Der letzte Wille ist eigentlich heilig. Dennoch dürfen Hunde nicht erben.
Ein aktuelles Urteil sollte hier beachtet werden. Ein Vierbeiner ist nach dem Gesetz keine rechtsfähige Person und kann somit auch nicht erben.
Das Testament eines 52-jährigen Mannes aus Euskirchen ist damit unwirksam. Ein Hund als Alleinerbe auch über mehrere Häuser kann so nicht entschieden werden.
Wer also seinem Tier nach seinem Tod ein angenehmes Leben sichern will sollte wissen, wie ein Testament so etwas absichern kann. Mehr dazu:
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