieder scheinen ja keinen
: Einfluss auf die Besitzer zu haben. Nein, sie decken sogar die
: Besitzer und ein Hund absolviert erfolgreich die BH, obwohl er
: nicht dazu in der Lage ist.

*LACH* Wenn für die Prüfunlinge bei Vereinsprüfungen nicht optimale Bedingunen herrschen würden und die Leistungsrichter nicht alle Hühneraugen zudrücken würden in Bezug auf die BH, würden im Agility nur die Hälfte der Hunde an den Start gehen dürfen...


: Und außerdem wird dieser Hund im Schutzdienst geführt,
: obwohl den Besitzern jegliche Voraussetzungen dazu fehlen. Mal
: ehrlich, kann doch wohl nicht angehen, oder?!

Wenn der Hund mental nicht geeignet ist für den Schutzdienst oder die Leute wirklich nicht mit ihm zurecktkommen hat er im Schutzhundebereich nix verloren, da gebe ich Dir recht. Aber es besteht auch die Möglichkeit einer Erkrankung. Wir hattes das selbst schon bei einem Rotti im Verein, der 1 1/2 jährig in Wesen plötzlich umschlug und bei dem in allen Gelenken eine Arthrose diagnostiziert wurde (6 Monate vorher war er beim Vorröntgen O.K.). Ich denke aber nicht, daß wir das Beurteilen können, wir kenne die Leute dort nicht und haben die Situation nicht gesehen.


: Fakt ist, der Hund hat schwer beschädigt und darauf muss
: reagiert werden.

Da sind wir völlig einer Meinung...


: Ursachenforschung hin oder her - dafür kann es viele Gründe
: geben. Ich bezweifele allerdings, die Besitzer dazu in der Lage
: sind, geschweige das abstellen können.

Zum einen können wir letzteres nicht beurteilen. Zum anderen muß man Ursachenforschung betreiben, sonst kann man solche Vorfälle in Zukunft nicht verhindern. Es betrifft ja nicht nur diesen Hund. Wenn es sich beim Grund für das Zubeissen um eine gesundheitliche Sache handelt, sind u.U. weitere Hunde des Vereines (vom gleichen Züchter/aus der gleichen Linie) davon betroffen. Hier muß man dann ein Auge darauf haben.


: Es kann doch nicht angehen, nur um die Allgemeinheit der
: Hundehalter gut dastehen zu lassen, solche Vorfälle unter den
: Tisch zu kehren!

S.o., es soll nix unter den Tisch gekehrt, sondern dafür gesorgt werden, daß so etwas nicht noch mal passiert. Andererseits muß man es im Interesse aller Hundehalter nicht gerade an die große Glocke hängen.


: Jeder, der sich vernünfttig in allen Belangen um seinen Hund
: kümmert und ihn entsprechen führt, hat doch nichts zu
: beführchten.

Glaubst Du das immer noch???

Viele Grüße

Antje

15. Mai 2003 07:05

Hallo Irene,
tut mir leid, daß du gebissen wurdest, zumal ohne erkennbaren Grund. Der Hund scheint eine Gefahr zu sein, deshalb finde ich es gut, wenn du beim Ordnungsamt Meldung gemacht hast. Bei einem solchen Hund finde ich einen Maulkorb- und Leinenzwang angebracht, wenn ich auch sonst von pauschalen Maulkorbzwängen nichts halte. Hast du denn von den Besitzern den Namen der zuständigen Versicherung erhalten? Dann könntest du dich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen und ein Schmerzensgeld verlangen. Über die Höhe kann ich dir aber keine Auskunft geben. Vielleicht erkundigst du dich mal bei deiner Hundehaftpflichtversicherung, sicher gibt es Tabellen, wo die Höhe der Schmerzensgelder festgelegt ist. Ich denke in diesem Fall steht dir schon Schmerzensgeld zu, das Problem ist natürlich, daß keine Versicherung gerne zahlt. Die Versicherung muß ja auch die Kosten für die ärztliche Behandlung übernehmen, du hast ja sicher beim Arzt den Grund für die Verletzung angegeben. Wenn die Leute total uneinsichtig sind, mußt du dir einen Anwalt nehmen. Den muß dann letztlich auch die Versicherung bezahlen, wenn dementsprechend entschieden wird. Gruß Birgit

15. Mai 2003 07:09

Hallo Felix,

das ist anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und wohl auch davon, was der behandelnde Arzt als Bagatellverletzung bezeichnet und was nicht. Bei uns wird so etwas sofort gemeldet, selbst wenn Dich Dein eigener Hund verletzt (z.B. beim Spielen).

Viele Grüße

Antje