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Wie auf verbale Bedrohung reagieren?

geschrieben von Gisela(YCH) 
Wie auf verbale Bedrohung reagieren?
02. September 2003 06:16


Hallo Yorkies

Ich war gestern mit einer Hundebekannten in einer Nachbargemeinde spazieren. Wir gingen über die Felder, die jetzt abgeerntet sind. Es ist auf diesen Feldern noch nicht neu ausgesät worden. Die Hunde liefen friedlich mit und spielten zwischendurch in den Wiesen und Feldern. Sie haben sich dort nicht versäubert, und es waren in den Feldern auch keine Trittspuren von ihnen zu sehen. Plötzlich fluchte ein Landwirt laut und schrie wir sollten die Scheissköter anleinen, was wir auch sofort machten. Wir gingen mit den angeleinten Hunden weiter. Plötzlich kam uns ein Traktor nach und hielt neben uns. Der Bauer war uns ca. einen km nachgefahren. Er fluchte und schimpfte, dass das alles Privatland sei, und Hunde in den Wiesen und Feldern nichts verloren haben. Er sagte die Hunde dürften nur auf den Wegen laufen mit 50cm Toleranzgrenze in Felder und Wiesen. Er drohte uns, dass unsere Hunde nicht mehr lange leben würden, falls er sie nochmals im Kulturland erwischt.
Wie bitte soll ein Hund artgerecht gehalten werden, wenn er nicht mal über ein Feld oder eine Wiese toben darf? Ich hätte volles Verständnis gehabt, wenn der Bauer sauer geworden wäre, wenn die Hunde sich im Feld versäubert hätten. Sie waren aber nur zwei ausgelassene Hunde, die miteinander gespielt haben. Sie haben auch niemanden belästigt oder Lärm gemacht. Die Wiesen stehen auch nicht so hoch, dass bald gemäht wird.
Ich habe nun wirklich Angst, dass dieser Verrückte einen Hund erschiesst oder vergiftet. In unserer Gemeinde haben wir, wenn wir lange draussen sein wollen, fast keine andere Möglichkeit zum gemeinsam mit anderen Hundehaltern Spazieren als dort. Die anderen Gebiete sind sehr stark von Reitern und Joggern frequentiert und teilweise auch unübersichtlich.
Was soll ich nun tun? Den Vorfall ignorieren oder die Gemeinde informieren? Oder mir die Visage des Bauern merken und eine Anzeige erstatten, falls wirklich einem Hund etwas passiert?

Danke für Eure Hilfe.

VG
Gisela


02. September 2003 06:39

Hallo Gisela,

der Landwirt kann nicht wissen, daß ausgerechnet Eure Hunde sich nicht auf seinen Wiesen und Feldern versäubern. Wenn Du schreibst, daß das dort die einzigste Möglichkeit ist, Hunde frei laufen zu lassen, dann kann ich mir schon denken, was der Mann da so manchmal aus der Kuhkrippe rausräumen muß... Und Silage, Heuballen etc. werden unbrauchbar, wenn sich Hundekot darin befindet, das merkt man aber erst, wenn man es das Zeug verfüttern will. Es gibt auch Hundehalter, die ihre Hunde eine Wiese kurz vor'm Mähen komplett platt walzen lassen, weil sie dort den Ball werfen. Irgendwo kann ich den betreffenden Landwirt verstehen...

Wende Dich doch mal an den Ortslandwirt. Von ihm erfährst Du bestimmt einiges über die Problematik und auch, ob man mit dem betreffenden Landwirt im allgemeinen reden kann oder nicht. Falls ja, würde ich mal ein Gespräch mit ihm suchen, wenn Du und er wieder runtergeschaltet habt. Man kann sich bestimmt einigen, welche Flächen wann gemieden werden sollten. Ansonsten würde ich, wenn es sich um einen wirklichen Stinkstifel handelt, auch vor einer Anzeige nicht abschrecken. Am Trecker sollte ein Nummernschild sein...

Viele Grüße

Antje

02. September 2003 07:05

Also, ich bin zwar nach wie vor der Meinung, dass der Ton die Musik macht, aber im Prinzip finde ich schon, dass der Mann recht hat.
Ich wohne selber auf dem Land und gehe mit meiner Hündin auf sehr vielen Feldwegen und in Wiesengegenden spazieren.
ABER: Ich lasse sie nicht AUF den Feldern oder fremden Wiesen spielen - ich würde sie doch auch nicht auf irgendjemandes Vorgartenrasen spielen lassen, nur weil der keinen Zaun drum hat und sich so toll zum Hundespielen eignet.
Auch die Felder und Wiesen sind ja im Prinzip nichts anderes als "Nutzgarten" - und da hat mein Hund nichts verloren.
Also gehen wir auf den Wegen und die haben rechts und links ja wirklich noch genug Platz zum Schnuffeln und Spielen - und einige (zurzeit nicht weiter genutzte) Wiesen gibt es hier auch noch, und da lasse ich sie dann auch spielen.
Und übrigens: bei dem ganzen "Mist", den die Landwirte hier so auf ihre Felder/Wiesen verteilen (Dünger, Pflanzenschutzmittel, Gülle usw.) ist es mir ehrlich gesagt auch lieber, wenn mein Hund da NICHT draufgeht...

02. September 2003 13:57

Hallo Gisela,

sei mir nicht böse, aber ich kann den Landwirt verstehen! Du würdest genau so sauer werden, wenn die Hundehalter ständig ihre Hunde in Deinem Vorgarten spielen lassen würden, obwohl es nur Rasen ist, denn dort haben sie genauso wenig zu suchen wie auf den Feldern!

Wie Du Deinen Hund artgerecht halten kannst? Das weiß ich auch nicht, aber sicherlich ist das nicht Angelegenheit des Nicht-Hundehalters!

Ich würde mit dem Landwirt noch einmal das Gespräch suchen, verstehen kann ich seinen Mißmut, auch wenn nicht unbedingt Ihr das heraufbeschworen habt, sondern massenweise andere Hundehalter vor Euch und hier ist es wirklich so, dass man mehr in Sch...haufen greift als in Gemüse! Wenn der Landwirt schon nicht mehr emotionslos reagieren kann, dann tut ihr es halt!

Natürlich rechtfertigt das nicht seine Handlung und seine Androhung, gar keine Frage. Nur versuche ich, mich in die Situation des Landwirts zu versetzen. Es ist schon unglaublich, wie verantwortungslos manch Hundehalter handelt und von daher kann ich diesen Unmut schon nachvollziehen. Wie gesagt, es geht nicht darum, dass Ihr die Schuldigen seid, aber manchmal fehlt halt eben nur der sogenannte Tropfen auf dem heissen Stein.

Viele Grüße
Marita

02. September 2003 14:42

:
: Hallo
es ist zwar so, daß der Ton die Musik macht, aber der landwirt hat recht.
Auch Felder und Wiesen sind Privateigentum, das man (und hund) nicht einfach betreten darf.
Tom

02. September 2003 14:58

Hi Tom,

in Bayern gibts das Landesnaturschutzgesetz und da ist auch das "Recht auf Naturgenuss und Erholung" drin.

Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang

Art. 25 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

(1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

(2) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
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Außerdem ist es bei uns so geregelt, dass ich zwischen Oktober und März auf des Bauern Felder herumhüpfen darf und Schlitten, Ski etc. fahren darf, wie ich das möchte, ohne dass der Landwirt da groß was machen kann.

Wenn jemand (Landwirt) sein Land vor dem Bereten schützen will, so muss er es einzäunen.

Grüßle
Moni