: Hallo,
ich habe mit meiner mutter ausgemacht das bei meinem ableben sie einen bestimmten betrag erbt, der monatlich an sie ausgezahlt wird, allerdings erbt sie nur, wenn sie sich einverstanden erklärt den hund artgerecht und in meinem sinne zu versorgen.
dein hund kann nicht erben. ein hund ist nach § 90 bgb eine sache und damit nicht erbberechtigt. solltest du ihn trotzdem als erben einsetzen, wird das erbe angefochten, ein erbberechtigter ermittelt und der hund kommt womöglich weg. erkundige dich doch einmal ob du die versorgung des hundes als auflage an das erbe küpfen kannst.
gruß saskia
: