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Wölfin soll abgeschossen werden!

geschrieben von Karin mit Marouk(YCH) 
Wölfin soll abgeschossen werden!
11. Mai 2003 16:15

Hallo Forer, ich nehme mal an, dass es unter euch auch eine Menge Wolfsfreund wie mich gibt. Ich poste euch mal etwas - geht auch ganz besonders die schweizer Forer an!!!-

Sobald ich Protest-Anschrift habe, werde ich sie hier bekannt geben!!!

Und nun lest mal:

Liebe Wolfsfreunde!

In der Schweiz soll eine Wölfin zum Abschuss freigegeben werden.
Nachstehende Meldung erreichte uns vom BUWAL. Die Gruppe Wolf Schweiz hat
bisher noch nicht reagiert. Wir hoffen, von dort in Kürze einige
Protestadressen zu bekommen.
Schweiz: Wölfin zum Abschuss freigegeben

Das BUWAL ersucht den Kanton Wallis, seine Bewilligung zum Abschuss einer
Wölfin auszusetzen, die im Zwischbergental VS einige Schaf gerissen hat.
Zuerst müssten Schutzmassnahmen für die gefährdeten Schafe zum Zug kommen.
Ausserdem seien ethische Aspekte zu prüfen, falls sich die Hinweise
erhärten, wonach die Wölfin Junge haben könnte.
Der Walliser Staatsrat Jean-René Fournier gab die Wölfin zum Abschuss
frei, nachdem genetische Analysen gezeigt hatten, dass es sich bei den
Schafrissen vom Juli 2002 auf der Alp Pontimia VS und einem neuen Fall im
März 2003 im Zwischbergental um dieselbe Wölfin handelt.

In einem Brief vom 7. Mai 2003 bat BUWAL-Direktor Philippe Roch den
Walliser Staatsrat, den Abschuss der Wölfin aufzuschieben und die
Bewilligung auszusetzen, bis neue Präventionsmassnahmen ergriffen sind.
Ausserdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Wölfin dieses Jahr
Junge haben wird, gibt es doch Hinweise, wonach sie in Italien von einem
zweiten Tier begleitet wurde.

Nach den Angriffen vom Sommer 2002 auf der Alp Pontimia war im Rahmen des
Wolfprojektes Schweiz ein spezieller Schutz für die gefährdeten Schafe
eingerichtet worden. Darauf hin hatte der Kanton Wallis in Absprache mit
dem BUWAL entschieden, die damals bereits erteilte Abschussbewilligung so
lange zu suspendieren, wie keine neuen Schafe zu Schaden kommen, was bis
im März dieses Jahres auch nicht geschah.

Gemäss Wolfskonzept Schweiz verfällt eine Abschussbewilligung nach 60
Tagen, wenn keine weiteren Schäden auftreten. Eine Bewilligung ist
möglich, wenn in einem Monat 25 oder in vier Monaten 50 Schafe gerissen
werden.

Die Kantone erhielten vom Bund Anfang 2003 die Kompetenz übertragen,
Bewilligungen für den Abschuss einzelner Schaden stiftender Großraubtiere
zu erteilen. In seinem Schreiben vom 7. Mai betonte Roch, dass das BUWAL
die neuerliche Erteilung einer Abschussbewilligung nur mit tragen könne,
wenn alle möglichen Schutzmaßnahmen für die Schafe im Schadensgebiet
getroffen wurden. Ausserdem sei die Bewilligung unter ethischen
Gesichtspunkten sorgfältig zu prüfen, falls sich bisher unbestätigte
Hinweise verdichten, wonach die Wölfin trächtig sein könnte.