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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Vorkaufsrecht
18. Dezember 2002 12:54

hei
du hast recht.deswegen riet ich zu einem anwalt.
aber eines ist klar für mich:
wenn mein hund,den ich zb nicht mehr halten kann,zurück soll,dann mal eben ein paar würfe,dann verscherbelt:
so nicht.das kannst du mir glauben.
deswegen entweder so dinger nicht unterschreiben oder aber miteinander reden.
wenn man erst jetzt redet,dann weiß der züchter bescheid,dann kann ich schlecht sagen,ups,ich hab ihn an unbekannt verkauft:
DANN seh ich vor gericht wirklcih alt aus,weil so blöd ist kaum ein richter.
gruss pat

18. Dezember 2002 12:57

Hallo

Ich denke mal, das hängt von der Formulierung im Vertrag ab. Jedenfalls wird bei einer Schenkung aber das Vorkaufsrecht entweder mit übergeben (der Beschenkte müßte darüber informiert und damit einverstanden sein), oder der Berechtigte (Züchter) müßte darauf verzichten. Eine Schenkung ohne daß der Vorkaufsberechtigte davon informiert wird und ihr zustimmt wäre vermutlich eine Vertragsverletzung (wäre aber bei einem jur. abzuklären, da einigermaßen kompliziert).

Liebe Grüße

Elke

18. Dezember 2002 12:58

Rechthaben um jeden Preis?

Ich dachte zunächst ganz kurz noch, es ginge um den Hund...

18. Dezember 2002 13:08

Hallo Pat,

:Zunächst einmal läßt sich auf Auskunft kalgen, wenn behauptet wirdja und?wenn ich doch an jemanden verkauft hab,ohne angabe v name u adresse? das ist nicht strafbar.somit aber ist auch der aufenth.ort von hund passee.was soll mir denn gross passieren?

Da lassen sich eine Reihe von Maßnahmen treffen, die zumindest mit einigen Gerichtskosten- Anwaltsgebühren- und Schadensersatzbeträgen verbunden wären. Insbesondere ist es nicht weiter schwierig, wenn ich mir als Vorkaufsberechtigter von einem fiktiven weiteren Interessenten bestätigen lasse, dass er den Hund für ein paar Hundert Euro mehr von mir gekauft hätte - wenn der Besitzer ihn wie vertraglich vereinbart zurückgegeben hätte, statt ihn verschwinden zu lassen.

Was glaubst Du, was vor Gericht so alles abläuft. Bisweilen überschaut der Laie bei Verfahrnsbeginn noch nicht, was alles auf ihn zukommen kann, wenn der Anwalt sich nur genug Mühe macht.

Viele Grüße,

andreas

18. Dezember 2002 13:17

: Was ist denn dann wichtiger: Einhaltung von Klauseln, weil man sich ja ach vorher informieren sollte oder das Wohl des Hundes?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: Für den Richter, der den Fall ev. zu entscheiden hat die Einhaltung von Klauseln, solange die Pläne der Züchterin nicht unter das Tierschutzgesetz fallen - und das tun sie nicht, denn Züchten ist legal.

Pers. Anmerkung: Gesetz hat nichts mit Emotionen zu tun.

Liebe Grüße

Elke

18. Dezember 2002 13:34

Hallo,
ich finde Antjes Vorschlag doch wirklich überlegenswert. Ich stelle ihn hier ´noch mal vor: "Überhaupt gibt es die Möglichkeit, daß die Leute "Eigentümer" des Hundes bleiben (lt. Ahnentafel und Eintrag beim Zuchtverband), die neue Familie des Hundes nur "Hundehalter" sind."
Ist Antjes Antwort auf Laras Vorschlag mit der Kastration.
Gruß Babette