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Wenn Geldgier die Trauer besiegt .

geschrieben von PID(YCH) 
Wenn Geldgier die Trauer besiegt .
17. August 2003 12:37


MARTINA G. (34), DIE TRAUER UND DER DUFT DES GELDES
Geld stinkt nicht und da muss die Trauer schon mal zurückstehen.
Durch einen traurigen Unfall verlor Martina G. (34) aus Hamburg am vergangenen Wochenende ihren Yorkshire Terrier DANNY. Doch die Trauer um den Verlust dauerte nur etwa einenTag lang, nämlich genau bis zu dem Moment, wo sie auf die Idee kam, es könnte sich doch lohnen, den Schock eines anderen Hundehalters dazu benutzen, diesem schnell mal 2.000,-- Euro aus der Tasche zu ziehen. Man muss nur ordentlich mit der Polizei und einer Anzeige drohen und dann wird es schon klappen.
Fazit: Der schlimmste Feind des Hunderhalters ist ein ander Hundehalter.
© PID Nie.13.08.2003 Hmb



17. August 2003 12:58

hört sich nach BILD an


17. August 2003 19:59

und was jetzt?
Ein Hund, der der (DIN)-Norm 40/20 der Hundeverordnung entspricht muss in der City an der Leine geführt werden, Erlass: bestandene Begleithundeprüfung.

Ein Hund, der den Kleinrassen zugeschrieben wird, hat Narrenfreiheit? So weit ist es, dank der Obigen in unserer Politik gekommen, so denkt das unaufgeklärte Volk.
Nun steht vermeintliche Narrenfreiheit gegen Verordnung. Narrenfreiheit hat jedoch da ein Ende, wenn sich herausstellt, dass der "Mini" ein Provokant, also ein Problemhund ist. Das muss der Hundehalter wissen. Denn auch "Minis" können als «gefährlich» eingestuft werden, wenn sie Mitbürger erschrecken, hoch anspringen, zwicken oder gar beissen. Entsprechende Meldungen beim Ordnungsamt ziehen die gleichen Konsequenzen für den Halter nach sich, als wäre es ein 40/20er Hund.

Ist es zu einem Zwischenfall gekommen, wie hier geschildert, so wundert es nicht, dass die Trauer in Profitgier mutiert.
Die Vermenschlichung kommt von ihrer fiesesten Seite wieder zum Vorschein. Heute umhätschelt, vertätschelt, im flauschigen Bettchen ruhend, und im gleichen Augenblick die Sterbe ablegen auf dem Asphalt. Mutmassungen sprechen dafür, dass das sterbende Tier nicht zu einem Tierarzt gebracht wurde. Mutmassungen treiben jetzt den Preis in die Höhe. Was für ein schmutziges Geschäft!

Steht der Ablauf unstrittig fest, sollte das Verursacherprinziep zur Anwendung kommen. Die auf bare Münze scharfe Besitzerin sollte den jetzt wohl anstehenden Wesenstest des Labradors bezahlen. Sollte der Hund Zwangseingezogen werden, ist ein Schmerzensgeld, die Kosten des Aufenthaltes in einem Tierheim sowie eine evtl. (Nach)-Schulung durch einen Hundeausbilder zu zahlen.
Es wird Zeit, dass Hundebesitzer von Kleintieren lernen, dass das Gesetzt auch für sie entsprechende Verordnungen parat hat.

Zitat aus einer Gerichtsverhandlung in Klagenfurt: "....solltest du plötzlich tot umfallen, dein Hund weicht nicht von deiner Seite. Er muss eher erschossen werden, als dasss er dich im Stich liesse. Bist du dann in der kühlen Erde, und er weiss die Stelle - dort an deinem Grab findet man ihn. Er scharrt, als wolle er dich wieder ausgraben. Er legt seinen Kopf zwischen seine Pfoten und trauert um dich, er, dein bester Freund, dein Hund!"

Wo ist der tote DANNY, in der Tierbeseitigungsanlage oder im Garten, vielleicht im Garten von Freunden?

Ilse


18. August 2003 04:46

: Nun steht vermeintliche Narrenfreiheit gegen Verordnung. Narrenfreiheit hat jedoch da ein Ende, wenn sich herausstellt, dass der "Mini" ein Provokant, also ein Problemhund ist. Das muss der Hundehalter wissen. Denn auch "Minis" können als «gefährlich» eingestuft werden, wenn sie Mitbürger erschrecken, hoch anspringen, zwicken oder gar beissen. Entsprechende Meldungen beim Ordnungsamt ziehen die gleichen Konsequenzen für den Halter nach sich, als wäre es ein 40/20er Hund.
:

Na, das wär mal schön - allerdings glaube ich das nicht. Bei uns hier läuft eine Frau mit Dackel, der alles beisst, was er kriegen kann, einschließlich der eigenen Herrchen und Frauchen. DIverse Beschwerden usw. haben da nichts gebracht - ist ja schließlich "nur" ein Dackel, was kann da schon groß passieren - der "schnappt" doch höchstens.
(O-Ton Ordnungsamt).


18. August 2003 06:53

Hi,

solche O-Ämtler sollten sich mal mit Chirurgen unterhalten...auch ein Dackel-Schnapper kann schwere Folgen haben, besonders wenn er in die Hand geht...durfte vor Jahren jemand kennenlernen, der seine eigenen, sich raufenden Dackel getrennt hat und nun zwei steife Finger hat....

salü
Anke

18. August 2003 14:35

nun, geht ein Opfer zur Behandlung zu einem Arzt, gibt den Vorfall als Unfall an, dann sollst Du mal sehen, wie gehandelt wird. Die Kranken-Versicherung ist dann ein guter Verbündeter. Sie ist darauf hinaus, Kosten nicht zu zahlen oder wenn es hoch kommt, zu teilen. Das wird dann dem BesitzerIn einer kleiner als 40 und leichter als 20-Rasse schnell zum Verhängnis. Selbst die eigene Tierhaftpflichtversicherung fällt dem HundehalterIn dann in die Flanken. Auch sie möchten gerne teilen. Häufen sich die Schadensmeldungen, fliegt der HundehalterIn schlicht aus dem Vers.-Vertrag.
Mit dem ärztlichen Befund und der Unfallmeldung sollte sich das Opfer an das Ordnungsamt wenden. "da wird sie geholfen...... (-_-)"