Hallo Birgit!
Weiß zwar nicht, inwieweit ich dir hiermit helfen kann... aber besser als nix. Wir sind mit unseren Hunden oft über Slowenien nach Kroatien unterwegs. Von den unzähligen Malen, die wir eben schon über diverse Grenzen sind, wurden erst zwei Mal die Impfpässe der Hunde verlangt.
Und ich muß auch zugeben, das wir noch nie eine amtstierärztliche Bestätigung hatten...
Slowenien:
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 12 Monate. Amtstierärztliche Bestätigung über den Gesundheitszustand, nicht älter als 10 Tage (wird in der Regel nicht kontrolliert). Für Tiere, die jünger als 4 Monate sind, entfällt der Nachweis der Tollwutimpfung, es wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, benötigt.
Kroatien:
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 6 Monate.
Stand: 2003
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