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Kaufvertrag verzweifelt gesucht!

geschrieben von Sophie(YCH) 
Kaufvertrag verzweifelt gesucht!
08. Oktober 2000 16:02


Hallo Ihr Lieben!
Da ich plötzlich eine Hundeallergie entwickelt habe,muß ich leider
meine geliebte Hündin abgeben.
Ich hab auch schon jdm gefunden,der sie nehmen will. Trotz allem möchte ich mich vertraglich absichern,dass z.B.der Hund nicht doch irgendwann im Tierheim landet.
Wer hat da Erfahrungen oder kann mir sagen wie so ein "Verkaufsvertrag" aufgesetzt sein muß?????
Bitte , es eilt... Bin für jedes mail dankbar!!!!
Cu Sophie

08. Oktober 2000 18:12

Hallo "meine Liebe"!

Du hast ein Problem, wenn Du jemanden untersagen willst, das Tier in ein Tierheim abzuschieben, weil das im Kaufvertrag nicht möglich ist.

Eine Möglichkeit gibt es, die aber noch von einem Juristen beleuchtet werden sollte: die "Verpachtung". Einen entsprechenden Vertrag findest Du unter (siehe untenstehenden Link).

Berichte mal wieder!

MArtin mit Mary



08. Oktober 2000 20:01


: Du hast ein Problem, wenn Du jemanden untersagen willst, das Tier in ein Tierheim abzuschieben, weil das im Kaufvertrag nicht möglich ist.

*Warum? Man kann doch einen Vertrag machen, bei dem der jetzige Besitzer
im Falle einer Abgabe ein Rückkaufsrecht hat, so dass der Hund also,
bevor er in ein Tierheim kommt oder sonstwie verschoben wird, zum
Vorbesitzer zurückgeht oder dieser zumindest Mitspracherecht hat, wo
der Hund hinkommt.
Solche Verträge werden gemacht, damit z.B. ein Züchter/in auch nach
ein paar Jahren noch weiss, wo der Hund sich befindet.

Sarah

09. Oktober 2000 08:28

Nene!
Kaufvertrag heißt Kaufvertrag, weil der Kaufgegenstand in das Eigentum des Käufers übergeht.

Privatrechtliche Vereinbarungen einer zwingenden Rückgabe sind zwar möglich, aber unwahrscheinlich schwierig zu gestalten, damit sie nicht im Ganzen nichtig sind. Das Problem ist der Weiterverkauf. Ein Vorkaufsrecht wäre eine Möglichkeit, aber schwer gerichtlich zu erzwingen. Wesentlich einfacher wäre aber die "Verpachtung".

Im Übrigen hätteste Du auch einen entsprechenden Kaufvertrag hier angeben können, wenn Du es besser weißt.

Martin mit Mary

09. Oktober 2000 09:24

: Hallo "meine Liebe"!
:
: Du hast ein Problem, wenn Du jemanden untersagen willst, das Tier in ein Tierheim abzuschieben, weil das im Kaufvertrag nicht möglich ist.
:
:Hi Martin! (erstmal Danke für die schnelle Antwort!! )Das schien mir auch das Problem zu sein,vor allen Dingen aber ist ja die Frage..
wie man es kontrollieren will...gell.
Der Pachtvertrag ist zumindest eine gute Grundlage..an den ich den Kaufvertrag anlehnen werde..
Ein Rückkaufsrecht kommt ja leider nicht in Frage..*hm*
Aber zumindest ein Mitbestimmungsrecht find ich wichtig.
also danke nochmal!!!Liebe Grüße Sophie

Ps..wenn Dir nochwas "einfällt"...bitte schreiben!!!
:
:

09. Oktober 2000 09:39

Hallo Sophie,

ich würde es NICHT als "Kaufvertrag" titulieren, weil dort eine solche Einschränkung ggf dazu führt, daß sie nichtig ist und damit der ganze Vertrag "für die Katz".

Benennen es ruhig als "Pachtvertrag". Wenn Du mit dem "Käufer" sprechen kannst, wird er den Grund des andersartigen Vertrages auch verstehen. Zumal ihm in diesem Vertrag ziemlich viele Rechte zustehen und Dir nur das "Beobachtungsrecht mit Eingriffmöglichkeit als letztes Mittel" bleibt.

MArtin mit Mary