Hallo Steffen
"krass" ist an der ganzen Sache, das besagter Herr vor dem Verwaltungsgericht die Meinung vertrat, es dürfe nicht einmal ein Sachkundenachweis verlangt werden. Damit hat er zum einen der Haltung einer ganzen Reihe von (auch namhaften) E-Geräteanwendern widersprochen und damit einen Bärendienst erwiesen. Zum anderen dürfte derartige Selbstdarstellung die Sympathien des Gerichts nicht unbedingt erhöht haben. Würde das Gericht dieser Auffassung folgen, dann wäre der Verwendung von E-Geräten durch Jedermann nichts mehr entgegenzuhalten. Soweit ich es verfolgt habe, wird dies aber auch von vielen jener, die mit E-Geräten arbeiten, nicht gewünscht.
Schaut man sich seine Argumentation an, dann wird zudem folgendes offenbar: er vertritt die Auffassung, Hundeerziehung könne ohne Schmerzen nicht stattfinden. Gleichzeitig argumentiert er damit, dass die Reizintensität nur sehr gering sei und der im medizinischen Bereich Anwendung findenden Geräte entspräche; weshalb auch besagter Sachkundenachweis nicht zu fordern sei. Dass sich das beisst, hätte spätestens seinem Anwalt auffallen müssen.
Im glaube nicht, das er Probleme haben wird, Spenden zu finden. Nicht zuletzt der Hersteller Innotek dürfte mit diesem Urteil nicht leben können.
Wie es am Ende auch ausgeht, wünschenswert wäre eine Rechtssicherheit, die aufgrund der mehr als schwammigen Formulierung des Tierschutzgesetzes bisher nicht besteht.
Viele Grüße,
andreas