Hallo Thomas,
: Kann mich vielleicht jemand über den aktuellen Stand der Dinge zum Thema
: "Kampfhundesteuer" in Nordrhein-Westfalen aufklären?Wie sehen die Dinge bezüglich Zuchtverbot,Hundeführerschein und evtl.Kastration zur Zeit aus? Ich habe mittlerweile den Überblick verloren, vielleicht weiß von Euch ja jemand genaueres...
: Vielen Dank im voraus!
die Erhebung einer besonderen Steuer für vermeintlich gefährliche Hunde (Kampfhundesteuer)
ist Sache der jeweiligen Kommune und muß für deren Steuersatzung von den zuständigen
Kommunalparlamenten beschlossen werden. Die Bundesländer haben mit dieser Steuer nichts
zu tun.
Da die Hundesteuer (und damit auch eine evtl. "Kampfhundesteuer) ihrer Definition nach
eine reine Luxussteuer ist, hat der Steuerpflichtige keinerlei Anspruch auf Zweckgebunden-
heit, z.B. kann kein Hundesteuerzahler verlangen das mit den eingenommenen Hundesteuern
ein Hundeauslaufgebiet ausgewiesen wird.
Die Steuerpraxis der Kommunen in NRW ist sehr uneinheitlich, einige Städte erheben
eine erhöhte "Kampfhundesteuer", andere nicht. Die überwiegende Mehrzahle der Kommunen
in NRW verzichtet aus rechtlichen Gründen bisher auf diese Steuer.
Nach einem Urteil des OVG Magdeburg (Az.: A 2 S 317/96) darf eine Gemeinde in Sachsen
Anhalt keine erhöhte Steuer von Haltern bestimmter Hunderassen fordern. Für dieses Urteil
ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, in der abgesehen von der Anrufung
des Bundesverfassungsgerichtes eine höchstrichterliche Entscheidung fallen wird.
Was evtl. Zuchtverbote, Hundeführerschein und Kastrationzwang angeht, wurde auf der letzten
Konferenz der Landesinnnenminister im Juni ein Prüfauftrag an die nachgeordneten Gremien mit
folgendem Wortlaut vergeben:
Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, Vorschlaege zu erarbeiten, die den
Schutz der Bevoelkerung vor sogenannten Kampfhunden verbessert.
Insbesondere wird geprueft,
: ob und wie ein bundesweit geltendes Verbot des Handels, der Einfuhr und der
Zucht von Kampfhunden sowie die Kastration vorhandener Kampfhunde rechtlich
umgesetzt werden kann,
: ob ergaenzend ein Nachweis ueber die Zuverlaessigkeit und Sachkunde -
(Hundefuehrerschein) sowie eine Pflicht-Haftpflichtversicherung fuer Halter von
Kampfhunden eingefuehrt und
: welche Kampfhunderassen ueber die Kreuzung des American Pitbull Terriers hinaus
von einem Zuchtverbot sowie einem Kastrations- Sterilisationsgebot erfasst
werden soll.
Eine Entscheidung wird für dich nächste Tagung der Innenministerkonferenz im Herbst erwartet.
In NRW gilt bis auf weiteres die m.E. vorbildliche Gefahrhundeverordnung ohne die
Nennung diskriminierter Hunderassen.
Ciao Burkhard