Hallo, hier schreiben das Frauchen und Herrschen von 2 Beagles (1,5 Jahre und 7 Monate alt).
Wir leben in Sachsen Anhalt in einer ländlichen Gegend mit einer Einwohnerzahl von rund 1250 Personen.
Die Gemeinde kassiert fleißig die Hundesteuer (ok ist ja rechtens), aber es werden weder Abfallkörbe aufgestellt für die Kotebeutel, noch irgendwas anderes für uns getan. Es wird immer gepredigt, vor allem der Tierschutz, das alle Tiere artgerecht gehalten werden soll. Durch den Leinenzwang ist es aber leider nicht gegeben
.
Wenn wir z.B. auf den angrenzenden Feldern des Ortes unsere Hunde freilaufen lassen, beschweren sich die Förster und die Bauern drüber.
Jetzt ist unsere Frage bzw. nicht nur unsere, sondern auch deren von einigen Einwohnern mit Hund:
Muss die Gemeinde ein eingezäuntes Grundstück zur Verfügung stellen, wo wir unsere Lieblinge mal frei laufen lassen können? Im gesamten Ortsgebiet herrscht Leinenzwang, was wir auch verstehen können.
Aber irgendwie erscheint es uns einfach nur Artgerecht, wenn die Hunde, egal welcher Rasse, sich mal auf so einem Platz ohne Leine austoben könnten.
Selbstverständlich wären wir auch bereit, für die Zeit der Nutzung ein entsprechendes Entgelt zu zahlen, bzw. auch bei der Erstellung des Hundeplatzes mitzuwirken.
Über eine Antwort bzw einen Verweis zu evtl. Gesetzlichkeiten freuen sich nicht nur Kira und Eddi sondern auch wir als Besitzer und auch die andern 4- und 2-Beiner