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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Anzeige wegen Leinensydnrom""
23. Juni 2003 12:55

: : Hallo Stefan!

Danke für den Tipp. Ich habe Frau Keck mal angemailt, vielleicht weiß sie RAt. Schade, dass sie lt. AB wohl gerade in Urlaub ist und erst ab Donnerstag wieder erreichbar, denn hier wird man wohl schnell handeln müssen.

Es ist wirklich unglaublich, was unbescholtenen Bürgern und Hundehaltern so widerfahren kann!

Ciao,

Franziska und Katia

23. Juni 2003 13:39

hallo Franziska,

ich kenn mich jetzt mit den Vorschriften in Bayern nicht sooo gut aus, aber kann dort die Gemeinde "einfach" dauerhaft einen Maulkorb verordnen, ohne dass die Hunde vorher einem entsprechenden Sachverständigen vorgeführt werden?? Oder handelt es sich voerst nur um eine "vorläufige gefahrenabwehr, bis ein Gutachten erstelt ist?? Ich glaube in Bayern gibts doch so etwas wie ein "Negativ-Gutachten", dass die Ungefährlichkeit nachweist. Wenn die Frau die Hunde so gut im Griff hat, würde sie damit nicht allen "Widersachern" den Wind aus den Segeln nehmen??

Grüsse Doris

23. Juni 2003 13:44

Hi Doris!

ja, ein Negativ-Zeugnis wäre schon toll, aber so weit ich weiß, sind da zur Zeit kaum Termine zu bekommen, weil alle möglichen "Listenhunde" noch geprüft werden müssen und es da schon bis zu den Ultimaten knapp wird. Außerdem ist so ein Gutachten sehr teuer und sie hat immerhin vier Hunde. Ich würde auch nicht einfach ein Gutachten machen lassen, ohne mich vorher gegen die Vorwürfe zu wehren, die ja jeder Grundlag entbehren. Wenn ich mir vorstelle: Alle Hunde, die schon mal hinter einem Reh oder einem Her gespurtet wären und schon mal "Wau" an der Leine gesagt habe, müßten einen Maulkorb tragen... Ich würde sofort Maulkorbverkäufer werden und steinreich...

Es ist schon traurig!

ciao, Franziska und Katia


23. Juni 2003 13:58

: : : Hallo Franziska,

so eilig ist es wohl nicht. Gegen jeden Verwaltungsakt gibt es vier Wochen Widerspruchfrist und noch ist doch gar keiner ergangen.

Falls doch ein Gutachter nötig wird, kannst du mir gerne privat mailen.

Viele Grüße
Stefan