hallo sören,
vielen dank für deine antwort. und dein wort in "gottes ohr"
ich hatte das allerdings so verstanden, dass dieses ausstellungsverbot für zuchtschauen explizit gilt. also nicht für "normale" hunde schauen. fällt agility nun unter hundeschauen oder unter zuchtschauen???
grüße
nadine (störerin im sinne des gefahrenabwehrrechtes) + chaos-crew
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: ja, im Grunde stimmt das schon. Ein Agility-Turnier ist ebenso wie eine LEistungsprüfung oder eine Turnierhundesportveranstaltung eine "Hunde-Schau". Das ist im Groben schon richtig. Wenn nun vom Gesetzgeber ein "Schauverbot" für die illegal kupierten Hunde ausgesprochen wird, dann müsste das auch für solche Veranstaltungen gelten. Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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: Wenn solche Veranstaltungen dann nicht mehr unter "Schau" laufen würden sondern unter "Sportveranstaltung", müsste diese Regelung dann wieder außer Kraft gesetzut werden können. Aber ich denke, das ein Ausstellungsverbot im Bereich Leistungsprüfungen in der Praxis keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen wird...
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: Viele Grüße
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: Sören
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