Grüß Dich Stephan,
da du nach argumenten gefragt hast, möchte ich einmal nachklappen. Die situation hat es so ergeben. Vor 14 tagen habe ich an einer schweißhundeprüfung zuschauen dürfen. die rasse: brandelbracken. Sie ist für nichtjäger nicht erhältlich, deswegen auch keine reklame im vdh. Wie sie aussieht? Wie ein 2/3 - 3/4 dobermann mit etwas kürzerem kopf und etwas längeren ohren. Ansonsten völlig gleich. Der hund wird vor allem zur nachsuche eingesetzt, muß also auch durch dickicht.
Der zuchtwart, ein tierarzt, hat genau erklärt, warum die ohren eine bestimmte größe haben müssen, um den gehörgang wirksam schützen zu können und daß der schwanz als soziales signalmittel bis zum sprunggelenk reichen sollte. Keiner der jäger hat mir von blutigen schwänzen oder aufgerissenen ohren berichtet und das bei hunden, die bis zu 17 jahre alt werden. Das gesetz würde es diesen leuten erlauben, die hunde zu kupieren mit den üblichen argumenten. Diese argumente sind in der praxis kein thema.Ich meine, das sollte zu denken geben.
viele grüße von Martin & Mirko