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befreiung von der Steuer

geschrieben von ute(YCH) 
befreiung von der Steuer
31. Januar 2002 10:15

Hallo, habe eine frage wird die Steuer erlassen wenn man eine Rettungshunde tauglichkeits prüfung hat??

und wie sieht so eine rettungshundetauglichkeits prüfung aus??

wo kann ich was über das "Verweisen" lesen, kenne nur das mit dem "Verbellen" und möchte mich darüber auch informieren.

gruß
ute


31. Januar 2002 11:12

Hallo,

: Hallo, habe eine frage wird die Steuer erlassen wenn man eine Rettungshunde tauglichkeits prüfung hat??

es ist in jeder Gemeinde unterschiedlich. In einigen wenigen Gemeinden bekommst du Steuerermäßigung zwischen 50-100% nach dem Eignungstest, andere Gemeinden erlassen nur geprüften Hunden gerade mal die Hälfte.

:
: und wie sieht so eine rettungshundetauglichkeits prüfung aus??

Ist innerhalb der Verbände und Staffeln etwas unterschiedlich. Es werden die nötigen Eigenschaftes des Hundes abgeprüft wie Spieltrieb, Teameindruck bzw. Bindung zum HF, Umgang mit fremden Menschen und Hunden, Geschicklichkeit, Belastung durch optische und akustische Reize etc.

: wo kann ich was über das "Verweisen" lesen, kenne nur das mit dem "Verbellen" und möchte mich darüber auch informieren.

Schau dir mal den Link an, dort findest du eigentlich alles über Rettungshunde.

Gruß
Andreas


31. Januar 2002 11:54

01. Februar 2002 11:46

Hi Ute!
Das hängt von den jeweiligen Gemeinden ab. Was bei uns nur eine 50%tige Ermäßigung bedeutet.
Und bei den Kurskosten, Mitgliedsbeiträgen, Seminaren, Benzin etc. finde ich, dass man die Steuer ganz weglassen könnte, da ich sowieso schon wesentlich mehr investiere als ohne RHS.

LG Anna

PS: Ne Frechheit finde ich auch, dass selbst Blindenhunde nur 50% Erlass bekommen!

01. Februar 2002 12:31

.
: Und bei den Kurskosten, Mitgliedsbeiträgen, Seminaren, Benzin etc. finde ich, dass man die Steuer ganz weglassen könnte, da ich sowieso schon wesentlich mehr investiere als ohne RHS.

Du hast Futter, Zubehör, Miete (schliesslich braucht ein RH schon ein gutes Zuhause) und Lohnsteuer ( ich habe ja viel weniger Zeit zum Arbeiten, weil ich meinen Hund ausbilden muss, da ist das nur ausgleichende Gerechtigkeit!!!)

Nee, im Ernst, warum sollte man eine allgemeine Steuererleichterung bekommen als RH-Führer? Dann steht das nämlich auch allen anderen Ehrenamtlichen Helfern zu , also freiwilligen Feuerwehren, Teilen des Rettungsdienstes usw...

Ein Nachteil wäre auch die Schwemme von Steuerflüchtlingen in Rettungshundstaffeln.
Ich denke nicht, dass das ein guter Antrieb für eine sinnvolle Ausbildung wäre.


Obwohl, ich persönlich würde mich schon über seine solche Steuererleichterung freuen...

Viele Grüße

Christina


01. Februar 2002 12:53

Hallo Christina!

Früher soll es tatsächlich mal mehr gegeben haben - bis zu Futterzuschüssen vom Land! Aber die Zeiten sind vorbei. Daß Rettungs- oder Blindenhunde steuerbefreit sein sollten, finde ich aber auch. Es werden ja nicht die Hundeführer generell steuerbefreit - und für Löschpumpen gibt es meines Wissens noch keine Steuer. Bei den immensen Ausgaben, die man hat, fände ich das schon eine nette Geste. Mehr ist es nämlich wirklich nicht, wer aus diesem Grund eine RH-Ausbildung anfängt, dessen Rechnung geht schon nach einem Monat nicht mehr auf.

Deshalb hätte ich da auch keine Angst vor "Steuerflüchtlingen". Wenn es eine Anwesenheitspflicht von auch nur 50 % gibt, sind die so schnell wieder weg, wie sie gekommen sind. Oder die Motivation ändert sich. Das sind Erfahrungswerte, bei uns werden fertige RH nämlich tatsächlich von der Steuer befreit.

Grüße, Kaya