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Orangefarbenes Halsband!

geschrieben von Nicola mit Sally(YCH) 
Orangefarbenes Halsband!
29. Juni 2003 19:40

 
Neues Gefahrhunde-Gesetz in Schleswig-Holstein: 4 Rassen auf Liste
Kiel, 25.6.03

Nach dem endgültigen Aus für Schleswig-Holsteins Gefahrhunde-Verordnung kommt jetzt das Gefahrhunde-Gesetz. Der Entwurf von Innenminister Klaus Buß (SPD) sieht nur noch vier gefährliche Hunderassen vor. Nur American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier gelten nach dem Papier als von vornherein gefährlich. Die übrigen sieben Rassen und deren Kreuzungen, die die alte Verordnung vom Juni 2000 ebenfalls erfasste, "sind herausgefallen, weil es nach den Erfahrungen tatsächlich keine Vorfälle mit diesen Hunden gibt", räumte Buß gestern ein. Außerdem sei man mit den vier Rassen "auf der sicheren Seite", da schon nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot bestehe.
"Wir werden die Menschen in Schleswig-Holstein aber weiterhin umfassend vor gefährlichen Hunden schützen", kündigte der Minister an, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf abgesegnet hatte. So soll künftig jeder, der ein Tier einer gefährlichen Rasse halten will, beim Ordnungsamt seine Sachkunde, seine Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung nachweisen. Erst dann wird ihm, wie beim Waffenschein, die entsprechende Erlaubnis erteilt. Weiter muss ein "Gefahrhund" in der Öffentlichkeit immer an die Leine.

Den Maulkorb aber, den Buß diesen Tieren zunächst grundsätzlich verpasst hatte, sitzt künftig lockerer: Die Hunde der vier betroffenen Rassen brauchen ihn in Zukunft nicht zu tragen, wenn "Herrchen" die Friedfertigkeit seines Lieblings per Wesenstest beim Veterinär nachweist. Diese "Aufweichung" der alten Verordnung kam offenbar nach dem vehementen Protest von Tierschützern, Hundehaltern "und langen Gesprächen mit allen Beteiligten" zu Stande.

Jeder andere Hund, der sich durch auffällige Kampfbereitschaft, Bisse, unkontrolliertes Verhalten oder andere als bedrohlich empfundene Vorfälle ebenfalls als gefährlich erweist, hat den Beißschutz laut Gesetzentwurf immer zu tragen. Außerdem gelten für dessen Halter dieselben strengen Richtlinien wie für Besitzer der vier Rassen. Wer dagegen verstößt, kann zu einem Bußgeld bis zu 10000 Euro verdonnert werden. Das Halten eines Gefahrhundes ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Eine Neuerung, die Buß als verschärfte Maßnahme verstanden wissen will, ist das orangefarbene Halsband: Jeder gefährliche Hund soll daran künftig von Weitem erkennbar sein. Es gibt eine Tragepflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die alte Gefahrhunde-Verordnung des Landes nach denen anderer Länder im Dezember 2002 endgültig vom Tisch gefegt, weil die sehr weitgreifende Definition "Gefahrhund" aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar gewesen wäre. Die Einschränkung für betroffene Hundehalter wie Maulkorb- und Leinenzwang wären demnach so weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte gewesen, dass dafür nach Überzeugung der Berliner Richter keine Verordnung, sondern nur ein Gesetz genügt.

Weshalb es immerhin sechs Monate gedauert hat, bis Buß' Beamte den erwarteten Gesetzentwurf vorlegten – der im Übrigen jetzt in die Anhörung kommt und danach erst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden kann – erklärt der Innenminister mit "hohem Abstimmungsbedarf". Erst im März 2003 habe die Begründung aus Berlin vorgelegen. Ferner habe man auch Empfehlungen der obersten Veterinärbehörden, der Innenministerien der Länder und der Innenministerkonferenz einarbeiten wollen.

Einen Termin, wann der Entwurf Gesetz wird, wollte Buß nicht nennen. Bis dahin gibt es weiter keinen Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Rassen – so lange die Vierbeiner weder Mensch noch Tier angefallen haben.