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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Kaufvertrag oder was?
28. Mai 2003 14:33

: Hallo Kathi,
:
: "Für den Fall, daß der o.g. Hund an Dritte weitergegeben werden muß, hat der Käufer den Züchter zu informieren. Für diesen Fall hat der Züchter das uneingeschränkte Verkaufsrecht sowie das Rückkaufrecht innerhalb einer Erklärungspflicht von 2 Wochen."
:
: das wäre für mich OK.

Hier stört mich das uneingeschränkte Verkaufsrecht. Wenn aus welchen Gründen auch immer, nach 10 Jahren meinen Hund abgeben muß, dann möchte ich selbst entscheiden wem ich den Hund anvertraue.
Abgabe in Tierheim oder ähnliches mal ausgenommen.
:
: : "Ebenso erfolgt Absprache mit dem Züchter, wenn eine Kastration oder Sterilisation des Hundes in Erwägung gezogen werden muss...."
:
: wäre für mich auch OK.

Wenn mein Hund z.B. aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden muß, sollte das der Tierarzt entscheiden und nicht der Züchter. Andere Gründe
zählen eh nicht und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.
:
In den anderen Punkten stimme ich Dir zu, man kann ja über alles geteilter Meinung sein. Ich wollte hier nur nochmal etwas genauer meine
bedenken begründen.

MfG
Volker

28. Mai 2003 16:20

Hi Volker,

: Hier stört mich das uneingeschränkte Verkaufsrecht. Wenn aus welchen Gründen auch immer, nach 10 Jahren meinen Hund abgeben muß, dann möchte ich selbst entscheiden wem ich den Hund anvertraue.

Als Züchter möchte ich meine Hunde aber auch nach 10 Jahren noch in den richtigen Händen wissen. Und ich glaube, wenn die neuen Besitzer dem Züchter zusagen, wird er auch nichts gegen eine Abgabe dorthin haben.
Ist halt alles Ansichtssache.

: Wenn mein Hund z.B. aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden muß, sollte das der Tierarzt entscheiden und nicht der Züchter. Andere Gründe zählen eh nicht und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.

ich denke, Du mißverstehst den Passus. Absprache heist nicht daß der Züchter entscheidet. Er möchte lediglich informiert sein und möglicherweise das Für und Wider besprechen.

: In den anderen Punkten stimme ich Dir zu, man kann ja über alles geteilter Meinung sein. Ich wollte hier nur nochmal etwas genauer meine
: bedenken begründen.

Ist schon klar. Letztendlich mußt Du entscheiden.

lg
Kathi

28. Mai 2003 17:31

: Hallo Volker,
: wie ist die Sache denn ausgegangen ?

wir haben einem Vergleich zugestimmt, den die Richterin vorschlug. Wir (mein Mann + ich) hatten damals noch keine Rechtschutzversicherung und waren beide noch Studenten, so daß wir wenig Geld hatten. Da war uns die Zahlung von DM 1200,-- plus Anwaltskosten lieber als ein ungewisser Prozeßausgang, der evtl. noch teurer geworden wäre. Hat zwar in dem Moment finanziell ziemlich weh getan, aber wir haben daraus gelernt.
Sollte ich nochmal einen Hund vom Züchter kaufen werde ich bestimmt keine Sondervereinbarungen mehr unterschreiben. Diese Sondervereinbarungen sind wohl gar nicht so unüblich, wie ich feststellen mußte als ich mich nach einer Hündin umsah. Auch da kam ein Züchter sofort mit der Klausel, daß ich mindestens einen Wurf mit der Hündin machen sollte. Damit war die Sache für mich erledigt. Unsere Hündin habe ich dann aus der Nothilfe übernommen und es bisher nicht bereut.

Liebe Grüße

Sonja mit Nathan + Sally

28. Mai 2003 22:30

Hallo Volker,

: "Kommen vom Züchter gezogene Rüden zur Zuchtverwendung, so hat der Züchter das Recht, seine in Frage kommenden Zuchthündinnen von dem von ihm gezüchteten Rüden kostenfrei decken zu lassen."
:

Kommt darauf an, wie Antje schon geschrieben hat. Ich kenne einige Fälle, in denen Züchter vielversprechende Jungrüden den zukünftigen Haltern für einen sehr viel niedrigeren Preis verkauft, bei guten Bekannten teilweise sogar geschenkt, haben, mit einer entsprechenden Klausel. Der Hund ist gut aufgehoben, der Züchter hat einen Rüden aus seiner Zucht, auf den er zurückgreifen kann, ohne dabei gleich einen Hund mehr im Haus zu haben.
Um da urteilen zu können, müsste im Prinzip alle getroffenen Vereinbarungen kennen, v.a. die zwischen Züchter und Erstbesitzer.

: "Für den Fall, daß der o.g. Hund an Dritte weitergegeben werden muß, hat der Käufer den Züchter zu informieren. Für diesen Fall hat der Züchter das uneingeschränkte Verkaufsrecht sowie das Rückkaufrecht innerhalb einer Erklärungspflicht von 2 Wochen."
:

Steht in den Kaufverträgen meiner Hunde auch mit drin. Warum nicht? Würde ich mir als Züchter auch ausbedingen. Schliesslich habe ich als Züchter auch eine Verantwortung. Und dazu gehört, dass ich auch wissen möchte, was weiterhin mit dem von mir gezüchteten Hund geschieht. Und das schliesst die Weitergabe an Dritte mit ein. Wenn der Platz, an den Hund abgegeben werden soll, okay ist, wird sich idR kein Züchter querstellen. Und wenn man nicht bereit ist, den Hund notfalls dem Züchter zurückzugeben, dann sollte man sich mal vorher überlegen, ob das überhaupt der richtige Züchter ist, wenn man im Nachhinein seinen Hund nicht mehr dorthin geben möchte.

oder
: "Ebenso erfolgt Absprache mit dem Züchter, wenn eine Kastration oder Sterilisation des Hundes in Erwägung gezogen werden muss...."
:

Nun denn, darüber kann man sich streiten.
Eine mir bekannte Züchterin hat mal einen erwachsenen Rüden abgegeben. Super Hund, ein Traum. Deckrüde. Sie hatte nicht mehr die Möglichkeit, diesen Hund zu halten, und ihr erschien es am besten, den Rüden an geeignete Personen abzugeben. Tja, 3 Monate später erfuhr sie so nebenbei, dass diese Leute den Rüden haben kastrieren lassen. Einfach so, ohne Grund. Dabei war klipp und klar gewesen, dass dieser Rüde zumindest für sie weiterhin als Deckrüde zur Verfügung stehen sollte. Die Leute hatten ihn auch entsprechend billiger bekommen.

Wie gesagt, man kann darüber streiten, ob diese Klausel okay ist, oder nicht. Es kommt mE darauf an, was sonst noch so abgesprochen wurde.

: Es geht sich dabei um einen 6 Monate alten Hund der vom Erstbesitzer direkt an uns abgegeben wird, wobei der Züchter diesen Vertrag mit uns vereinbaren möchte.
:

?????
Moment, der Erstbesitzer hat den Hund vom Züchter gekauft?
Welche Vereinbarungen wurden da getroffen?

Gruss Cindy