Hallo Heike,
leider kenne ich auch keine Statistiken, die wirklich objektiv sind. In den meisten sogenannten Statistiken führen Schäferhunde die Tabelle bei weitem an und die "sogenannten" Kampfhundrassen stehen eher weiter hinten, aber es wird sowieso nie Rücksicht auf die tatsächlichen Relationen genommen.
Bei uns in Bayern gibt es zwei Kategorien sogenannter Kampfhunde:
Kategorie 1 (Pitbull, Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Bandog) sind die Rassen, bei denen eine Eignung zum Kampfhund (angeblich) erwiesen ist. Für sie braucht man eine Erlaubnis, die man nur extrem schwer und in Ausnahmefällen bekommt.
Kategorie 2 (Mastiff, Bullmastiff, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Rhodesian Ridgeback, Fila Brasileiro, American Bullterrier) sind die Rassen, bei denen man eine Eignung zum Kampfhund nur "annimmt". Hier kann man durch Gutachten beweisen, daß sich der Hund nicht zum Kampfhund eignet und bekommt dann ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt, d.h. man braucht dann keine Erlaubnis. Leider muß dieses Gutachten bereits im Alter von ca. 4 Monaten eingeholt werden, so verlangte es zumindest unsere Gemeinde. Man kann sich also denken wie aussagekräftig das Gutachten ist von einem 4-monatigen Welpen! Mit ca. 2 Jahren müssen wir unseren Hund dann allerdings wieder dem Veterinäramt vorführen, zwecks entgültiger Ausstellung eines Negativzeugnisses - unser jetziges ist nur vorläufig.
Alles in allem bewirken die bayerischen Gesetze meiner Meinung nach gar nichts, außer daß sie vermutlich gerade die Leute abschrecken, die einen solchen Hund vernünftig erziehen würden, sich aber einem solchen Behördenkrieg nicht aussetzen wollen. Wenn allerdings mal Anlaß zum Eingreifen wäre, mahlen die Mühlen der Behörden nur sehr langsam. In unserem Ort wurde mal ein junger Pitbull Rüde von Rechtsradikalen gehalten (ohne Genehmigung) - auf meinen Anruf und noch viele andere Anrufe hin war die Polizei ziemlich gelassen und meinte, das wäre doch noch ein harmloser kleiner Welpe - wir sollten uns nicht aufregen.
Ich merke auch, daß seit dem Entstehen der strengeren "Kampfhundgesetze" immer neue Rassen entstehen, die offensichtlich aus anderen Kampfhundrassen gezüchtet worden sind, aber mit einem eigenen Namen versehen wurden wie z.B. der Cane Corso und der Alano, d.h sie werden bisher nicht von den Kampfhundgesetzen erfasst (soll aber geändert werden). Eine Verschärfung der Gesetze bringt also nichts, diese verabscheuungswürdigen Menschen, die Hunde scharf machen, würden das vermutlich auch mit einem Golden Retriever schaffen, wenn sie andere Rassen nicht mehr halten dürften. Meiner Meinung nach müßte Hundeschule bzw. Hundeführerschein ein absolutes Muß werden und zwar für alle, egal ob Westie oder Bernhardiner.
Übrigens gab es laut Statistiken seit dem 2. Weltkrieg (seitdem führt man Buch) keinen einzigen Mastiffvorfall in Deutschland und trotzdem dank der Ignoranz der Behörden fällt auch unsere Schlaftablette von einem Hund unter die Kampfhundgesetze. Aber daran wird sich wohl nie etwas ändern. Ignoranz bei Behörden ist ja nichts neues.
Ich hoffe, ich konnte Dich ein wenig aufklären. Leider kenne ich die Gesetzgebung in anderen Bundesstaaten nicht.
Viele Grüße
Anja