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Hundesport & Freizeit mit Hund

Hundesport ist eine schöne Möglichkeit, seinen Hund körperlich und geistig auszulasten und zu beschäftigen. Die Sportarten sind sehr vielfältig, egal ob Agility, Dogdance, Turnierhundesport oder Flyball. Hier ist die Rubrik für alle Hundesportler und wer sich noch nicht sicher ist, welcher Sport für ihn geeignet ist, findet alle Sportarten im Überblick 
Agility mit Teletakt?
17. Juli 2001 16:15

hallo

mich würde nur mal interessieren welcher verein mit dieser methode arbeitet.aber komme mir bitte jetzt nich damit das du den verein nicht nennen möchtest.

gruß heidi

17. Juli 2001 16:26

Hi Heidi,

wenn der Verein genannt werden soll, wäre es auch gut, wenn sich der Fragende identifiziert, denn warum sollte man sich womöglich mit jemandem Ärger einhandeln, den man gar nicht kennt oder jemandem anders Ärger machen, wenn man keinen Grund dazu sieht. Ansonsten finde ich es in der Öffentlichkeit des Internet gut, wenn man solche Dinge anonymisiert disktieren kann, da man sich dann keinen "Maulkorb" umbinden muß und trotzdem unbefangen Meinungen erfragen und sammeln kann.

Fragende Grüße
Heidrun

17. Juli 2001 17:31

hallo

es hängt mir langsam zum hals raus das hier immer wieder behauptungen über vereine gemacht werden,die dann auf gezielte nachfrage nicht bestätigt werden.das wars von mir zu diesem thema.



18. Juli 2001 06:11

Hallo Antje,

[...]
: Das würde ich auch empfehlen! Und selbst wenn einige Leute dort mit Sinn und Verstand mit dem E-Reizgerät arbeiten, dann muß man es selbst ja nicht machen, wenn man es ablehnt bzw. sich dafür nicht erfahren genug fühlt. Letztendlich darf man es ja auch nicht einfach so benutzen, nur nach erfolgter Schulung und mit Sachkundenachweis.

Da scheint etwas an mir vorbei gegangen zu sein. Wer fordert den Nachweis einer Schulung und entsprechender Sachkunde?
So weit ich weiß, kann jeder E-Geräte einsetzen, der sich dazu berufen fühlt. Leider, denn nicht alle machen sich aus eigenem Antrieb über die sachgerechte Anwendung schlau.

[...]
: Die Handhabung wird jetzt wohl auch bald auf allen Plätzen gestattet sein, was ich für positiv halte, damit die Arbeit mit dem Gerät aus dieser Grauzone heraus und an die Öffentlichkeit kommt. Nur dann wird weniger Unfug als jetzt damit getrieben werden.

Damit gebe ich Dir völlig Recht. Bisher gilt die Anwendung allerdings wohl nur für den SV, wie in der letzten "Der Gebrauchshund" zu lesen war. Mal sehen, wie lange jetzt die dhv Verbände brauchen werden...

Tschüß
Stefan


18. Juli 2001 07:05

Hallo Stefan

: Wer fordert den Nachweis einer Schulung und entsprechender Sachkunde?

Das Tierschutzgesetz. E-Reizgeräte darf nur der anwenden, der über eine entsprechende "Sachkunde" verfügt, die den betreffenden Stellen gegenüber (z.B. Veterinäramt) nachgewiesen werden muß. Bestimmten Personenkreisen wird diese "Sachkunde" pauschal zuerkannt, z.B. Jagdscheininhabern oder Diensthundeführern, was ich nicht für O.K. halte, auch diese Leute sollten erst ein Grundwissen vorweisen und spezielle Schulungen besuchen müssen.


: Bisher gilt die Anwendung allerdings wohl nur für den SV, wie in der
: letzten "Der Gebrauchshund" zu lesen war. Mal sehen, wie lange jetzt
: die dhv Verbände brauchen werden...

Ich denke, das wird dann VDH-intern geregelt werden. Jedenfalls macht sich der SV jetzt nach seinem verlorenen Prozeß anscheinend Gedanken, wie er schnellstmöglichst ein flächendeckendes Netz an Ausbildern bereitstellen kann, wo doch niemand im SV eine Ahnung von den Dingern hat, wurde doch bisher niemals nie damit auf SV-Plätzen gearbeitet.... *grins*

Viele Grüße

Antje

18. Juli 2001 08:10

Hallo Antje,

: Das Tierschutzgesetz. E-Reizgeräte darf nur der anwenden, der über eine entsprechende "Sachkunde" verfügt, die den betreffenden Stellen gegenüber (z.B. Veterinäramt) nachgewiesen werden muß. Bestimmten Personenkreisen wird diese "Sachkunde" pauschal zuerkannt, z.B. Jagdscheininhabern oder Diensthundeführern, was ich nicht für O.K. halte, auch diese Leute sollten erst ein Grundwissen vorweisen und spezielle Schulungen besuchen müssen.

Ich habe da nix gefunden. Allerdings habe ich das unter [www.verbraucherministerium.de] auch nur "diagonal" gelesen. Nachgewiesene Sachkunde wird da generell von Betreibern gewerblicher (Hunde-)Schulen u.ä. verlangt, nicht aber speziell hinsichtlich dem Einsatz von E-Geräten.
Sollten da möglicherweise Landesvorschriften bestehen?
Bestimmten Personengruppen pauschale Sachkenntnis zuzusprechen halte ich auch für falsch. Ich kenne zwar die Ausbildung der Jagdhunde nicht, wohl aber die der Diensthunde (der Polizei hier bei uns). Den meisten DH Führern würde ich da eher keine Sachkunde bescheinigen.

: ... wo doch niemand im SV eine Ahnung von den Dingern hat, wurde doch bisher niemals nie damit auf SV-Plätzen gearbeitet.... *grins*

Das gleiche Problem dürfte auch bei den Gebrauchshundsportvereinen auftauchen. *noch breiter grins*

Tschüß
Stefan