Hallo Tina,
: Das mit dem Nichteingreifen habe ich mehrmals gelesen, allerdings zugegeben nur in Verbindung damit wenn der Hund freiläuft.
## auch dann sollst und musst Du nicht tatenlos zusehen wie Deiner niedergemacht wird.
: Genauer gesagt daß man dann weitergehen soll und höchstens einmal rufen um nicht noch mehr Aufmerksamkeit auf den anderen Hund respektive den Streit zu lenken. Leuchtet mir zwar nur teilweise ein.., aber bei meinem Problem jetzt geht es ja auch nicht ums Freilaufen.
## da geht es eigentlich dadrum, dass den Hunden die Lust am Raufen (wollen) recht schnell vergeht, wenn die Rückendeckung von Herrchen bzw. Frauchen fehlt ... sprich wenn sich der Rudelführer entfernt, wird Hund zusehen den Anschluss nicht zu verpassen :-)
: Das mit dem Gebrüll oder Schleich Dich werde ich versuchen (danke für den Tip), sollte es zum Brüllen kommen wird das sicher nicht schwerfallen da ich mittlerweile ziemlich genervt bin über diesen tollen hund der laut Kind ja "Nur spielen will" (oh wie ich diesen Satz hasse).
## oooch ... oft genug stimmt er ja ... aber wenn ich grosse Hunde und kleine Kinder alleine durch die Gegend stromern seh (bei uns auch an der Tagesordnung - Kleinstadt) wird's mir auch immer ganz anders. Gottseidank sind deren Hunde wirklich alle "Der-tut-Nixe" :-)
Warum muss Deiner eigentlich immer an der Leine gehen ? Hast Du ihn noch nicht so lange oder ist er krank ??
: Laut der anderen Hundebesitzerin geht die Mutter teilweise auch mit dem Hund spazieren (wahrscheinlich dann wenn sie ihren faulen Arsch mal von der Couch hochbekommt.
## *g*
Entschuldigt den Ausdruck, aber ich kann einfach nicht nachvollziehen wie man einen Knirps mit einem Hund in Riesenschnauzergrösse losziehen lassen kann).
## im Grunde genommen unverantwortlich und (meines Wissens nach) sogar gesetzlich verboten !
Habe hier mal einen Auszug aus der HVO der Stadt Rendsburg (war der erste den ich gefunden hab *g*) ... das dürfte aber so oder ähnlich in allen Städten und Gemeinden geregelt sein - ob's ein Bundesgesetz dazu gibt weiss ich nicht:
Rendsburg, den 13.05.2002
Nach der vom Innenminister erlassenen Gefahrhundeverordnung dürfen Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen. Die Person muss den Hund jederzeit so beaufsichtigen, dass durch ihn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, dass diese Anforderungen durch die Aufsichtsperson auch erfüllt werden können. Wer einen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband
oder eine Halskette mit einer Kennzeichnung anzulegen, auf Grund derer die Hundehalterin oder der Hundehalter ermittelt werden kann. Da Kinder in der Regel körperlich nicht in der Lage sind, den Hund sicher zu führen, wird hierauf besonders hingewiesen und um Beachtung gebeten.
Wenn ich sie die nächsten Tage treffe spreche ich sie dort darauf an ansonsten frage ich den Jungen beim nächsten Treffen.
## vielleicht besorgst Du Dir ja auch gleich den entsprechenden Auszug aus Eurer Gemeinde/Stadt und hältst ihn der guten Frau mal unter die Nase ... vielleicht beflügelt ja die Aussicht auf einen leichteren Geldbeutel ihren Allerwertesten :-)
Viele Grüsse
Christiane & Kira