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Gesundheit & Hund

Gesundheitsfragen betreffen nicht nur den kranken Hund sondern stellen sich auch, wenn es um Vorbeugung oder Prävention von Krankheiten geht. Macht dein Tierarzt das richtige? Welche Untersuchungen sind sinnvoll und sollten gemacht werden? Wer hat Erfahrungen mit HD und Goldakupunktur? Solche und ähnliche Fragen kannst Du hier stellen oder diskutieren. 
Achtung Wichtig! Importhunde!
03. Juni 2001 10:34


AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Stadtgebiet Frankfurt ist Tollwutsperrbezirk (02.06.2001)
Kein freier Auslauf mehr für Hunde und Katzen
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Frankfurt am Main (pia) Die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt/M. -
Staatl. Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
erklärte mit Datum vom 14.5.01 die Stadtteile Oberrad, Sachsenhausen,
Niederrad, Goldstein und Schwanheim zum Tollwutsperrbezirk. Wegen der
Gefahr der Ausdehnung entschloss sich die Behörde diesen Tollwutsperr-
bezirk auf das gesamte Gebiet der Stadt Frankfurt/M. auszudehnen. Demnach
dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon
ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz
stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig
gehorchen sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.

Für Hunde und Katzen ordnet die Behörde die sofortige Tötung an, wenn
anzunehmen ist, dass sie mit tollwutverdächtigen Tieren in Berührung
gekommen sind. Dies gilt nicht für Hunde und Katzen, die bei dem Kontakt
nachweislich unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen
werden sofort unter behördliche Beobachtung gestellt und unverzüglich
erneut gegen Tollwut geimpft. Von der erneuten Impfung kann abgesehen
werden, falls die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut
geimpft worden sind.

Andere Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken
Tieren oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, werden
ebenfalls behördlich beobachtet.

Außerhalb geschlossener Räume ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen
oder mit sich zu führen, wenn sie nicht ein Halsband, einen Gurt oder ein
sonstiges Hundegeschirr tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des
Besitzers angegeben sind oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies
gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht
entweichen können und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung.

Es wird ausdrücklich davor gewarnt, tote Tiere und scheinbar zahme
Wildtiere zu berühren.

Hinweise auf auffällige Tiere nimmt das Staatl. Amt für Lebensmittel-
überwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Frankfurt/M., unter den
Telefonnr.: 069/79586 - 400 oder - 559 oder - 227 oder - 560,
das Forstamt der Stadt Frankfurt/M. sowie jede Polizeidienststelle
entgegen.


... nur als Nachtrag, Rainer