Hi Gisela
Hier in Bayern wird das auf folgende Art geregelt:
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Art. 22 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
Art. 25 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
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alles andere finde ich auch sehr seltsam. Ich kann auch die anderen Antworten auf deine Frage nicht nachvollziehen. Ebenso wenig wie das Verhalten des Landwirtes.(oder doch - typisch deutsche Schrebergärtner und Sandburgenbauer Mentalität) Wo sind wir denn hier. Wenn er will das niemand seinen Privatbesitz betritt dann soll er es doch mit einem Zaun umgeben und am besten noch mit einem Dach, damit auch kein Vogel sich dorthin "versäubert".
Bei einem abgeernteten Feld und auch auf einer kurz gemähten Wiese ist es übrigens auch kein Problem wenn ein Hund dort mal hinsch... hinversäubert.
Ich würde an deiner Stelle den Vorfall ignorieren. Bauern die bellen beissen nicht.
Grüße, chris
Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht das wenn meine Frau mit Hund spazieren geht wird sie oft von Landwirten oder anderen Personen angeschimpft. Gehe ich mit dem Hund werde ich trotz z.B. im Wald freilaufendem Hund sogar vom Jagtpächter und erst recht von den Landwirten freundlich gegrüßt.