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Vetrag für Tierheimhunde ?

geschrieben von Gigi(YCH) 
Vetrag für Tierheimhunde ?
17. September 1999 20:06

Grüsst Euch alle,

das ist die Geschichte: der Freund meiner Schwester hat seit ca. 8 Wochen einen 2-3 jährigen
Schafermix aus dem Tierheim Göppingen. Lee, so sein Name, wurde auf Kosten des Tierheimes eine
neue Hüfte in München eingesetzt, da er bei einem Autounfall schwer verletzt wurde.
Ich habe Mann und Hund vor 3 Wochen kennengelerrnt, und hatte den Eindruck, das beide sehr
gut harmonieren und zufrieden miteinander sind. Lee wirkte fröhlich, ausgeglichen und war zu jeder
Hund und Mensch freundlich.
Heute Nachmittag kam ein Beauftragter des o.g. Tierheimes und hat den Hund zurückgeholt.
Begründung: der Hund würde nicht so gehalten, wie das Tierheim es sich vorstellt, die Probezeit von
90 Tagen sei noch nicht vorbei, sodass das TH jederzeit die Möglichkeit hat, den Hund wieder
zu holen, obwohl im Vertrag diese Kalusel nicht erwähnt war.
Es ist eine etwas undurchsichtige Sache für mich, da ich nicht in Göppingen wohne, und mich auf die
Schilderungen der Betroffenen verlassen muss.
Wie muss denn ein Vertrag zwischen TH und Tierhalter enthalten, damit für beide Seiten alle
rechtlichen Fragen abgeklärt sind ? In dem oben genannten Fall, stand angeblich nichts über eine
Probezeit.
Ganz privat glaube ich nicht, dass dem Hund irgend ein Leid zugefügt wurde, aber wie gesagt, ich bin
nicht am Ort des Geschehens.
Kann mir einer von Euch die rechtliche Lage erklären ?

Vielen Dank und viele Grüsse,
Gigi + Umbra


19. September 1999 10:03

Hi Gigi,

also unser erster Hund kam ja auch aus dem Tierheim (Ludwigsburg, ist gar nicht so weit weg von Göppingen)
und wir bekamen ein Vertrag in dem Stand, dass das Tierheim jederzeit berechtigt ist, die Stelle zu kontrollieren
und eben die sonstigen Sachen, dass du nicht züchten darfst, das du bescheid geben musst, bevor du das Tier
einschläfern lässt usw. aber eine "Probezeit" gibt es nicht !!!!!

Kann es sein, dass irgendein Nachbar vielleicht einen Zorn gehabt hat, und deinen "Schwager" wegen des Hundes beim
Tierschutz angezeigt hat (vielleicht um ihn zu ärgern?), denn grundlos
kommen die doch bestimmt auch nicht vorbei !!!

Wenn du willst, kannst du mir ja mal deine E-Mail geben, dann scanne ich dir unseren Vertrag.

Viele Grüsse
Sandra

: Grüsst Euch alle,
:
: das ist die Geschichte: der Freund meiner Schwester hat seit ca. 8 Wochen einen 2-3 jährigen
: Schafermix aus dem Tierheim Göppingen. Lee, so sein Name, wurde auf Kosten des Tierheimes eine
: neue Hüfte in München eingesetzt, da er bei einem Autounfall schwer verletzt wurde.
: Ich habe Mann und Hund vor 3 Wochen kennengelerrnt, und hatte den Eindruck, das beide sehr
: gut harmonieren und zufrieden miteinander sind. Lee wirkte fröhlich, ausgeglichen und war zu jeder
: Hund und Mensch freundlich.
: Heute Nachmittag kam ein Beauftragter des o.g. Tierheimes und hat den Hund zurückgeholt.
: Begründung: der Hund würde nicht so gehalten, wie das Tierheim es sich vorstellt, die Probezeit von
: 90 Tagen sei noch nicht vorbei, sodass das TH jederzeit die Möglichkeit hat, den Hund wieder
: zu holen, obwohl im Vertrag diese Kalusel nicht erwähnt war.
: Es ist eine etwas undurchsichtige Sache für mich, da ich nicht in Göppingen wohne, und mich auf die
: Schilderungen der Betroffenen verlassen muss.
: Wie muss denn ein Vertrag zwischen TH und Tierhalter enthalten, damit für beide Seiten alle
: rechtlichen Fragen abgeklärt sind ? In dem oben genannten Fall, stand angeblich nichts über eine
: Probezeit.
: Ganz privat glaube ich nicht, dass dem Hund irgend ein Leid zugefügt wurde, aber wie gesagt, ich bin
: nicht am Ort des Geschehens.
: Kann mir einer von Euch die rechtliche Lage erklären ?
:
: Vielen Dank und viele Grüsse,
: Gigi + Umbra
:

19. September 1999 10:51

Servus Sandra,

: Kann es sein, dass irgendein Nachbar vielleicht einen Zorn gehabt hat, und deinen "Schwager" wegen des Hundes beim
: Tierschutz angezeigt hat (vielleicht um ihn zu ärgern?)

Ja, so etwas in dieser Richtung hat sich herauskristallisiert. Der Beschluss kamm von der Vorstandschaft des TH
und sei angeblich nicht wieder rückgängig zu machen. Meine Schwester und Freund sind im Moment total aus dem
Häuschen, weil sie keine Möglichkeit bekommen, sich zu rechtfertigen, d.h.sich gegen evt. Anschuldigungen zu wehren,
oder irgend eine Erklärung abgeben zu können.

: Wenn du willst, kannst du mir ja mal deine E-Mail geben, dann scanne ich dir unseren Vertrag.

Super, vielen Dank: uwe.gigi@t-online.de

Vielen vielen Dank im Voraus,

Gigi


19. September 1999 19:15

: Begründung: der Hund würde nicht so gehalten, wie das Tierheim es sich vorstellt, die Probezeit von
: 90 Tagen sei noch nicht vorbei, sodass das TH jederzeit die Möglichkeit hat, den Hund wieder
: zu holen, obwohl im Vertrag diese Kalusel nicht erwähnt war.
:
Hallo Gigi,

hatte Dein Bekannter einen Übereignungsvertrag oder nur einen Pflegevertrag. Generell ist es möglich, daß ein Tierheim ein Tier wieder zurückholt, wenn es nicht artgerecht gehalten wird, oder der Halter gegen die im Vertrag aufgeführten Paragraphen verstößt.

Wenn es der Mustervertrag des Deutschen Tierschutzbundes ist, den die Tierheime, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind, benutzen, dann ist der Vertrag gültig (und auch wassersicht, weil keine nichtigen Klauseln benutzt werden) und man muß sehen, was der Vertrag aussagt.

Wenn es nur ein Pflegevertrag ist, dann hat das Tierheim JEDERZEIT das Recht das Tier wieder zurückzuholen!

Gruß,

Me