Hallo Burkhard,
das hat nichts mit vorbildlichem Rechtsbewußtsein zu tun (obwohl ich das wohl auch einigermaßen habe). Im Gegenteil, mein Rechtsbewußtsein sagt mir, daß eine Anzeige nach dem objektiven Sachverhalt berechtigt wäre. Leider ist dieser Sachverhalt nicht beweisbar (Aussage gegen Aussage eben).
Es ist einfach so, daß ich die Chancen einer Anzeige, tatsächlich zum Ziel (sprich Strafe oder Bußgeld für den Mann) zu führen, wohl realistisch gleich Null einschätze. Leider habe ich nicht genug Zeit (und auch nicht die Lust), fruchtlose Anzeigen, Aussagen u.ä. zu machen.
Liebe Grüße
Karen