Hallo Mina,
: Wieso privat? Als e.V. ist man gemeinnützig. Man bekommt Zuschüsse und
: verpflichtet sich dafür, sich seiner Bestimmung entsprechend
: einzusetzen und Mitglieder aufzunehmen.
Error. Als "e.V." ist man ein "eingetragener Verein", was nicht gelichbedeutend ist mit "gemeinnützig", das sind zwei verschiedene Schuhe. Z.B. unser Hundeverein ist seit 1948 ein "e.V.", aber wir haben nicht die Gemeinnützigkeit beantragt, wozu auch. Zuschüsse und Spenden bekommen wir trotzdem.
: Ohne nachweislichen Grund darf so ein Verein nämlich keine
: Mitgliedsanträge ablehnen.
Error. Lt. unserer beim Amtgericht hinterlegten Satzung reicht es, wenn der Vorstand mit einfacher Stimmemmehrheit die Aufnahme einer Person in den Verein ablehnt. Der Verein ist nicht verpflichtet, das zu begründen.
: Die Finanzen werden jährlich offen gelegt...
Logo, muß jeder, der etwas mit Geld zu tun hat, auch ohne Gemeinnützigkeit, der Staat will ja seine Steuern haben.
: ...Wahlen sind Pflicht
Sind sie, glaube ich, sogar bei einem "nichteingetragenen Verein".
... was ist daran privat?
Jeder, der im Verein Mitglied ist, ist "privat". Du hast nicht mehr Rechte oder Pflichten Deinen Mitmenschen gegenüber dadurch, daß Du im Verein XYZ Mitglied bist, bist immer noch persönlich für Dein Tun und Handeln verantwortlich (trete ich z.B. als Vereinsmitglied meinen Hund auf dem Übungsplatz des Hundevereines Hintertupfingen in den Hintern, dann bin ich privat dran wegen Tierquälerei, nicht der Verein).
: Logisch. Der Verein ob Tierschutz- oder Schützenverein ist ja auch
: keine Polizei.
Genau das wollte ich damit sagen. Ein Mitglied eines Tierschutzvereines darf vielleicht höflich darum bitten, wie jeder andere Mitbürger auch, ein Privatgrundstück zu betreten, ein Amtstierarzt darf es, nach Terminabsprache, u.U. fordern.
: Sie sind eine öffentliche Organisation.
S.o.; niemand hat Anspruch darauf, etwas zu nutzen, was andere mit viel Mühe aufgebaut und bezahlt haben, wäre ja noch schöner...
: Aus meiner Sicht kenne ich das aber anders. Denn selbst der
: Amtstierarzt darf dein Gelände nicht ohne deine Zustimmung betreten.
: Drum fragen die auch immer so höflich.
Da bin ich mir bei der heutigen Gesetzeslage gar nicht mehr so sicher, könnte ja "Gefahr im Verzug" sein oder so ähnlich.
: Als ich noch im Tierschutz aktiv war, haben wir echte Höhlen des
: Tiermissbrauchs immer mit Polizei und Amtstierarzt aufgehoben
: (zweimal). Bei den jeweiligen Fällen wurde der Beschau durch
: Amtstierarzt abgelehnt, man musste auf den Durchsuchungsbefehl der
: Polizei warten.
So wie die Situation geschildert wurde habe ich aber das Gefühl, daß es sich bei dem betreffenden Hundehalter schon um jemanden handelt, der den Hund abgeben wird, bevor irgendwelcher Ärger und vor allem Kosten auf ihn zukommen werden (wenn ich mich recht erinnere, hat er doch selbst schon irgend etwas on einschläfern gesagt, da wird er bestimmt nicht die Kosten für Wesenstest, Sachkundeschulung und -nachweis usw. bezahlen wollen...). Es müßte ihm vielleicht nur mal jemand sachlich und kompetent rüberbringen.
Viele Grüße
Antje