Hallo,
aufgrund einer entsprechenden Diskussion in Forum Soziales habe ich den Eindruck gewonnen, daß
eine gewisse Unsicherheit über die Rechtslage bei der Kastration von Hunden besteht. Mein bisheriger
Wissenstand, welcher auf der Lektüre von verschiedenen Zeitschriften basiert, war der, daß
Kastrationen ohne medizinische Indikation nach dem dt. Tierschutzgesetz nicht erlaubt seien, da
diese als Amputation, dh. als "ganz oder teilweises Entfernen von Organen oder Gliedmaßen"
angesehen werden müßten.
Durch die obenerwähnte Diskussion verunsichert habe ich den VdH, 2 Veterinärämter und eine
Sachverständige auf dieses Thema angesprochen. Ich habe dabei die folgenden Auskünfte erhalten:
- VdH : Der VdH gibt zu diesem Thema grundsätzlich keine Auskunft.
- Veterinäramt 1: Die Rechtslage sei etwas verschwommen, man glaube aber, daß die Kastration nur mit
medizin. Indikation erlaubt sei. Ansonsten hat man mir zumindest angeboten, eine Kopie des
Tierschutzgesetzes zuzusenden.
- Veterinäramt 2: Die Kastration sei erlaubt, wenn nachvollziehbare Gründe vorlägen. Folgendes Beispiel
wurde mir dazu genannt: Wenn ein Rüde durch sein andauerndes Gebelle die Nachbarschaft stört ist eine
Kastration statthaft, da dadurch das Revierverhalten des Rüden geändert werden könne.
- Sachverständige: Die kastration ohne medizin.Indikation ist verboten.
Ich selbst möchte das Thema Kastration nicht werten, finde es aber unglaublich, daß es offensichtlich nicht
möglich ist, zu einem solchen Vorgang wie der Kastration von Hunden eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.
Viele Grüße
Holger (mit Ajax & Danessa), der jetzt immer noch nicht schlauer ist.