Hallo Tessa,
ganz so ist es ja nicht. Ein Hund darf ungestraft beißen zur Verhinderung einer Straftat. Wenn Du einem Einbrecher nachweisen kannst, daß er eingebrochen ist bzw. dieses tun wollte, und Dein Grundstück bzw. Deine Wohnung keinen "Öffentlichkeitscharakter" hat, also entsprechend gesichert ist, dann wird im Hinblick auf einen Hundebiß nix auf Dich und Deinen Hund zukommen. Vorausgesetzt, die Relationen bleiben gewahrt, sprich für einen geklauten Apfel darf Dein Hund niemandem das Bein abbeißen. Und er muß "in Deiner Hand stehen", d.h. Du mußt ihn zum Ablassen bringen können
Das Problem dabei ist die Sache mit dem "Nachweisen". Vielleicht wollte der Typ lediglich alte Bekannte erschrecken, die dort mal gewohnt haben und ohne sein Wissen ausgezogen ist, oder er hat sich in der Haustüre geirrt, oder er wollte nur nach dem Weg oder der Uhrzeit fragen und hat Eure Klingel nicht gefunden....
Ein Bekannter, der bei der Kripo ist, gab mir mal den Tip, einen Einbrecher nach einem deftigen Hundebiß besser "entwischen" zu lassen. Dann wird er einen nicht anzeigen, wohl aber, wenn es ihm selbst rechtlich an den Kragen geht, dann versucht dessen Strafverteidiger für ihn herauszuholen was nur geht.
Viele Grüße
Antje