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KOTAUFNAHME

geschrieben von Porcha & Dino(YCH) 
KOTAUFNAHME
24. April 2000 11:37

Hi Yorkies,

ich muß dringend(!) einmal Dampf ablassen :O(. Neben und gegenüber unserer Wohnanlage (Lugano in der Schweiz) ist jeweils ein Hotel und sobald Touristen mit Vierbeiner (überwiegend Deutsche) zu Besuch sind, muß man Slalom laufen, um nicht auf einem dampfenden Haufen auszurutschen. Teilweise ist es sehr extrem! Wenn man freundlich darauf hinweist, dass eine Kotaufnahmepflicht besteht, erhält man eine sehr unfreundliche und patzige Erwiderung. (Ich möchte nicht alle Deutschen über einen Kamm scheren aber es sind überwiegend Deutsche.)

Außerhalb des Yorkie-Forums kenne ich in Deutschland, insbesondere in Berlin, NUR zwei andere Hundehalter(innen), die hinter ihren Hunden aufräumen. Die erste tut es aus Überzeugung und die zweite, weil ihr ein verärgerter Fußgänger den Haufen ihres Hundes schon mal hinterher geworfen hat. Seitdem nimmt sie den Haufen auf und entsorgt ihn samt Tempo-Taschentuch auf der Straße obwohl wir 4 Abfalleimer in unserer kleinen Einbahnstraße haben. In unserer Nachbarschaft in Berlin hat sich sogar eine Interessengemeinschaft gebildet, weil die Gehwege und der Kinderspielplatz mittlerweile als öffentliche Hundetoilette herhalten müssen. Es sind zahlreiche Beschwerden bei der Polizei (um die Ecke) eingegangen, sodass die Streifenpolizisten die Hundehalter generell freundlich darauf ansprechen aber es hilft überhaupt nichts. Wenn die Mehrzahl der Hundehalter also nicht mal zu Hause hinter ihren Hunden aufräumen, brauche ich eigentlich nicht zu erwarten, dass sie es im Ausland tun aber es ärgert mich trotzdem maßlos.

Die Hundefeindlichkeit wird durch diese Verantwortungslosigkeit einfach weiter geschürt und was mich auch noch traurig macht, ist dass es für jeden Hundehalter, der hinter seinem Vierbeiner aufräumt, 1000 und mehr gibt, die es nicht tun und dass fällt auf alle Hundehalter und ihren Vierbeinern zurück.

Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass sich Menschen einen Hund anschaffen aber nicht bereit sind, hinter ihm herzuräumen. Da spielt die Hundesteuer oder ein nichtvorhandener Abfalleimer absolut keine Rolle.

Unten habe ich ein Link zum Dog Diaper gesetzt *kopf-schüttel*. Wenn ein Hund beidngt durch Krankheit inkontinent ist..o.k. aber als Dauerlösung für drinnen und draußen, weil die Besitzer zu bequem oder faul sind....?

Viele Grüße

Porcha & Dino







24. April 2000 17:09

: Hi Porcha!

Ich denke, das Problem mit den Haufen wird sich erst dann lösen, wenn es, so wie z.B. in New York, richtig teuer wird, den Haufen nicht zu entsorgen und wenn Streifen eingesetzt werden. In NY muß man wohl über 100 Dollar zahlen und das tut sicher jeder nur einmal.

Von einer Bekannten habe ich erfahren, daß man als Hundler in Belgien immer zwei Tütchen dabei haben muß, damit man nicht sagen kann "Ich habe die Tüte aber gerade verbraucht!". Leider gibt es noch keine Strafen, wenn man doch nichts dabei hat.

Ich war heute in Bad Wörishofen und dort stehen an vielen Plätzen Tütenspender und Abfalleimer, aber trotzdem gibt es dort viele "Tretminen". Ich wurde richtig verwundert angeschaut, als ich Chilis Hinterlassenschaft aufräumte. Ich kann es wirklich nicht verstehen, daß die Leute, wenn die Stadt ihnen die Tüten schon regelrecht aufdrängt, es trotzdem nicht annehmen. Ich lasse es mir ja noch eingehen, daß ich nicht ins tiefste Gebüsch hinterherkrieche, wo sowieso niemand käuft, aber am Wegesrand ist es doch auch für die Kurdame mit Püdelchen (nichts gegen Pudel, ja?!) nicht witzig, in die Scheiße ihrer Püppchen zu treten.

Ciao, Franziska und die Hunde
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24. April 2000 17:32

Hi Franziska,

: Ich denke, das Problem mit den Haufen wird sich erst dann lösen, wenn es, so wie z.B. in New York, richtig teuer wird, den Haufen nicht zu entsorgen und wenn Streifen eingesetzt werden. In NY muß man wohl über 100 Dollar zahlen und das tut sicher jeder nur einmal.

Man muß den Menschen scheinbar an der empfindlichsten Stelle treffen und bei vielen ist es wohl das Portemonnaie :O). Es gibt auch wirklich Ekligeres als den Haufen des eigenen Hundes wegzuräumen, z.B. in einen Haufen zu latschen.

:Ich war heute in Bad Wörishofen und dort stehen an vielen Plätzen Tütenspender und Abfalleimer, aber trotzdem gibt es dort viele "Tretminen". Ich wurde richtig verwundert angeschaut, als ich Chilis Hinterlassenschaft aufräumte.

Den Blick kenne ich auch - als ob man nicht ganz richtg tickt :O).

:Ich kann es wirklich nicht verstehen, daß die Leute, wenn die Stadt ihnen die Tüten schon regelrecht aufdrängt, es trotzdem nicht annehmen.

Ich glaube, dass viele Hundehalter ganz gewaltig umdenken müssen. Sie sind für ihre Hunde (und ihre Haufen) verantwortlich und nicht die Stadtreinigung oder sonst wer. Wir schreiben Umweltschutz riesengroß, trennen unseren Müll, werfen keine Cola-Büchsen aus dem Autofenster auf die Straße aber Waldi löst sich weiterhin mitten auf dem Gehweg :O( und letztendlich sitzen alle Hundehalter in einem Boot und bekommen die Quittung gemeinsam präsentiert (Hundefeindlichkeit).

Liebe Grüße an Deine Bande

Porcha & Dino

25. April 2000 06:52

Hallo Porcha

grinning smileyie Hundefeindlichkeit wird durch diese Verantwortungslosigkeit einfach weiter geschürt und was mich auch noch traurig macht, ist dass es für jeden Hundehalter, der hinter seinem Vierbeiner aufräumt, 1000 und mehr gibt, die es nicht tun und dass fällt auf alle Hundehalter und ihren Vierbeinern zurück.
Da bin ich ganz deiner Meinung, leider ist es so...
Ich bin eben erst vor ein paar Tagen in einen Haufen getreten, der mitten auf dem Waldweg lag. Zum Glück war ich es und nicht eine Dame in den Sonntagsschuhen....!!!
Ich habe eben erst meinen Frust in diesem Forum deponiert und möchte mich nicht schon wieder so masslos nerven. Ich überlege mir nur dauernd, wie man dieses Problem lösen könnte. Mahnen nützt ja nichts und mit Solidarität muss man bei solchen Leuten auch nicht kommen. Ich hoffe einfach, dass nicht eines Tages die Hunde für die Missetaten ihrer Besitzer und Besitzerinnen leiden müssen...
Grüsse von TRIX


25. April 2000 07:36

Hi Trix :O)!

: Ich habe eben erst meinen Frust in diesem Forum deponiert und möchte mich nicht schon wieder so masslos nerven. Ich überlege mir nur dauernd, wie man dieses Problem lösen könnte. Mahnen nützt ja nichts und mit Solidarität muss man bei solchen Leuten auch nicht kommen.

Ich denke, dass Franziskia Recht hat. Es geht wohl nur über hohe Bußgelder. Allerdings wäre ich schon zufrieden, wenn die derzeit geltenden Bußgelder überhaupt(!) verhängt werden würden.

:Ich hoffe einfach, dass nicht eines Tages die Hunde für die Missetaten ihrer Besitzer und Besitzerinnen leiden müssen...

Das tun sie leider bereits :O(. Die Hunde werden als Sündenbock für die Verantwortungslosigkeit vieler Hundehalter abgestempelt, d.h. mein Hund oder Dein Hund beispielsweise müssen für die vielen Hundehalter leiden, die nicht hinter Waldi aufräumen. Wir sitzen ja alle in denselben Boot nur anscheinend haben sie es noch nicht begriffen.

Ende nächster Woche bin ich für 2 Wochen in Deutschland (mit Hund) und ich kriege jetzt schon Bauchschmerzen, wenn ich daran denke. Auf dem Land habe ich noch nie Probleme gehabt und in Berlin auch nicht aber die Stadt wird zunehmend hundefeindlicher und ich fühle mich dort mit Hund nicht mehr wohl. Wenn ich in Berlin ständig leben müßte, würde ich mir auch keinen Hund mehr kaufen. In der Südschweiz und in Norditalien hingegen habe ich ausschließlich sehr positive Erfahrungen gemacht und als Dobermann-Halterin ist das mal eine tolle Abwechslung.

Liebe Grüße

Porcha & Dino


03. Juni 2000 01:01

Urteil
in dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer - 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Crückeberg

für Recht erkannt:

Die einstweiligen Verfügungsanträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800.- DM abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert beträgt 12.500.- DM.


Tatbestand:

Die Verfügungsklägerin betreibt in Ovelgönne eine Hundeschule. Der Verfügungsbeklagte ist nach ihrer Darstellung zusammen mit seiner Ehefrau Inhaber einer Hundeschule in ........ Er betreibt im Internet die Webside www.eurohunde.de. Auf ihr befindet sich ein Link, das zur Internetseite www.8ung.at führt. Dort war in einer Unterrubrik ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen des Bundesfachverband für Hundeausbildung, -erziehung und Haustierforschung e.V. abgedruckt, dessen Vorstand der Geschäftsführer der Verfügungsklägerin ist. Das Landgericht hatte dem Verein darin untersagt, sich als "Bundesfachverband" zu bezeichnen, über die ihm angeschlossenen Hundeschulen zu behaupten, sie unterlägen zur Sicherheit der Kunden strengen Auflagen und Kontrollen sowie zu behaupten, der Verein bilde zum Kynopädagogen (Berufsausbilder) aus.
In den Gründen hieß es, diese Angaben seien irreführend, weil dem Verein weniger als 5 % der Hundeschulen angehörten, er die Verfügungsklägerin nicht kontrolliere und die Berufsausbildung nicht von dem Verein durchgeführt werde, sondern von der Verfügungsklägerin.

Hinter dem Urteil war eine Erklärung abgedruckt, in der u.a. stand: "Folgen wir der aktuellen Werbung der (Verfügungsklägerin), so werden dort jährlich 800 Ausbildungen durchgeführt. Seit 1986 gibt es den Beklagten nach seinen Angaben, wären also allein 1987-1998 schon 8.800 irregeführte Verbraucher. Ein Fall für den Verbraucherschutz? Ein Fall für die Medien? Ein Fall für die Staatsanwaltschaft? Was ist mit dem Geld der Menschen, die jeweils rund 6.600 DM für eine 3-wöchige "Ausbildung" + Nebenkosten zahlten im guten Glauben, eine Berufsausbildung zu erhalten? ...Auch all jene Menschen wurden Opfer des unlauteren Wettbewerbs. Wer sich geschädigt oder übervorteilt oder in die Irre geführt fühlt, wendet sich an seinen Rechtsanwalt oder die Polizei."

Die Verfügungsklägerin sieht hierin ein wettbewerbswidriges Verhalten des Verfügungsbeklagten, mit dem er sie durch unwahre Behauptungen in ihrer Geschäftsehre herabgesetzt habe.

Die Verfügungsklägerin beantragt,

es dem Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung von Ordnungsmitteln zu untersagen, im Geschäftsverkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Zusammenhang mit der Benennung der Hundeschule Heßling

1. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 236/99) vom 17.11.1999 wie auf der Internetseite www.8ung.at/hunde/urteil/urteil.htm vom 12.4.2000 zu veröffentlichen,
2. zu behaupten: "wären also allein 1987-1998 schon 8.800 irregeführte Verbraucher. Ein Fall für den Staatsanwalt? Was ist mit dem Geld der Menschen, die jeweils rund 6.500 DM für eine etwa dreiwöchige Ausbildung und Nebenkosten zahlten im guten Glauben, eine Berufsausbildung zu erhalten? Auch all jene Menschen wurden Opfer des unlauteren Wettbewerbs. Wer sich geschädigt fühlt, wendet sich an seinen Rechtsanwalt oder die Polizei" wie auf der Internetseite www.8ung.at/hunde/urteil/urteil.htm vom 12.4.2000.

Der Antragsgegner beantragt,

die Anträge zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe:

Die Anträge sind unbegründet.

Es kann dahinstehen, ob der Text auf der beanstandeten Internetseite wettbewerbswidrig ist. Die Verfügungsklägerin hat weder dargetan noch glaubhaft gemacht, dass der Verfügungsbeklagte diese Internetseite betrieben hat oder dass der Text von ihm stammt. Sie kann daher nur beanstanden, dass Benutzer des Internet über die Seite des Verfügungsbeklagten eine Verbindung zu der beanstandeten Internetseite herstellen können. Unterbände der Verfügungsbeklagte dies, könnte immer noch die beanstandete Internetseite direkt aufgerufen werden. Der Beitrag des Verfügungsbeklagten beschränkt sich also darauf, diesen Kontakt in anderer Weise herzustellen. Danin läge nur dann eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Markt im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, wenn die Auswirkungen so gewichtig wären, dass die Interessen der Allgemeinheit ernsthaft betroffen sind (Begründung des Regierungsentwurfs WRP 1994, 396, 377). Das ließe sich nur feststellen, wenn eine größere Anzahl von Benutzern des Internet die beanstandete Seite nicht direkt aufrufen, sondern über die Internetseite des Verfügungsbeklagten. Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor.

Abgesehen hiervon ist unklar, ob der Text auf der beanstandeten Seite von einem Wettbewerber der Verfügungsklägerin stammt. Besteht gegen ihn kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, kann ihm auch kein Mitbewerber ausgesetzt sein, der es nur ermöglicht, die Textstelle zu finden. Anders verhielte es sich bei einem gezielten Hinweis hierauf. Dann wäre von einer Wettbewerbsabsicht auszugehen. Die Verwendung von Links dient sonst nur dazu, den Informationsfluß zu verbreitern.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf den §§ 708 Nr. 6, 711 ZPO.


Crückeberg