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Urteil zur Stromreizgeräten online

geschrieben von andreas(YCH) 
Urteil zur Stromreizgeräten online
06. Juli 2003 12:25

Hallo zusammen,

ihr könnt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nun online nachlesen. Die einzelnen Seiten sind als jpg-Dateien eingescannt, wodurch zwar die Ladezeiten nicht umwerfend sind, ich aber nicht alles abtippen musste.

Viele Grüße,

andreas


08. Juli 2003 08:04

Hallo Andreas,

das sieht ja recht vielversprechend aus. Nach der Argumentation kann man ja hoffen, das es auch in anderen Bundesländern zum Tragen kommt bzw. berücksichtigt wird.

Danke fürs scannen.

Christiane


08. Juli 2003 09:43

Hallo Christiane,

das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das gitl es zu bedenken. Das Oberverwaltungsgericht wird darüber noch in zweiter Instanz befinden.

Viele Grüße,

andreas

10. Juli 2003 10:07

Wer seinen Hund über Starkzwänge ausbilden will, wird sich weder an dieses Verbot noch an irgendwelche neuen Erkenntnisse halten.

Aus Gründen des Tierschutzes wäre eine Normierung dieser Geräte auf niedrigere Stromstärken sicher die klügere Alternative.

Ich sehe immer mehr "traditionell harte" Ausbilder, die statt dem Gerät wieder mit Tritten, Schlägen und angespitzten Dressurhalsbändern arbeiten. Ist das etwa tierschutzgerechter als ein fein dosierter Stromimpuls? Missbrauch durch falsche Einstellung des Gerätes kann durch Herstellerauflagen bezüglich der Stromstärke vorgebeugt werden.

Ferneinwirkung kann man übrigens auch durch Vibra-Halsbänder erzielen! Warum sind diese eigentlich eine kaum bekannte Randerscheinung? Ich kenne jemand, der seinen gehörlosen Hund damit sehr effektiv ausgebildet hat. Schade drum!

Wie auch immer, Motivation sollte in der Ausbildung immer das erste Mittel sein!

11. Juli 2003 15:57

Grüßt euch,
daß krasseste ist daß der Typ in einem bekannten SH Forum auch noch um Spenden bittet damit er das Urteil kippen kann.
Im Gegenteil, Bundesweit her mit diesem Gesetz!

Gruß Steffen


11. Juli 2003 17:52

Tschau Steffen

:daß krasseste ist daß der Typ in einem bekannten SH Forum auch noch
:um Spenden bittet damit er das Urteil kippen kann.

Das ist Barts gutes Recht und hat nichts mit krass zu tun.

:Im Gegenteil, Bundesweit her mit diesem Gesetz!

Das könnte mir Recht sein, denn erst wenn überall die gleichen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, hat man gleich lange Spiesse. In dem Sinn könntet ihr auch noch die Koralle verbieten.

Aber Tierschutzgerechter wird das ganze trotzdem nicht.

Gruss P.H