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Rettungshunde

Rettungshundearbeit rettet Menschenleben, hilft verschüttete oder vermisste Personen zu finden. Diese sehr wichtige Aufgabe hat eine lange Tradition und muss sehr gewissenhaft aufgebaut und trainiert werden. Viele Rettungshundehalter opfern einen großen Teil ihrer Freizeit um Flächen- oder Trümmersuche zu trainieren oder sich fortzubilden. Wer sich darüber austauschen möchte, ist hier in der richtigen Rubrik. 
Private Staffeln
08. Februar 2002 15:46

: Hallo Andreas,
:
: Ansonsten ist die Bezeichnung Rettungshundeausbilder beim DRK geschützt. Wissen aber viele nicht :-).
: Ähnlich ist es auch mit DRK-Stafelleitern: wer nicht alle 7 Seminare bis incl. Führen im Einsatz-4 gemacht hat, darf sich eigentlich nicht
Staffelleiter nennen. :-)

Es würde mich sehr interessieren wo man das nachlesen kann. Dafür muß es ja Lehrgänge geben und die sind bestimmt nicht so oft. Gilt das einheitlich für alle Bundesländer?

Grüße
Isabel


08. Februar 2002 16:24

Hallo,

: Es würde mich sehr interessieren wo man das nachlesen kann. Dafür muß es ja Lehrgänge geben und die sind bestimmt nicht so oft. Gilt das einheitlich für alle Bundesländer?


es ist einheitlich für alle Bundesländer, wohl mit Ausnahme von Bayern.
Es gibt immer die Bundesordnungen, in der die meisten Passagen verbindlich sind. Einzelne Länder haben geringfügige unwichtige Änderungen vorgenommen.
Mich wundert allerdings, daß du fragst.
Wenn du beim DRK bist, mußt du das RK-ES gemacht haben und dort wird sowas geklärt.
Gibt auch so nette Sätze wie "Leitungskräfte haben fehlende Ausbildungen innerhalb der Wahlperiode nachzuholen, Führungskräfte müssen bei Ernennung die Voraussetzungen erfüllen."
"Voraussetzungen für die Wahl bzw. Ernennung von Leitungs- und Führungskräften sind: Vorgeschriebene Ausbildungen gemäß Ausbildungsordnung". Nachzulesen in der Bundesordnung der Bereitschaften.

Gruß
Andreas




08. Februar 2002 18:57

: Hallo Andreas,
:
: Mich wundert allerdings, daß du fragst.
: Wenn du beim DRK bist, mußt du das RK-ES gemacht haben und dort wird sowas geklärt.

Ich bin beim DRK, kurz nachdem ich dort anfing, hatte ich das RK-ES Seminar besucht. Wir reden doch von dem selben Einführungsseminar, oder?. Ich habe eben die Unterlagen nochmal überflogen, konnte aber nichts darüber finden.

Wie dem auch sei, ich werde mir die Bundesordnung der Bereitschaften mal besorgen, da kann ich es ja nachlesen.

Ich dachte ihr "alten Hasen" findet das gut wenn man fragt. Das war doch das, was ich meine herausgehört zu haben bei den postings. Die langjährig Erfahrenen um Hilfe bitten.

Oder ist das nur gemeint wenn es um Hunde geht?

Gibt auch so nette Sätze wie "Leitungskräfte haben fehlende Ausbildungen innerhalb der Wahlperiode nachzuholen, Führungskräfte müssen bei Ernennung die Voraussetzungen erfüllen."
: "Voraussetzungen für die Wahl bzw. Ernennung von Leitungs- und Führungskräften sind: Vorgeschriebene Ausbildungen gemäß Ausbildungsordnung". Nachzulesen in der Bundesordnung der Bereitschaften.
:
: Gruß
: Andreas
:
:
: Gruß Isabel


08. Februar 2002 20:00

Hallo,

: Ich bin beim DRK, kurz nachdem ich dort anfing, hatte ich das RK-ES Seminar besucht. Wir reden doch von dem selben Einführungsseminar, oder?. Ich habe eben die Unterlagen nochmal überflogen, konnte aber nichts darüber finden.

das steht auch nicht in deinen Unterlagen. Die Blätter, die du dort erhalten hast, sind nicht das Ziel des Seminars.
Aber es wird üblicherweise auf diese Ordnungen aufmerksam gemacht, gesagt, daß es sie gibt und sie sollten ausgelegt werden.
Ziel des Seminars ist es u.a., daß den Mitgliedern klar wird, welche Rechte und Pflichten sie haben, daß sie wissen, wo sie was erfahren und daß sie selber in ihrem eigenen KV aktiv werden und z.B. den Ausbildungsbeauftragten löchern :-).
Die Teilnehmer werden sozusagen aufgehetzt :-).


: Wie dem auch sei, ich werde mir die Bundesordnung der Bereitschaften mal besorgen, da kann ich es ja nachlesen.

Die findest du auch im Netz. Siehe link..

: Ich dachte ihr "alten Hasen" findet das gut wenn man fragt. Das war doch das, was ich meine herausgehört zu haben bei den postings. Die langjährig Erfahrenen um Hilfe bitten.
:
: Oder ist das nur gemeint wenn es um Hunde geht?

Natürlich nicht.

Gruß
Andreas

08. Februar 2002 20:23

Hallo,
:

das finde ich echt nett mit dem Link, da werde ich mich jetzt "schlau" machen. Ist ja einiges dabei.

Ich lese hier immer mit und auch vieles von Dir. Wo kommst Du denn her und was machst Du? Oder bin ich zu neugiereig?

kameradschaftliche Grüße
Isabel


08. Februar 2002 23:59


: ergänzen möchte ich noch, daß auch das BRH eigentlich nicht funken oder mit Blaulicht fahren darf.
: Aber andererseits behauptet die "Gräfin" *prust*, daß das BRH eine seriöse HiOrg ist.
: Naja, schade, daß es solche Leute gibt, die soviel Schaden anrichten.
:
: Gruß
: Andreas

Hallo Andreas!
Leider ist Deine Aussage nicht korrekt. Staffeln des BRH gehören in vielen Regionen offiziel zum Katastrophenschutz und haben selbstverständlich die Berechtigung mit Blaulicht zum Einsatz zu fahren bzw. zu funken (BOS). So werden diese BRH-Staffeln dann auch zuerst von der Einsatzleitung alarmiert.
Auch wenn es keine verläßliche Aussage zur Qualität ist, so möchte ich bemerken, daß der BRH der Verband ist, der sich bereits am längsten und ausschließlich mit RH-Arbeit befaßt. Vorhandene Erfahrung kann man da nicht von der Hand weisen.

Jo