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Antrag auf Gemeinnützigkeit

geschrieben von Nicole(YCH) 
Antrag auf Gemeinnützigkeit
10. März 1999 12:46


Hallo Tierfreunde,
Wer kann uns allgemeine Tips und Eahrungen zur Gründung
eines e.V. geben?

Schon mal Danke,
Nicole


10. März 1999 14:06

Hallo Nicole,

ich kann dir zwar selbst keine tps geben, bin aber in einem Verein, der erst kürzlich das "e.V." genehmigt bekommen hat. Der Verein heisst "HUnd und Gesellschaft e.V.", und die e-mail adresse der 1. Vorsitzenden Eva-Maria Kurtz lautet EmKURTZ@t-online.de. Vielleicht kann sie dir weiterhelfen.

Bis dann

Franziska

10. März 1999 20:52

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: Hallo Nicole,

gesetzlich sind die Bestimmungen zum Verein in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGcool smiley geregelt. Vielleicht hat irgendjemand den Du kennst noch eins herumliegen, sonsten gibt es auch für ein paar Mark als Taschenbücher in der Reihe dtv rechtsberater.
Grundsätzlich braucht Ihr für Euren Verein mindestens 7 Mitglieder, eine Vereinssatzung und einen Vorstand. Angemeldet wird der Verein bei dem Amtsgericht, da für Euchörtlich zuständig ist. Der Name Eures Vereines sollte sich von denNamen anderer Verein am gleiochen Ort bzw. in der gleichen Gemeinde deutlich unterscheiden.
Geh doch einfach mal zum Amtsgericht und frage Dich dort zu der zuständigen Stelle für Vereinssachen durch, Du bekommst dort meist bereits einen Vordruck für die Anmeldung des Vereins nebst Merkblatt, auf dem die wesentlichsten Sachen stehen.
Wegen einer Satzung kannst Du Dich vielleicht mal an einen anderen Verein wenden und Dich anderen Satzung orientieren.

Gruß,

Andreas

10. März 1999 22:47

:
: Tips und Eahrungen zur Gründung
: eines e.V.
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Hallo Nicole,

am besten, Du besorgst Dir erst einmal ein Buch zum Thema. Meine Empfehlung: "Unser Verein von A-Z“ , Verlag wrs, ISBN 3-8092-1329-2. Dort findest Du alles Wissenswerte in übersichtlicher Form. Wegen einer Satzung wendest Du Dich am besten an einen Rechtspfleger im zuständigen Amtsgericht, die helfen meist gern (und kostenlos) weiter. Die Gemeinnützigkeit muß beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Am besten ist, Du läßt den Satzungsentwurf vor der Gründungsversammlung von beiden Stellen prüfen!!!! Das spart Zeit, Kosten und eine zweite Versammlung. Noch Fragen? e-mail genügt!