In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.
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Hallo Pat,
was ein Forstbeamter alles darf stand für mich nicht zur Debatte, sondern die Definition "Jäger" etc. (Er darf mehr als ein Jagdpächter, z.B. Dich "sicherstellen", was bei einen Jagdpächter Freiheitsberaubung wäre).
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Hallo Andrea,
: Der gut ist wohl Frührenter oder Renter der fährt den ganzen Tag durch
: den Wald und sein Hundi sitzt immer hinten drin.
: Der Forstbeamt ist der nette
So rum ist es meistens... :-)))
Der unterbeschäftigte Frührentner kann Dir gar nix, der geht lediglich seiner Erholung nach, so wie Du wenn Du im Wald spazieren gehst.
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Hallo Pat,
der Forstbeamte, nicht der Jagdpächter. Der darf Dich z.B. "festsetzen", wenn Du den T--atbestand des Wilderns erfüllst. Der Jagdpächter darf Dich nur anzeigen.