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Ungereimtes

Die Rubrik für Merkwürdiges, Widersprüchliches oder Nachdenkenswertes. Denn Hundehalter schauen auch gerne über den Tellerrand und gehen mit offenen Augen durch’s Leben. Hier ist der platz um solche Themen zu diskutieren.  
Verprügelter Rottweiler
24. April 2001 18:28

Hallo Simone !

Wenn "Tierschutzverein", Amtstierarzt und Polizei nicht einschreiten können (wohl eher wollen?), wende dich doch an die örtliche Presse (am besten mit Foto von der verwahrlosten und abgemagerten Hündin)

Vielleicht gibt's ja bei Euch auch hundefreundliche Reporter ?!

Einen kleinen öffentlichen "Denkanstoss" hat Euer "Tierschutzverein" ja ganz offensichtlich nötig.

Viel Glück für das arme Tier
Christiane & Kira

24. April 2001 19:00

Hallo Simone!
Anscheinend muss die Hündin schnellstmöglichst da raus. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Manchmal bedarf es einfach anderer Methoden. In deinem Fall würde ich nochmal mit dem Tierschutzverein sprechen, und wenn die sich weigern (was für Beweise brauchen sie denn noch?) würde ich denen einen dezenten Hinweis geben, daß du, falls sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen, an die Öffentlichkeit (Presse u.a.) gehst und die Arbeitsweise der Institution darlegst. Ist nicht die feinste Methode, aber meistens sehr wirksam. Die Hündin kann sich nicht wehren, also muß es jemand anders tun.
Ich drück dir die Daumen, halt uns auf dem laufenden!
Liebe Grüße
Karin

24. April 2001 19:04

: Der Hund hat es wirklich schlimm erwischt, in Österreich könnte ein Tierschutzverein sicher etwas dagegen unternehmen. Fotographier sie doch mal wenn sie so dünn ist, das reicht schon als tierqälerei. wenn du sie in ein Tierheim bringst, sollte wirklich nur ein ausgesprochener Hundekenner, der mit Verantwortung und liebevoller Kompetenz mit hunden umgehen kann, sich dem hUnd annhemen, sonst wäre es wirklich besser, sie würde eingeschläfert werden.
Solche menschen sollte aber gar kein Hund gegeben werden
Edith

25. April 2001 05:33

Hallo Mina,

: sobald ein Tierschutzverein ein e.V. ist, kann nicht mehr von privat
: geredet werden. Die meisten Tierschutzvereine sind sogar staatlich oder
: städtisch, und damit verpflichtet, solchen Dingen nachzugehen.

Sieben Leute können einen "e.V.-Verein" gründen, trotzdem sind sie "privat" und trotzdem hat keiner von denen das Recht, mein Grundstück zu betreten, mich zu irgend etwas zu befragen, irgendwelche Nachforschungen anzustellen usw. Sage ich "nein", ist für sie an meiner Grundstücksgrenze Schluß, sie dürfen weder mich noch mein Haus/Grundstück fotographieren und somit auch nicht meinen Hund, sollte er sich darauf befinden! Dem Amtstierarzt hingegen muß ich Auskunft erteilen, wenn der einen Termin ausmacht, dann darf er mein Grundstück betreten, er kann unter gewissen Umständen ein Tier einziehen lassen, er kann Auflagen für die Haltung eines Tieres erteilen, die innerhalb einer bestimmten Frister füllt werden müssen, alles Dinge, wo die Leute vom Tierschutz außen vorstehen.


: Der Amtstierarzt und die Polizei sind der direkte Weg, doch auch
: Amtstierärzte lassen sich gerne "bitten".

Deshalb der Rat mit dem "direkten Gespräch". Je mehr Handhabe man dem Amtstierarzt gibt, je besser dieser informiert ist, desto eher kann dieser etwas erreichen (und wo er keine Handhabe hat, hat eine Privatperson aus dem Tierschutz erst recht keine, außer, sie macht sich strafbar). In solchen Fällen reicht es ja oft schon, daß es einmal zum Kontakt zwischen der Behörde und dem Hundebesitzer kommt, und wenn diesem von behördlicher Seite aus die Konsequenzen für sein Handeln aufgezeigt werden (mehrfache Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, ggf. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vielleicht wird ihm ein Wesenstest und ein Sachkundenachweis aufgebrummt, muß er ein polizeiliches Führungszeugnis abliefern, kostes ja alles Geld...) und der gute Rat erfolgt, den Hund schnellstens im Tierheim abzuliefern, um diesem zu entgehen, dann halte ich die Chancen für recht hoch, daß dieser Hundebesitzer das auch tut.

Viele Grüße

Antje

25. April 2001 06:25

Hallo Antje,

: Sieben Leute können einen "e.V.-Verein" gründen, trotzdem sind sie "privat" ...

Wieso privat? Als e.V. ist man gemeinnützig. Man bekommt Zuschüsse und verpflichtet sich dafür, sich seiner Bestimmung entsprechend einzusetzen und Mitglieder aufzunehmen. Ohne nachweislichen Grund darf so ein Verein nämlich keine Mitgliedsanträge ablehnen. Die Finanzen werden jährlich offen gelegt, Wahlen sind Pflicht ... was ist daran privat? Sie können ihre eigenen Gesetze erheben, die außerhalb einer Vereinsstruktur liegen (Zuchtvoraussetzungen, wenn sie sich nicht mit dem Verband kreuzen usw.).

: ...und trotzdem hat keiner von denen das Recht, mein Grundstück zu betreten, mich zu irgend etwas zu befragen, irgendwelche Nachforschungen anzustellen usw. Sage ich "nein", ist für sie an meiner Grundstücksgrenze Schluß, sie dürfen weder mich noch mein Haus/Grundstück fotographieren und somit auch nicht meinen Hund, sollte er sich darauf befinden!

Logisch. Der Verein ob Tierschutz- oder Schützenverein ist ja auch keine Polizei. Sie sind eine öffentliche Organisation. Sie dürfen Fragen stellen, wie jeder andere. Doch niemand ist zur Antwort, wahrheitsgemäß oder nicht, verpflichtet. In den Tierschutzvereinen gibt es Tierschutzbeauftragte (je nach Größe), die sich möglichen Missetaten annehmen und Fakten sammeln. Sodann wird Polizei und Amtstierarzt eingeschaltet, denn ohne die geht nix. Ein Durchsuchungsbefehl muss vorliegen, doch den erreicht man nun mal am besten mit Unterstützung vom Tierschutz und Amtstierarzt.

: Dem Amtstierarzt hingegen muß ich Auskunft erteilen, wenn der einen Termin ausmacht, dann darf er mein Grundstück betreten, er kann unter gewissen Umständen ein Tier einziehen lassen, er kann Auflagen für die Haltung eines Tieres erteilen, die innerhalb einer bestimmten Frister füllt werden müssen, alles Dinge, wo die Leute vom Tierschutz außen vorstehen.

Aus meiner Sicht kenne ich das aber anders. Denn selbst der Amtstierarzt darf dein Gelände nicht ohne deine Zustimmung betreten. Drum fragen die auch immer so höflich. Ein zugesagter Termin ist wie eine Zustimmung.
Als ich noch im Tierschutz aktiv war, haben wir echte Höhlen des Tiermissbrauchs immer mit Polizei und Amtstierarzt aufgehoben (zweimal). Bei den jeweiligen Fällen wurde der Beschau durch Amtstierarzt abgelehnt, man musste auf den Durchsuchungsbefehl der Polizei warten.

: Deshalb der Rat mit dem "direkten Gespräch". Je mehr Handhabe man dem Amtstierarzt gibt, je besser dieser informiert ist, desto eher kann dieser etwas erreichen (und wo er keine Handhabe hat, hat eine Privatperson aus dem Tierschutz erst recht keine, außer, sie macht sich strafbar).

Nicht ganz. Wir hatten so einen Fall, Amtstierarzt und Tierschutz hatten keine Beweise für einen Missstand. Nun, eine Privatperson "schmuggelte" sich als Freund ein, zeigte sich interessiert an den Tieren, fragte, ob man denn eines davon kaufen könnte. Meist wird man dann mit ganz viel Fakten beliefert, die man selbstverständlich noch mit dem Lebenspartner besprechen möchte ... Das Ganze wandert dann zum Amtstierarzt und zum Tierschutz, die nun die Polizei einschalten können. Denn die Fakten waren das fehlende Glied auf dem Weg zum Durchsuchungsbefehl.

: In solchen Fällen reicht es ja oft schon, daß es einmal zum Kontakt zwischen der Behörde und dem Hundebesitzer kommt, und wenn diesem von behördlicher Seite aus die Konsequenzen für sein Handeln aufgezeigt werden (mehrfache Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, ggf. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vielleicht wird ihm ein Wesenstest und ein Sachkundenachweis aufgebrummt, muß er ein polizeiliches Führungszeugnis abliefern, kostes ja alles Geld...) und der gute Rat erfolgt, den Hund schnellstens im Tierheim abzuliefern, um diesem zu entgehen, dann halte ich die Chancen für recht hoch, daß dieser Hundebesitzer das auch tut.

Ist er Ersthundebesitzer (davon gehe ich mal aus), kann das sein. Zumindest kurzfristig. Hebt er den Missstand auf, behält aber den Hund, kannst du darauf warten, dass es dem Hund wieder schlechter geht.

Das alles sind meine Erfahrungen im Tierschutz, bei jemand anders kann das natürlich ganz anders sein. Vielleicht liest das hier ja jemand, der sich rechtlich besser auskennt. Laut meinen Erfahrungen muss man den Amtstierarzt nämlich nicht rein lassen, dies ist uns nämlich öfter passiert. Wir mussten auf die Polizei zurückgreifen.

Tierische Grüße
Mina

25. April 2001 07:14

Hallo Mina,

: Wieso privat? Als e.V. ist man gemeinnützig. Man bekommt Zuschüsse und
: verpflichtet sich dafür, sich seiner Bestimmung entsprechend
: einzusetzen und Mitglieder aufzunehmen.

Error. Als "e.V." ist man ein "eingetragener Verein", was nicht gelichbedeutend ist mit "gemeinnützig", das sind zwei verschiedene Schuhe. Z.B. unser Hundeverein ist seit 1948 ein "e.V.", aber wir haben nicht die Gemeinnützigkeit beantragt, wozu auch. Zuschüsse und Spenden bekommen wir trotzdem.


: Ohne nachweislichen Grund darf so ein Verein nämlich keine
: Mitgliedsanträge ablehnen.

Error. Lt. unserer beim Amtgericht hinterlegten Satzung reicht es, wenn der Vorstand mit einfacher Stimmemmehrheit die Aufnahme einer Person in den Verein ablehnt. Der Verein ist nicht verpflichtet, das zu begründen.


: Die Finanzen werden jährlich offen gelegt...

Logo, muß jeder, der etwas mit Geld zu tun hat, auch ohne Gemeinnützigkeit, der Staat will ja seine Steuern haben.


: ...Wahlen sind Pflicht

Sind sie, glaube ich, sogar bei einem "nichteingetragenen Verein".


... was ist daran privat?

Jeder, der im Verein Mitglied ist, ist "privat". Du hast nicht mehr Rechte oder Pflichten Deinen Mitmenschen gegenüber dadurch, daß Du im Verein XYZ Mitglied bist, bist immer noch persönlich für Dein Tun und Handeln verantwortlich (trete ich z.B. als Vereinsmitglied meinen Hund auf dem Übungsplatz des Hundevereines Hintertupfingen in den Hintern, dann bin ich privat dran wegen Tierquälerei, nicht der Verein).


: Logisch. Der Verein ob Tierschutz- oder Schützenverein ist ja auch
: keine Polizei.

Genau das wollte ich damit sagen. Ein Mitglied eines Tierschutzvereines darf vielleicht höflich darum bitten, wie jeder andere Mitbürger auch, ein Privatgrundstück zu betreten, ein Amtstierarzt darf es, nach Terminabsprache, u.U. fordern.


: Sie sind eine öffentliche Organisation.

S.o.; niemand hat Anspruch darauf, etwas zu nutzen, was andere mit viel Mühe aufgebaut und bezahlt haben, wäre ja noch schöner...


: Aus meiner Sicht kenne ich das aber anders. Denn selbst der
: Amtstierarzt darf dein Gelände nicht ohne deine Zustimmung betreten.
: Drum fragen die auch immer so höflich.

Da bin ich mir bei der heutigen Gesetzeslage gar nicht mehr so sicher, könnte ja "Gefahr im Verzug" sein oder so ähnlich.


: Als ich noch im Tierschutz aktiv war, haben wir echte Höhlen des
: Tiermissbrauchs immer mit Polizei und Amtstierarzt aufgehoben
: (zweimal). Bei den jeweiligen Fällen wurde der Beschau durch
: Amtstierarzt abgelehnt, man musste auf den Durchsuchungsbefehl der
: Polizei warten.

So wie die Situation geschildert wurde habe ich aber das Gefühl, daß es sich bei dem betreffenden Hundehalter schon um jemanden handelt, der den Hund abgeben wird, bevor irgendwelcher Ärger und vor allem Kosten auf ihn zukommen werden (wenn ich mich recht erinnere, hat er doch selbst schon irgend etwas on einschläfern gesagt, da wird er bestimmt nicht die Kosten für Wesenstest, Sachkundeschulung und -nachweis usw. bezahlen wollen...). Es müßte ihm vielleicht nur mal jemand sachlich und kompetent rüberbringen.

Viele Grüße

Antje