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Zwingergröße

geschrieben von Babette(YCH) 
Zwingergröße
05. August 2003 12:41


Hallo,
kann mir einer sagen, ob es eine Bestimmung gibt, wieviel Platz für einen Hund im Zwinger vorgeschrieben ist. Im Tierschutzgesetz gibt es eine sehr vage Formulierung, in der es sinngemäß heißt, dass Tiere in Ihrer Bewegungsfähigkeit, nicht so eingeschränkt werden dürfen, dass sie leiden. Das Gesetz gilt nun für alle Tiere und ist somit sehr allgemein gehalten.
Danke für Hinweise.
Gruß Babette

05. August 2003 12:51

Hallo Babette,

irgendwo stehen da auch die vorgeschriebenen Größen für Hundezwinger. Für einen mittelgroßen, über 20 kg schweren Hund ist eine Grundfläche ohne Schutzraum von mindestens 8 qm erforderlich; für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund, ausgenommen Welpen beim Muttertier, sind der Grundfläche 3 qm hinzuzurechnen. Hundezwinger, die vor 2000 oder 2001 errichtet worden sind, haben Bestandschutz (damals galten 6 statt 8 qm).

Viele Grüße

Antje



05. August 2003 12:47

Hallo Babette,

es gibt für alles eine Verordnung.

Guckst Du hier:

[www.verbraucherministerium.de]

Gruß

Sam

05. August 2003 13:05

: Hallo Babette,
Hallo Antje
Vielen Dank für die Antwort, hilft mit sehr.
Gruß Babette


05. August 2003 13:07

Hallo Sam
:
: es gibt für alles eine Verordnung.
DAS habe ich mir gedacht, in einer REgion, in der es geregelt ist, wie groß Äpfel seien müssen/dürfen oder wie krumm eine Banane sein darf ;-)
Danke
Gruß Babette