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Ich bremse auch für Tiere ???

geschrieben von mecki(YCH) 
Ich bremse auch für Tiere ???
09. Januar 2000 02:35

Hallo ihr da draussen,

Dunja schrieb in einer Meldung :Ich verstehe, dass sehr wahrscheinlich das schweizerische Gesetz irgend eine Bestimmung über Hundeführung auf öffentlichen Strassen beinhaltet, (kann mir jemand diesbezüglich genauer informieren?) ....*snip*

Dabei denke ich gerade an den bekannten Aufkleber: ich bremse auch für Tiere !!!

Weis jemand von euch, wie da mittlerweile die Rechtsprechung in Deutschland ist ???

Nächtliche Grüße aus dem Kleinen Saarland sendet mecki



09. Januar 2000 17:45

Hallo mecki,

: Dabei denke ich gerade an den bekannten Aufkleber: ich bremse auch für Tiere !!!
:
: Weis jemand von euch, wie da mittlerweile die Rechtsprechung in Deutschland ist ???
:
Wenn Du etwas genauer fragst, was Du wissen möchtest, dann kann ich Dir wahrscheinlich eine Antwort geben. Leider ist mir die Frage nochnicht ganz klar geworden.

Viele Grüße,

andreas

11. Januar 2000 06:58

Hallo Mecki,

: Bremst man wegen eine Menschen auf der Straße ist es soweit wie ich zu glauben meine in der Straßenverkehrsordnung so geregelt, daß der Hintermann schuld ist, weil er nicht genügend Abstand eingehalten hat.
:
: Jetzt kenne ich aber auch Aussagen, die besagen, bremst man wegen eines Tieres ab und der Hinterman rauscht drauf, bekommt man eine Teilschuld anerkannt bzw. trägt den kompl. Schaden.

Das hängt wohl auch von der Größe des Tieres ab. Wenn man wegen einem Vogel ("Federwild"winking smiley bremst und einer fährt hinter drauf, ist man auf jeden Fall der Dumme. Bei einer Kuh ist man der Dumme, wenn man nicht bremst, sofern das möglich ist und sie nicht direkt hinter einer Kurve steht. Alles dazwischen ist wohl mehr oder weniger Auslegungsache und kommt auf die Situation an. Wenn ein Hund zwischen geparkten Autos auf die Strße schießt und man bremst, ist das wohl O.K., weil man in der Schrecksekunde gar nicht unterscheiden kann, ob da ein Hund, Kind oder sonstwas auf die Straße springt. Und ein Auffahrunfall bei 30 oder 50 kmh ist da weniger schlimm. Rennt der gleiche Hund auf der Autobahn herum und man kann ihn schon längere Zeit sehen, ist man bestimmt verpflichtet, sich erst zu überzeugen, daß kein Auto hinter einem ist, wenn man bei 180 Sachen voll in die Eisen steigt.

Viele Grüße

Antje

12. Januar 2000 11:03

Hallo Antje
In der Schweiz gab es einmal ein Gerichtsurteil. Da hatte eine Frau für eine Maus gebremst und der Hintermann ist ihr aufgefahren. Die Frau bekam Recht. Aber ich glaube es kommt sehr auf den Richter an. Dieser war der Meinung man darf für jedes Lebewesen bremsen.
Viele Grüsse
Erika

12. Januar 2000 12:29

Hallo Erika,

es kommt wohl auch alles auf die Situation an. Hat der Hintermann den Sicherheitsabstand korrekt eingehalten oder klebte er an der Stoßstange des Vordermannes usw.? Eine Schrecksekunde, in der man einfach bremst, ohne lange darüber nachzudenken, wir wohl auch jedem zugestanden sein (sonst bräuchte man ja auch keinen Sicherheitsabstand). Auch wird das persönliche Verhältnis des Richters zu Tieren eine Rolle spielen. Ich persönlich halte es aber für unverantwortlich, einen schweren Verkehrsunfall mit evtl. Todesopfern bewußt zu provozieren um z.B. einem Kaninchen auszuweichen.

Viele Grüße

Antje

16. Januar 2000 13:24

Hallo mecki,

die Sache ist deshalb nicht ganz einfach, weil sich daran -auch in der Rechtsprechung - die Geister scheiden und es je nach Einzelfall immer mal wieder zu neuen Urteilen kommt.

Grundsätzlich gilt:

Es wird zunächst einmal vermutet, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat, weil jeder so aufmerksam und mit so viel Sicherheitsabstand zu fahren hat, dass er immer rechtzeitig anhalten kann.

Diese Vermutung gilt jedoch dann nicht, wenn der Vordermann "grundlos" gebremst hat. Und genau hier beginnt das Problem: was ist "grundlos"?

Ist die Bemühung und er Wunsch, ein Tier nicht zu überfahren ein ausreichender Grund zum Bremsen. Oder muß man den Tod des Tieres in Kauf nehmen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden?

Wohlgemerkt, es kommt meist auf die Umstände des Einzelfalles an. In der Regel wird meist ein Mitverschulden beider Unfallbeteiligter angenommen werden, sowohl desjenigen, der "grundlos" gebremst hat, als auch des Auffahrenden.

Ich würde die überwiegende Verursachung weiterhin beim Auffahrenden sehen. Demgemäß haben auch eine ganze Reihe von Gerichten geurteilt, z.B.

Vollbremsung wegen Igel: 2/3 Haftung des Auffahrenden, 1/3 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Katze: 3/4 Haftung des Auffahrenden, 1/4 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Pudel:2/3 Haftung des Auffahrenden, 1/3 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Ente: 60 % Haftung des Auffahrenden, 40 % des Bremsenden
Vollbremsung wegen großem Hund: 100% Haftung des Auffahrenden

Es gibt dazu eine ganze Reihe weitere Urteile, die in die unterschiedlichsten Richtungen ausfallen. Zusammenfassend läßt sich leider sagen, dass durchaus ein Mithaftungsrisiko besteht, wenn Du wegen eines Tieres bremst und dadurch einen Unfall verursachst. Das Mithaftunsgrisiko dürfte umso höhe sein, je kleiner das Tier ist, das zur Vollbremsung geführt hat, auch wenn es zynisch erscheint.



Viele Grüsse,

andreas