Hallo Arno,
laut §833 BGB kommt in dem Fall das sich zwei Hunde beißen die gesetzliche Tierhalterhaftung zur Anwendung.Das besagt im Klartext, daß
(in den meisten Fällen) der Halter des Hundes, der einen anderen Hund gebissen hat, für die Kosten von dessen Behandlung aufkommen muß.
Hat der Besitzer des gebissenen Hundes den Beißunfall jedoch mitverschuldet, dann kommt es laut §254 BGB beim Schadensersatz darauf an, inwieweit ein Mitverschulden seitens des Geschädigten erfolgt ist.
War der gebissene Hund, wie in Deinem Falle unangeleint, wird dies bei Schadensersatzleistungen von der zahlungspflichtigen Versicherung natürlich berücksichtigt.Meistens führt es dazu, daß die entstandenen Kosten zu jeweils 50% aufgeteilt werden, weil sich die Frage von Schuld/Mitschuld nicht eindeutig klären lässt oder eine genauere Untersuchung seitens der Versicherung gar nicht erst stattfindet.
Du siehst daraus, daß das Verhalten Deiner Versicherung im Grunde normal ist.Zur Zahlung der kompletten Summe ist die Versicherung in Deinem Falle leider nicht verpflichtet,da ein offensichtliches Mitverschulden Deiner Schwester vorliegt.
Leider bringt Dich das nicht weiter, aber jetzt weißt Du wenigstens genaueres!
Thomas