Hallo mecki,
die Sache ist deshalb nicht ganz einfach, weil sich daran -auch in der Rechtsprechung - die Geister scheiden und es je nach Einzelfall immer mal wieder zu neuen Urteilen kommt.
Grundsätzlich gilt:
Es wird zunächst einmal vermutet, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat, weil jeder so aufmerksam und mit so viel Sicherheitsabstand zu fahren hat, dass er immer rechtzeitig anhalten kann.
Diese Vermutung gilt jedoch dann nicht, wenn der Vordermann "grundlos" gebremst hat. Und genau hier beginnt das Problem: was ist "grundlos"?
Ist die Bemühung und er Wunsch, ein Tier nicht zu überfahren ein ausreichender Grund zum Bremsen. Oder muß man den Tod des Tieres in Kauf nehmen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden?
Wohlgemerkt, es kommt meist auf die Umstände des Einzelfalles an. In der Regel wird meist ein Mitverschulden beider Unfallbeteiligter angenommen werden, sowohl desjenigen, der "grundlos" gebremst hat, als auch des Auffahrenden.
Ich würde die überwiegende Verursachung weiterhin beim Auffahrenden sehen. Demgemäß haben auch eine ganze Reihe von Gerichten geurteilt, z.B.
Vollbremsung wegen Igel: 2/3 Haftung des Auffahrenden, 1/3 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Katze: 3/4 Haftung des Auffahrenden, 1/4 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Pudel:2/3 Haftung des Auffahrenden, 1/3 des Bremsenden
Vollbremsung wegen Ente: 60 % Haftung des Auffahrenden, 40 % des Bremsenden
Vollbremsung wegen großem Hund: 100% Haftung des Auffahrenden
Es gibt dazu eine ganze Reihe weitere Urteile, die in die unterschiedlichsten Richtungen ausfallen. Zusammenfassend läßt sich leider sagen, dass durchaus ein Mithaftungsrisiko besteht, wenn Du wegen eines Tieres bremst und dadurch einen Unfall verursachst. Das Mithaftunsgrisiko dürfte umso höhe sein, je kleiner das Tier ist, das zur Vollbremsung geführt hat, auch wenn es zynisch erscheint.
Viele Grüsse,
andreas