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Agility = Zuchtschau

geschrieben von nadine(YCH) 
Agility = Zuchtschau
25. Januar 2001 07:24

hallo!

ich hab da mal eine frage. eine bekannte erzählte mir, dass ein agility-wettbewerb im prinzip wie eine zuchtschau vor den statuten des vdh steht. ist das richtig? wenn ja, was hat es für konssequenzen im bezug auf das kupierverbot. für zuchtschauen soll doch ein ausstellungsverbot für kupierte hunde eingeführt werden (ich glaube bis 1. quartal 2003) und dann? dürfen dann kupierte hunde auch nicht mehr an agility wettbewerben teilnehmen????

wer weiss mehr?

grüße
nadine (störerin im sinne des gefahrenabwehrrechtes9 + chaos-crew


25. Januar 2001 09:51

Hallo Nadine,

ja, im Grunde stimmt das schon. Ein Agility-Turnier ist ebenso wie eine LEistungsprüfung oder eine Turnierhundesportveranstaltung eine "Hunde-Schau". Das ist im Groben schon richtig. Wenn nun vom Gesetzgeber ein "Schauverbot" für die illegal kupierten Hunde ausgesprochen wird, dann müsste das auch für solche Veranstaltungen gelten. Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn solche Veranstaltungen dann nicht mehr unter "Schau" laufen würden sondern unter "Sportveranstaltung", müsste diese Regelung dann wieder außer Kraft gesetzut werden können. Aber ich denke, das ein Ausstellungsverbot im Bereich Leistungsprüfungen in der Praxis keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen wird...

Viele Grüße

Sören


25. Januar 2001 10:37

hallo sören,

vielen dank für deine antwort. und dein wort in "gottes ohr" smiling smiley
ich hatte das allerdings so verstanden, dass dieses ausstellungsverbot für zuchtschauen explizit gilt. also nicht für "normale" hunde schauen. fällt agility nun unter hundeschauen oder unter zuchtschauen???

grüße
nadine (störerin im sinne des gefahrenabwehrrechtes) + chaos-crew
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: ja, im Grunde stimmt das schon. Ein Agility-Turnier ist ebenso wie eine LEistungsprüfung oder eine Turnierhundesportveranstaltung eine "Hunde-Schau". Das ist im Groben schon richtig. Wenn nun vom Gesetzgeber ein "Schauverbot" für die illegal kupierten Hunde ausgesprochen wird, dann müsste das auch für solche Veranstaltungen gelten. Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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: Wenn solche Veranstaltungen dann nicht mehr unter "Schau" laufen würden sondern unter "Sportveranstaltung", müsste diese Regelung dann wieder außer Kraft gesetzut werden können. Aber ich denke, das ein Ausstellungsverbot im Bereich Leistungsprüfungen in der Praxis keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen wird...
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: Viele Grüße
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: Sören
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25. Januar 2001 16:42

Hi Nadine,

nun ist mir nicht geläufig, welche Formulierung genau im geplanten Gesetzestext verwendet wurde. Ich habe noch so im Ohr, das es sich um ein "Ausstellungsverbot" handelt. Und so ein Verbot betrifft jegliche Art von Schau, also überall, wo man etwas "zur Schau stellt". Ein "zur Schau stellen" der Hunde an sich, wie auch der Arbeitsleistung eines Hundes... aber ich denke mit diesem Thema werden sich dann, wenn es mal akut wird, auch findige Juristen auseinandersetzen... das können wir Laien hier sowieso nicht entgültig beantworten.

Viele Grüße

Sören