Hallo Antje,
: Das Tierschutzgesetz. E-Reizgeräte darf nur der anwenden, der über eine entsprechende "Sachkunde" verfügt, die den betreffenden Stellen gegenüber (z.B. Veterinäramt) nachgewiesen werden muß. Bestimmten Personenkreisen wird diese "Sachkunde" pauschal zuerkannt, z.B. Jagdscheininhabern oder Diensthundeführern, was ich nicht für O.K. halte, auch diese Leute sollten erst ein Grundwissen vorweisen und spezielle Schulungen besuchen müssen.
Ich habe da nix gefunden. Allerdings habe ich das unter [
www.verbraucherministerium.de] auch nur "diagonal" gelesen. Nachgewiesene Sachkunde wird da generell von Betreibern gewerblicher (Hunde-)Schulen u.ä. verlangt, nicht aber speziell hinsichtlich dem Einsatz von E-Geräten.
Sollten da möglicherweise Landesvorschriften bestehen?
Bestimmten Personengruppen pauschale Sachkenntnis zuzusprechen halte ich auch für falsch. Ich kenne zwar die Ausbildung der Jagdhunde nicht, wohl aber die der Diensthunde (der Polizei hier bei uns). Den meisten DH Führern würde ich da eher keine Sachkunde bescheinigen.
: ... wo doch niemand im SV eine Ahnung von den Dingern hat, wurde doch bisher niemals nie damit auf SV-Plätzen gearbeitet.... *grins*
Das gleiche Problem dürfte auch bei den Gebrauchshundsportvereinen auftauchen. *noch breiter grins*
Tschüß
Stefan