Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Ein paar Fragen

geschrieben von Baffy(YCH) 
Ein paar Fragen
08. Mai 2003 15:28

Hallo!

Seit neuestem interessiere ich mich für die Rettungshundearbeit. Dabei habe ich allerdings noch ein paar Fragen.
Wie sieht es eigentlich so mit Arbeit und der Rettungshundearbeit aus? Wenn man zu einem Einsatz gerufen wird, muss man doch eigenlich augenblicklich alles liegen lassen und los, oder nicht? Wie sieht das mit den Chefs aus? sind sie in der Beziehung tolerant, oder muss man sich da schon den richigen Chef suchen? Muss man seinen Hund dann immer auf der Arbeit dabei haben??

Muss man eigentlich weniger Hundesteuer zahlen, wenn man einen Rettungshund hat?

Hat man, wenn man mit seinem Hund eine Ausbildung zum Rettungshund mache, eigentlich noch irgendwelche Prioritäten????

Kann man auch noch mit einem älteren Hund erfolgreich die Ausbildung zum Rettungshund beginnen??

Viele Grüße
Nora


08. Mai 2003 20:18

: Hallo!
:
:: Wie sieht es eigentlich so mit Arbeit und der Rettungshundearbeit aus?

Also du bist nicht Verpflichtet in einen Einsatz zu gehen, alles was du machst ist freiwillig. Wenn du den Auftrag annimmst, dann sollte es aber verantwortungsbewusst durchgezogen werden.
Generell solltest du dich bei deinem Chef erkundigen ob du im Falle eines Falles gehen darfst. Aber die Einsätze beginnen eh immer erst in den Abendstunden *g*

: Muss man eigentlich weniger Hundesteuer zahlen, wenn man einen Rettungshund hat?

Also bei uns ist es so, dass der Hund von der Steuer befreit ist, sobald er seine Marke trägt. Wenn er bei der nächsten Prüfung durchfällt, dann muss er wieder den vollen Steuerbetrag blechen.
:
:
: Kann man auch noch mit einem älteren Hund erfolgreich die Ausbildung zum Rettungshund beginnen??

Bei uns gilt es, dass der Hund nicht älter als 3 Jahre sein sollte, weil man schon alleine für die Ausbildung mind. 2 Jahre anrechnen muss und der Hund sollte ja auch noch ein paar Tage einseztbar sein bevor er wieder in Rente gehen darf.



09. Mai 2003 06:07

Hallo Nora,
normalerweise ist der Hund zu Hause -ausser man ist in der selten glücklichen Lage, seinen Hund eh mit zur Arbeit nehmen zu können. Man müsste dann natürlich auch ständig seine Einsatzklamotten mit dabei haben.
Die Steuer ist Gemeindesache, bei uns z.B. gibt es keinen Pfennig Ermässigung.
Prioritäten könnten Flächen- Trümmer- oder Wassersuche, in den Bergen auch Lawinensuche sein, oder meinst Du das anders?
Das Einstiegsalter wird von Staffel zu Staffel unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Staffeln, bei denen man mit einem trieblich gut geeigneten und schon in anderen Bereichen vorgearbeiteten Hund auch noch etwas später anfangen kann, da bei ihm die Ausbildung vorraussichtlich schneller geht.
Gruss Biggi


11. Mai 2003 19:52

Hallo Nora!
Das mit dem Chef ist so ´ne Sache, man kann Glück haben, oder auch nichtsmiling smiley
Wenn dein Arbeitgeber Einsätze innerhalb der Arbeitszeit nicht gestattet, musst du dich halt bei deinem Zugführer für diese Zeit abmelden.
Wenn du RH Arbeit in einer Hilfsorganisation machst (also nciht im Verein) verpflichtest du dich mit deinem Hund für Einsätze innerhalb der BRD zu Verfügung zu stehen.
Bei uns in Bremen, bekommen wir eine völlige Steuerbefreiung für die RH.
Zu der Altersfrage, es kommt natürlich darauf an, wie alt de4in Hund sit, udn was er für eine Rasse ist. Mit einem 6-jährigen Schäferhund brauchst du sicher nicht mehr anzufangen.
Aber wie gesagt, es kommt auf das Alter und die Rasse an.

LG Hannah