: Hallo Franziska,
leider wirkt ein gerichtliches Urteil nur für und gegen die beiden Parteien, die sich in diesem Verfahren gegenüberstehen.
Die Gemeinde könnte zwar ihre Haltung überdenbken und eine neue, sinnvollere Gefahrhundeverordnung schaffen.
Sie kann sich allerdings auch überlegen, daß von 10 Betroffenen sich nur einer wehrt, so daß die Steuereinnahmen sich dennoch rechnen.
Was ist wohl wahrscheinlicher?
Auch hiergilt daher: nur wer sich selbst wehrt, kann auch etwas gewinnen.
Zur meiner Person: Ich bin Rechtsanwältin
Viele Grüße,
Natascha