neue Verordnungen und Rettungshunde :: Rettungshunde

neue Verordnungen und Rettungshunde

von Michael(YCH) am 05. Juli 2000 13:44

Hallo,

die neuen Hundeverordnungen haben auch Auswirkungen auf die Ausbildung zum Rettungshund.

Beim DRK wurde ein Rodesian Rigdeback ausgeschlossen weil er auf der Liste steht und den Staffeln untersagt ist solche Hunde weiter auszubilden (auch wenn die Ausbilder die Hunde weiter ausbilden wollen)

Auch von anderen Rettungshundeführern mit gelisteten Hunden erreichen uns aus den jeweiligen Bundesländern Mitteilungen über diverse Schwierigkeiten.

Die neue Verordnung in NRW sieht so gravierende Einschränkungen für alle Hunde über 40 cm vor, daß eine qualifizierte Ausbildung mehr als erschwert wird. Hierbei ist vor allem an jene Hundeführer zu denken die noch keine RH Ausbildung machen.

Zur Zeit sammeln wir alle Mitteilungen die das Thema Rettungshunde und neue Verordnungen betreffen. Weitere Mitteilungen bitte an

info@suchhunde.de




von Pat(YCH) am 05. Juli 2000 13:58

genau soetwas meine ich damit,wenn ich schreibe,daß optimismus
völlig fehl am platz ist.
hiermit dichten sie die hintertüren ab.
aber nciht ,um gefährliche hunde am entfleuchen zu hindern,die stehen nämlich gar nicht vor den nun verschlossenen türen,sondern um euch halter von rassediskriminierten hunden,die nun ganz schlau meinen,dann meld ich mich halt zu so einer ausbildung an und mach den persilschein,
den weg zu versperren.
die gelisteten hunde sollen weg,und so wird es probiert.
dieser rr hat viel.schon ausbildung absolviert,oder teile,dann hat er noch glück im unglück.
der neue 6mon.welpe kommt nicht mehr reiin-pech gehabt.
daß der "gefährliche" hund sich nicht um eine ausbildung zum rettungshund bemüht,ist nebensächlich.
bahn frei für eine welt der kleinwüchsigen hunde.der hundekot verringert sich,und sollte doch mal einer aufmüpfig werden,dann kann auch mein kleiner sohn drauftreten.

ist euch wirklich noch wohl in eurer haut?

gruß pat

von Tani(YCH) am 06. Juli 2000 22:30


: Beim DRK wurde ein Rodesian Rigdeback ausgeschlossen weil er auf der Liste steht und den Staffeln untersagt ist solche Hunde weiter auszubilden (auch wenn die Ausbilder die Hunde weiter ausbilden wollen)

Ich denke das ist eine typische Kurzschlußreaktion. Warum sollten verschiedene Hunde vom DRK ausgschlossen werden. Wer soll dies veranlast haben??? Würde ja auch nur einige Bundeländer betreffen?!

: Die neue Verordnung in NRW sieht so gravierende Einschränkungen für alle Hunde über 40 cm vor, daß eine qualifizierte Ausbildung mehr als erschwert wird.

Die Einschränkungen für die größer 40 cm Hunde sind nicht so gravierend, finde ich. Ein Sachkundenachweis und Führungszeugnis zu fordern finde ich gar nicht so übel. Es muß aber noch die Lücke geben, daß auch Erst-Hundebesitzer diesen mit ihrem Tier zusammen nachweisen dürfen. Wenn ich das bis jetzt richtig verstehe, gelten Personen als Sachkkundig , welche mind. 3 Jahre einen Hund ohne Vorkommnise hielten oder einen Jagdschein besitzen (wo besthet hier der Zusammenhang???).
Das die Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften an die Leine müssen kann ich sogar noch nachvollziehen. Ins Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen ALLE Hunde in der Zeit von 1. April-15 Juli in der freinen Landschaft an die Leine (Brut- und Setzzeit), und trotzdem gibt es hier RH-Staffeln.

Tani


von Karina(YCH) am 10. Juli 2000 11:49


:
: gibt es irgendwo Stellungnahmen vom DRK oder Staffeln, wie sich die Zukunft einzelner Rassen
im Rettungshundewesen gestalten wird? Wie ist es z.B. in NRW mit Maulkorb und Leinenzwang bei Rettungshunden?
Werden jetzt nur noch Zwergpudel genommen? Gibt es Ausnahmeregelungen für Rettungshunde? Wenn ja, tragen diese Hunde privat besondere Kennzeichnungen?
oder nur die geprüften?
Unsere telefonische Anfrage beim Generalsekretariat des DRK ergab keine Antworten auf unsere Fragen!

wo bleibt die Solidarität der Rettungshundeführer????
Karina

PS: in NRW steht mein geprüfter Briard auf der Liste der Kampfhunde!!!

von suchhunde(YCH) am 10. Juli 2000 12:56

Bisher gibt es keinerlei Stellungnahme der Verbände zu den neuen Verordnungen.

Wir warten ebenfalls noch auf die Stellungnahme des DRK Generalsekretariats bez. der Frage warum ein Rodesian Ridgeback aus einer BRK Staffel in Bayern ausgeschlossen wurde mit der Bergündung diese Rasse stehe auf der Kampfhundeliste und dürfe im BRK nicht ausgebildet werden.

Von Frau Hoehn, bzw. der Landesregierung NRW steht eine Stellungnahme aus bez. der zukünftigen Ausbildung von Rettungshunden, bzw. welche Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.

Derzeit gelten für Rettungshunde, Blindenhunde und Behindertenhunde KEINE Ausnahmeregelungen in NRW.

von Karina(YCH) am 10. Juli 2000 14:13

Mit anderen Worten: in NRW können zur Zeit keine Rettungshunde in Einsätze gehen??? UNGLAUBLICH! Theoretisch ist das das Ende der Rettungshundeausbildung in NRW! Aber warum finde ich nirgends Protestaktionen, denen man sich anschließen könnte? Gruß Karina

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