"staatlich", sprich er hat in seinem Revier Polizeigewalt.
:
hei
diese sog.polizeigewalt ist aber auch nicht allmächtig.soweit sind wir nicht.ich muss niemandem meine stuermarke zeigen,auch nicht die tollwutmarke.muss keine personalien herausgeben etc.muss nicht sitz machen,wenn er pfeift.sollte man mich festhalten,werde ich mich zu wehren wissen,persönlich und juristisch.
das ganze hört sich superkompli an,ist es aber nicht.
eine wirkliche macht stellen die wenigsten dar.zb der jagdausübungsberechtigte schon mal nicht.auch nicht der bestätigte jagdaufseher.anders beim besonders qualif.bestät. jagdaufseher.die dürfen fragen u festhalten,pers.aufnehmen,sofern man nicht verweigert,durchsuchen,auch kfz oder waldhütte/wohnung,beschlagnahmen.
aber:alles nur im zusammenhang mit straftaten,soweit ich weiss.
nix da mit ordnungswidrigkeit,womit wir wohl über den norm.hundehalter reden.sofern der nicht wildert.
alle haben ein notwehrrecht.aber ich auch.alle haben ein jedermannsrecht.aber ich auch.so ist das.die,die dienstausweise haben,also auch befugnisse,haben ncht nur recht,sondern auch pflichten.die sie gerne ausser acht lassen.das merke man sich.und wie gesagt,bei ordnungswidr. ist die ganze sache eh nicht spruchreif.
gruss pat