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K-Hundsteuer erfolgreich vor Gericht

geschrieben von Tina(YCH) 
K-Hundsteuer erfolgreich vor Gericht
16. Januar 1999 10:28

To whom it may concern !!

Gestern hatte ich mit einem Kollegen gesprochen, der in unserem Lokalblättchen einen Aufruf gegen die verhängte Kampfhundesteuer geschrieben hat.

Er hatte 12 Jahre lang einen Bulli, völlig in die Familie integriert mit Kleinkind und allem was dazugehört. Auch ihm wollte man die überdimensionale K-Hundesteuer auferlegen. Er ging zum Rechtsanwalt. ERFOLGREICH.

Ganz kurz hier seine Stellungnahme:

Er hat der Gemeinde bzw. Stadt geschrieben, sie müßte beweisen, daß sein Hund gefährlicher ist als andere Hunde und das konnten sie, leider zu großen Pech der Gemeinde (grins), natürlich nicht. Und schon war der Prozeß gewonnen.

Endlich mal eine erfreuliche Meldung, findet Ihr nicht auch?

Grüße Tina



16. Januar 1999 11:53

Hi Tina,

: To whom it may concern !!

: Gestern hatte ich mit einem Kollegen gesprochen, der in unserem Lokalblättchen
: einen Aufruf gegen die verhängte Kampfhundesteuer geschrieben hat.
: Er hatte 12 Jahre lang einen Bulli, völlig in die Familie integriert mit Kleinkind
: und allem was dazugehört. Auch ihm wollte man die überdimensionale K-Hundesteuer
: auferlegen. Er ging zum Rechtsanwalt. ERFOLGREICH.
: Er hat der Gemeinde bzw. Stadt geschrieben, sie müßte beweisen, daß sein Hund
: gefährlicher ist als andere Hunde und das konnten sie, leider zu großen Pech der
: Gemeinde (grins), natürlich nicht. Und schon war der Prozeß gewonnen.

darf ich mal fragen in welcher Stadt das passiert ist?
Vieleicht könntest Du auch mal das Aktenzeichen hier reinsetzen.

: Endlich mal eine erfreuliche Meldung, findet Ihr nicht auch?

Dies trifft sicher nicht nur für die Halter der diskreminierten Rassen zu,
da eine eindeutige rechtliche Klärung jeden Hundebesitzer vor einer willkürlichen
und sachlich unbegründeten Strafsteuer schützt (und bei der augenblicklichen
Finanzlage der Kommunen käme diese nach einer erfolgreichen Verhängung gegen die
"Testgruppe" K-Hundehalter unweigerlich).
Letztendlich sind wir in dieser Frage aber nur nach einer höchstinstanzlichen
Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht sicher.

Ciao Burkhard

16. Januar 1999 12:23

Hallo Tina,

find ich toll. Mich würde auch interressieren, in welcher Gemeinde das ist, und welche Auswirkungen das hat. Muß nur er jetzt nicht diese Steuer bezahlen, alle anderen K-Hundebesitzer aber trotzdem, oder ist jetzt die ganze Gemeinde das Problem los?

Bis dann

Franziska

16. Januar 1999 12:52

Hallo Burkhard,

:
: darf ich mal fragen in welcher Stadt das passiert ist?
: Vieleicht könntest Du auch mal das Aktenzeichen hier reinsetzen.

Die Stadt ist Rödermark (Nähe Offenbach/Frankfurt). Das mit dem Aktenzeichen muß ich erst erfragen. Ich hoffe, daß ich die nächsten Tage den Kollegen telefonisch erreichen kann.

: Letztendlich sind wir in dieser Frage aber nur nach einer höchstinstanzlichen
: Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht sicher.

Da hast Du (leider) sicher recht. Aber ein Tropfen auf dem heißen Stein ist es schon. Und viele Tropfen ergeben irgenwann einmal eine Pfütze und dann ... na Du weißt schon. Irgendwie muß man diesen Verbrechern doch gemeinsam das Handwerk legen können.

Kämpfende und hoffende Grüße
Tina
:
: Ciao Burkhard


16. Januar 1999 12:54

Hallo Franziska,

wie schon soeben Burkhard mitgeteilt, ist das die Gemeinde Rödermark, aber die Auswirkungen, und was da sonst noch als Rattenschwanz hintendran hängt, muß ich erst noch erfragen.

Melde mich wieder
tschüß Tina

17. Januar 1999 18:34

: Ebenfalls: To whom it may concern !!
:
: Es existiert bereits eine Entscheidung eines höheren Gerichts. Das Oververwaltungsgericht Magdeburg hat sich bereits ebenfalls sehr kritisch mit den Begriffen "Kampfhund" und den an diesen Begriff anknüpfende Kampfhundesteuer befaßt. Wichitg ist auch, daß sich das Gericht dabei auf Gutachten von Frau Dr. Helga Eichelnberg/Uni Bonn und Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen/Uni Kiel gstützt hat. Die Richter haben sich daher selbst ein sachliches Bild gemacht und sind zu einem folgereichtigen Ergebnis gekommen, daß nicht auf eine bestimmte Hunderasse an sich, sondern auf den Hundehalter abzustellen ist.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet:OVG Magdeburg, A 2 S 317/96. Leidre liegt mir das Urteil noch nicht im vollständiger Ausfertigung vor, ich habe es aber bereits angefordert.
Ich bin selbst Juristin und kann jedem Betroffenen nur empfehlen, die Einlegung juristischer Schritte zu prüfen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Gesetzeslage je nach BUndesland bzw. Gemeinde recht unterschiedlich ist.
Wer Interesse an der Entscheidung hat: bitte e-mail schicken, sobakld das Urteil mir vorliegt, werde ich es gerne an Euch weiterleiten.
Viele Grüße,

Natascha
: