Hallo Julia,
zunächst einaml schreibst DU:
: .. der streng die Meinung vertritt, daß Hunde im Wald an die Leine gehören und damit steht er gem. Gesetz ja auch im Recht.
Dies stimmt so nicht! Es gibt von Bundesland zu Bundesland verschiedene Forstgesetze und zumindest das hessische Forstgesetz sieht keinen generellen Leinenzwang vor.
Es gibt da allerdings abweichende Regelungen, was ausgewiesene Naturschutzgebiete angeht (Leinenzwang, oder auch das generelle Verbot diese Gebiet nachts zu betreten).
Auch die einzelnen Gemeinden können einen Leinenzwang verordnen. Du kannst Deinen Hund also in einem Wald unangeleint führen. Wann darf der Jäger denn nun auf den Hund
schießen? In Hessen darf er das dann, wenn
- Der Hund sich nicht im Kontrollbereich des Hundeführers befindet und
- Der Hund sich mehr als 600m von einer geschlossenen Ortschaft entfernt hat und
- Der Hund erkennbar dabei ist Wild zu hetzen (Schnüffeln im Wald ist also erlaubt!)
(Dazu noch eine persönliche Anmerkung: Sollte jemand auf einen meiner Hunde schießen, wie immer auch die rechtliche Situation sei, wird ich dafür sorgen, daß das der letzte
Schuß war, den der Betreffende abgegeben hat).
Über die Rechte der Hunde braucht sicherlich nicht diskutiert werden, dafür gibt es das Tierschutzgesetz. Bemerkungen wie "Hunde seien vom Menschen künstlich geschaffene Lebewesen"
schlicht und ergreifend '(dummes) Geschwätz', das es nicht verdient ernsthaft diskutiert zu werden!
Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa