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Haftung zwischen Hunden

geschrieben von Arno(YCH) 
Haftung zwischen Hunden
31. Juli 1999 16:20

Hallo,
unser Hund (kl.Schäferhundmix) hat sich bisher immer gut mit dem Hund
meiner Schwester vertragen. Wir haben beide in den eingezäunten Garten
zum spielen gelassen. Nach etwa 15-20 Minuten gabs Zoff, mein Hund hat
dem anderen ins Ohr gebissen, es mußte genäht werden. Meine Versicherung
will jetzt nur 50% zahlen, meine Schwester möchte die Tierarztrechnung
aber kpl. bezahlt haben.
Ist das normal?, wofür gibts die Hundehaftplicht?
Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt, und wie kann ich die Versicherung
zur kpl. Zahlung bewegen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Arno


31. Juli 1999 20:29

: Meine Versicherung will jetzt nur 50% zahlen, meine Schwester möchte die Tierarztrechnung aber kpl. bezahlt haben. Ist das normal?, wofür gibts die Hundehaftplicht?

In der Schweiz gilt die Regelung, dass die Besitzer raufender Hunde zu je 50 Prozent für den "Schaden" haften, wenn beide Hunde nicht angeleint sind. Wäre dein Hund von dem deiner Schwester gebissen worden, wäre von ihrer Haftpflichtversicherung auch nur die Hälfte bezahlt worden. Anders ist es, wenn dein Hund an der Leine ist, der andere läuft frei herum, kommt zu deinem hin und wird dann von ihm gebissen. Dann würde die Versicherung 100 Prozent bezahlen.


: Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt, und wie kann ich die Versicherung zur kpl. Zahlung bewegen?

Mit einer "vernünftigen" Versicherungsangestellten liesse sich vielleicht reden, wenn dein Hund massiv grösser wäre, als der andere oder ähnliche Gründe, warum der andere keine Chance zur Verteidigung hatte. Dies scheint aber in deinem Fall nicht so zu sein. Die andere Hälfte musst du halt wohl oder übel selber berappen (wenn du grosszügig bist) bzw. übernimmt deine Schwester, da sie nach Rechtssprechung halt auch die Hälfte des Verschuldens trifft (wegen der Leine eben).

Liebe Grüsse

Corinne

31. Juli 1999 22:20

Hallo Arno,

laut §833 BGB kommt in dem Fall das sich zwei Hunde beißen die gesetzliche Tierhalterhaftung zur Anwendung.Das besagt im Klartext, daß
(in den meisten Fällen) der Halter des Hundes, der einen anderen Hund gebissen hat, für die Kosten von dessen Behandlung aufkommen muß.
Hat der Besitzer des gebissenen Hundes den Beißunfall jedoch mitverschuldet, dann kommt es laut §254 BGB beim Schadensersatz darauf an, inwieweit ein Mitverschulden seitens des Geschädigten erfolgt ist.
War der gebissene Hund, wie in Deinem Falle unangeleint, wird dies bei Schadensersatzleistungen von der zahlungspflichtigen Versicherung natürlich berücksichtigt.Meistens führt es dazu, daß die entstandenen Kosten zu jeweils 50% aufgeteilt werden, weil sich die Frage von Schuld/Mitschuld nicht eindeutig klären lässt oder eine genauere Untersuchung seitens der Versicherung gar nicht erst stattfindet.
Du siehst daraus, daß das Verhalten Deiner Versicherung im Grunde normal ist.Zur Zahlung der kompletten Summe ist die Versicherung in Deinem Falle leider nicht verpflichtet,da ein offensichtliches Mitverschulden Deiner Schwester vorliegt.

Leider bringt Dich das nicht weiter, aber jetzt weißt Du wenigstens genaueres!
Thomas