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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Ärger mit Jäger
15. Juli 2002 10:04

Hallo Silke!

Etwas ähnliches ist mir auch schon passiert, allerdings auf einem Feldweg, als ich Nico auf einer brachliegenden Wiese (mit niedrigem Bewuchs!)den Ball apportieren ließ. Das war NICHT zur Brut-und Setzzeit!
Der Jäger kam angefahren und hat mich auch angeraunzt was das soll, der Hund würde noch alle Hasen (ver-) jagen. Auf mein Erwiedern, dass er absolut keinen Jagdtrieb hat und die diversen Hasen, die wir dort schon getroffen hatten noch nie gejagt hätte, sagte er nur, dass er das nicht glaubt und dass er ihn das nächste Mal erschießen könnte.
Es war auch ein üble Diskussion, zum Schluss ist er dann mit puterrotem Kopf weggefahrn und hat mich weiter beobachtet. Macht echt kein Spaß!
Aber letztendlich zieht man doch den kürzeren...:-(
Ich weiß jetzt jedenfalls, dass ich meckernde Grünröcke nach ihrem Zuständigkeitsbereich und ihrem Namen frage, und lasse mich dann hoffentlich nicht mehr einschüchtern. Denn damit zu drohen den Hund zu erschießen ist doch echt kriminell, oder???

LG!

Nathaly& Nico

15. Juli 2002 10:13

Hi Silke,

erstens: ist wahrscheinlich auch bei euch gerade Leinenpflicht.
zweitens: haben Jäger KEINE Weisungsberechtigung
drittens: sind Jäger verpflichtet, auf den Leinenzwang aufmerksam zu machen
viertens: kannst du ihn Anzeigen, weil er gedroht hat, die Hunde zu erschießen
fünftens: nutzt dir das aber gar nichts, denn dann steht Aussage gegen Aussage

Leider ist das so.

Liebe Grüße - JanaLPN

15. Juli 2002 10:21

Hallo Antje,

Anwalt beraten. Immerhin droht dieser Grünrock damit, Deine Hunde abzuschießen, und das darf er, je nach Bundeswaldgesetz, nur unter ganz wenigen Voraussetzungen. Also könnte er das im Vorraus gar nicht sagen...

***so leicht lasse ich mich nicht einschüchtern, zumal ich weiß, dass ich meine Hunde auf dem Weg auch ohne Leine laufen lassen darf (natürlich nicht hinter Wild her). Aber ich finde es einfach nicht richtig, dass sich jemand das Recht raus nimmt, sich so aufzuführen, nur weil er dort jagen darf. Und deshalb hoffe ich, dass man dagegen etwas tun kann.

Gruß
Silke + 2 Toller


15. Juli 2002 10:26

Hallo Jana,
: erstens: ist wahrscheinlich auch bei euch gerade Leinenpflicht.

Also laut Ordnungsamt besteht auch jetzt keine Leinenpflicht im Wald. Und ich geh doch davon aus, dass die sich da auskennen.

: fünftens: nutzt dir das aber gar nichts, denn dann steht Aussage gegen Aussage
:
: Leider ist das so.

ja, leider. Aber vielleicht bekommt er wenigstens einen leichten Dämpfer.

Gruß
Silke + 2 Toller

15. Juli 2002 10:37

Hallo Silke,

ja, man kann es, wenn man einen guten Anwalt hat, der sich auch mit den entsprechenden Gesetzen gut auskennt. Meistens nicht auf der Schiene "Aussage gegen Aussage", d.h. Du behauptest "er hätte gesagt" und er behauptet, er hätte es nicht gesagt, und zwar in bezug auf den freilaufenden Hund, sondern eher in Bezug auf andere Dinge. Z.B. darf auf Wald- und Feldwegen gemäß Bundenaturschutzgesetz nur 30 km/h gefahren werden, egal in welchem Bundesland, Hochsitze etc. müssen in tadellosem Zustand sein, Waffen dürfen nie so einfach irgendwo im Auto liegen, auch ein Jäger darf seine Hunde nicht hinter dem Auto her rasen lassen usw. Eine Anzeige gegen jemanden hat sehr viel größere Wirkung, wenn man den Hund dabei ein wenig außen vor läßt, d.h. der Grünrock hat DICH zu irgend etwas genötigt, was Du gar nicht tun wolltest (z.B. einen anderen Weg gehen), er hat sein Gewehr auf DICH gerichtet (unbeabsichtigt oder vielleicht beabsichtigt???!?). Wie schon geschrieben, ein Anwalt weiß am besten, wie man entsprechene Anzeigen formuliert...

Viele Grüße

Antje

15. Juli 2002 11:23

Hi,

Also für BW kenne ich so keinen Leinenzwang...LJG...ordnungswidrig handelt, wer in einem nicht befriedeten Teil eines Jagdbezirks Hunde ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen deren Entkommen oder außerhalb seiner Einwirkung frei laufen läßt (Geldbuße bis 10.000 DM)

in den Erläuterungen findet sich:

Aus dieser Vorschrift ergibt sich kein allgemeiner Leinenzwang...

Selbst in Tollwut gefährdeten Bezirken dürfen geimpfte im Gehorsam des Führers stehende Hunde ohne Leine laufen...

Der Hund befindet sich im Einwirkungsbereich wenn er in Sicht (!!!)-, Ruf und Hörweite ist...kurzfristiges (wie bei Dir kurz ins Gebüsch um Ball zu holen) Entfernen genügt aber nicht um außerhalb der Einwirkung zu sein...

Hunde erschießen darf man in BW nur in absoluten Ausnahmefällen, die ich schon des öfteren erläutert habe.

Im LWaldG für BW findet sich unter Ordnungswidrigkeiten auch nur: ....oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt...



: : fünftens: nutzt dir das aber gar nichts, denn dann steht Aussage gegen Aussage

: ja, leider. Aber vielleicht bekommt er wenigstens einen leichten Dämpfer.

Auf jeden Fall aktenkundig machen, denn wenn besagter Mensch dann wirklich mal den Finger krumm macht, dann wird er es viel schwerer haben...

Außerdem kann es sogar sein, dass der da überhaupt nichts zu sagen hatte - sowas ist meinem Mann mal passiert, wurde im Wald von Lodenheini angeflaumt, weil sein Hund frei auf dem Weg lief, Lodenheini hat sogar behauptet der für dieses Revier zuständige Jäger zu sein....sehr merkwürdig, wo doch unsereins da jagt...die tollen Schilder fürs Auto sind frei verkäuflich und bei uns fahren auch mal Leute im Wald rum, die da nix verloren haben bzw. deren Schild für einen anderen Wald gilt, die quasi nur zu Besuch im Revier sind...

Manchmal frage ich mich, ob man als Hundehalter nur noch mit Gesetzestexten spazieren gehen kann....für BW: Kümmerle/Nagel: Jagdrecht in Baden-Württemberg (inkl. einschl. Regelungen Tierschutz-, Naturschutz- Waffenrecht, LWaldG etc.pp.)...damit man es den selbsternannten Königen mal unter die Nase reiben kann...

ciao
Anke