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Jagdpächter

geschrieben von xxx(YCH) 
Jagdpächter
10. April 2003 09:39


Hi
kann ein Jagdpächter verlangen die Steuermarke zu sehen. Wenn man mit seinem angeleinten Hund durch den Wald spatziert.
Ich muß dazu sagen mein ist immer in der Tasche statt am Hund.
Unser Jäger sagt nie etwas auch nicht wenn die Hunde frei laufen der ist einfach nett.
Der Pächter dagegen nervt die weiblichen Hundebesitzter sehr.
Ich habe leider immer verpaßt unseren Jäger darauf anzusprechen.

liebe Grüße
xxx

10. April 2003 10:05

Hi,

: kann ein Jagdpächter verlangen die Steuermarke zu sehen.
klar kann er - aber Du bist nicht verpflichtet DEinen HUnd gegenüber einem Jagdpächter steuerlich auszuweisen ;-)

lg
Kathi

10. April 2003 11:15

hei
verlangen kann er viel.das wars dann auch schon.du bist nicht verpflichtet,dem nachzukommen.
gruss pat

10. April 2003 11:27

Hallo Annonymus,

wen meinst Du eigentlich mit "Jäger" und "Jagdpächter"? Entweder handelt es sich um Privatwald, und dann ist der Grundeigentümer berechtigt, dort zu jagen, oder der/die Grundeigentümer haben das Jagdrecht verpachtet, dann gibt es einen "Jagdpächter". Hier handelt es sich um "Jagdbevollmächtigte", sprich Jagdscheininhaber, die "privat" sind, d.h. ein Hobby ausüben. Oder aber es handelt sich um Staatswald, dann gibt es dort einen Forstbeamten, und der ist "staatlich", sprich er hat in seinem Revier Polizeigewalt.

Viele Grüße

Antje


10. April 2003 11:57

"staatlich", sprich er hat in seinem Revier Polizeigewalt.
:
hei
diese sog.polizeigewalt ist aber auch nicht allmächtig.soweit sind wir nicht.ich muss niemandem meine stuermarke zeigen,auch nicht die tollwutmarke.muss keine personalien herausgeben etc.muss nicht sitz machen,wenn er pfeift.sollte man mich festhalten,werde ich mich zu wehren wissen,persönlich und juristisch.
das ganze hört sich superkompli an,ist es aber nicht.
eine wirkliche macht stellen die wenigsten dar.zb der jagdausübungsberechtigte schon mal nicht.auch nicht der bestätigte jagdaufseher.anders beim besonders qualif.bestät. jagdaufseher.die dürfen fragen u festhalten,pers.aufnehmen,sofern man nicht verweigert,durchsuchen,auch kfz oder waldhütte/wohnung,beschlagnahmen.
aber:alles nur im zusammenhang mit straftaten,soweit ich weiss.
nix da mit ordnungswidrigkeit,womit wir wohl über den norm.hundehalter reden.sofern der nicht wildert.
alle haben ein notwehrrecht.aber ich auch.alle haben ein jedermannsrecht.aber ich auch.so ist das.die,die dienstausweise haben,also auch befugnisse,haben ncht nur recht,sondern auch pflichten.die sie gerne ausser acht lassen.das merke man sich.und wie gesagt,bei ordnungswidr. ist die ganze sache eh nicht spruchreif.
gruss pat

10. April 2003 12:14

Hi Antje
: Hallo Annonymus

( mein Name so wie der meines Hundes waren schon mehr mals besetzt und um nicht mehr verwirrung zu stift halt xxx)

: wen meinst Du eigentlich mit "Jäger" und "Jagdpächter"? Entweder , die "privat" sind, d.h. ein Hobby ausüben. Staatswald, dann gibt es dort einen Forstbeamten, und der ist "staatlich", sprich er hat in seinem Revier Polizeigewalt.

Der gut ist wohl Frührenter oder Renter der fährt den ganzen Tag durch den Wald und sein Hundi sitzt immer hinten drin.
Der Forstbeamt ist der nette

gruß
andrea