Verträge vom Tierschutz :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Verträge vom Tierschutz

von Corinna(YCH) am 05. Juni 2003 11:22


: Was die Kosten angeht - die kann der Tierschutz nicht zahlen, völlig unmöglich. Im allgemeinen existiert so ein Verein sowieso permanent an den Grenzen des Machbaren, Geld ist so gut wie nie genug da. Die Abgabegebühr für den Hund deckt bei weitem nicht die Kosten, die man mit ihm hatte (Kastration, Impfung, Futter, Geländepacht, Personalkosten usw. ) Manchmal finanziert auch ein leichter zu vermittelnder Hund sozusagen seine Artgenossen im Tierheim.

Da habe ich ein Beispiel: Meine Hündin war so krank, dass zunächst eine Rundumuntersuchung gemacht wurde: Allergietests, Suche nach Parsiten (sie hatte nämlich fast kein Fell mehr), Kotuntersuchungen (undefinierbarer Durchfall),Spezialernährung wegen starkem Untergewicht Blutuntersuchungen... usw. Ach ja, dann noch komplette Grundimmunisierung, usw. usw.
Und das alles innerhalb von drei Wochen Tierheimaufenthalt! Ich habe sie (damals noch) für 150 Mark bekommen, obwohl in dem Tierheim, wo ich sie geholt hatte normalerweise mindestens 300 Mark verlangt wurden.

Dafür musste ich sie später noch kastrieren lassen und hatte natürlich auch noch einige Tierarztkosten - was mir aber vorher klipp und klar gesagt wurde - das, was eben voraussagbar war!

Wenn ein Tierheim häufiger so einen Hund bekommt, ist es wohl nicht mehr tragbar...
Die "gesunden" haben also meinen Hund mitfinanziert - zum Glück!

Gruß Corinna

von tessa(YCH) am 05. Juni 2003 13:25

Hallo Ulla.

Ja, das ist üblich.
Die Dobermann-Hilfe macht auch nur solche Verträge.

Damit wird verhindert, dass der Hund vertragswidrig behandelt oder verkauft / in ein anderes Tierheim abgeschoben wird etc.

Wer mit dem Hund akzeptabel umgeht, hat ja gar nix zu befürchen, dem kann der Hund ja auch nicht weggenommen werden.

Aber wenn im Vertrag steht: Nur Wohnungshaltung und eine Nachkontrolle ergibt, dass der Hund Tag und Nacht im Zwinger sitzt, dann kann der Hund sofort eingezogen werden, ohne Hickhack.

Auch ist für den Hund gesorgt, wenn der Halter z.B. einen Unfall hat oder verstirbt, da die Eigentumsfrage geklärt ist.

Gruß
tessa

von Ulla(YCH) am 05. Juni 2003 13:58

Hallo,

Danke für Euere Antworten, habt Ihr alle sehr anschaulich und verständlich erklärt. Ich finde es nur nicht gut, daß man darüber nicht aufgeklärt wird und meint der Hund gehöre einem auch.

Ist so ein Vertrag nicht sittenwirdig, da der Halter ja für alle Kosten aus versch. Verpflichtungen aufkommen muss, der Hund im aber letztendlich garnicht gehört?

Ulla

von Barbara(YCH) am 05. Juni 2003 15:07

Hallo Ulla,

: Ist so ein Vertrag nicht sittenwirdig, da der Halter ja für alle Kosten aus versch. Verpflichtungen aufkommen muss, der Hund im aber letztendlich garnicht gehört?

Nein, ganz und gar nicht. Dass Halter und Eigentümer zwei verschiedene Personen sind, gibt es z.B. auch im KFZ-Bereich - bei einem geleasten Auto wird der Leasingnehmer z.B. Halter, aber keineswegs Eigentümer! Obwohl es für Laien schwer verstädlich ist, lässt das dt. Recht dies zu.

Ausserdem ist es ja auch nicht ungerecht: Das TH hat ja, was den Hund angeht, überhaupt kein Mitspracherecht mehr, SOLANGE Du Dich als Halter an den Vertrag hältst.Deshalb macht es für Dich doch gar keinen Unterschied, ob Du nun Eigentümer bist oder nicht - und in den Verträgen steht ja nun meist nichts drin, was man nicht auch einhalten könnte...sie dienen nur der Absicherung des THs! Ganz sicher völlig legal ;-)

Gruß,
Barbara

von Danni mit G+H(YCH) am 05. Juni 2003 15:33

Hallo Geli,

danke für die Ergänzung, schließe mich da natürlich an. Wir sehen das ganz genauso!

Grüsslis,

Danni

von Eike(YCH) am 18. Juni 2003 22:57

Hallo Josh,

bestimmt gibt es gute und seriöse Tierschützer. Was wir jedoch in
den letzten Wochen teilweise erlebt haben, als wir nach einem Zweit-
hund suchten (als erfahrene Hundehalter, die bereits jahrelang zwei
Hunde hatten) - das ist wirklich unfassbar. Im günstigsten Fall wird
man zum Bittsteller, der förmlich angekrochen kommen muss, um einen
Hund aus dem TH zu bekommen. Auch bei größeren Rassen, die angeblich
kaum Chancen haben, aus dem TH zu kommen. Wir haben uns mehr als ein-
mal gefragt, ob diverse TH / Tierschützer überhaupt vermitteln WOLLEN!
Trotz Erfahrung, Halbtagsstelle & Schichtarbeit (Hunde sind kaum einmal
alleine), Interesse auch für ältere Hunde...

Schließlich hatten wir wirklich genug und haben einen Welpen bei einem
Züchter gekauft. Der hat sich zwar auch interessiert für uns - und
interessiert sich nach wie vor für uns und den Hund - hat uns den Hund
dann aber gerne verkauft.

Ach ja, dieser Welpe ist unser erster Hund vom Züchter. Alle bisherigen Hunde waren aus zweiter Hand und wurden vom Vorbesitzer abgegeben: man hatte sich die Hundehaltung leichter vorgestellt, man kam mit dem Hund nicht zurecht etc. Gerne nehmen wir zur gegebener Zeit auch wieder einmal einen älteren Hund in unser Zweierrudel auf. Aber nach den Er-
fahrungen der letzten Wochen werden wir diesen nicht unbedingt im Tier-
schutz suchen!

Gruß
Eike







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