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Kastration & das dt.Tierschutzgesetz

geschrieben von Holger + Ajax(YCH) 
Kastration & das dt.Tierschutzgesetz
08. März 1999 12:29

Hallo,

aufgrund einer entsprechenden Diskussion in Forum Soziales habe ich den Eindruck gewonnen, daß
eine gewisse Unsicherheit über die Rechtslage bei der Kastration von Hunden besteht. Mein bisheriger
Wissenstand, welcher auf der Lektüre von verschiedenen Zeitschriften basiert, war der, daß
Kastrationen ohne medizinische Indikation nach dem dt. Tierschutzgesetz nicht erlaubt seien, da
diese als Amputation, dh. als "ganz oder teilweises Entfernen von Organen oder Gliedmaßen"
angesehen werden müßten.
Durch die obenerwähnte Diskussion verunsichert habe ich den VdH, 2 Veterinärämter und eine
Sachverständige auf dieses Thema angesprochen. Ich habe dabei die folgenden Auskünfte erhalten:
- VdH : Der VdH gibt zu diesem Thema grundsätzlich keine Auskunft.
- Veterinäramt 1: Die Rechtslage sei etwas verschwommen, man glaube aber, daß die Kastration nur mit
medizin. Indikation erlaubt sei. Ansonsten hat man mir zumindest angeboten, eine Kopie des
Tierschutzgesetzes zuzusenden.
- Veterinäramt 2: Die Kastration sei erlaubt, wenn nachvollziehbare Gründe vorlägen. Folgendes Beispiel
wurde mir dazu genannt: Wenn ein Rüde durch sein andauerndes Gebelle die Nachbarschaft stört ist eine
Kastration statthaft, da dadurch das Revierverhalten des Rüden geändert werden könne.
- Sachverständige: Die kastration ohne medizin.Indikation ist verboten.

Ich selbst möchte das Thema Kastration nicht werten, finde es aber unglaublich, daß es offensichtlich nicht
möglich ist, zu einem solchen Vorgang wie der Kastration von Hunden eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.

Viele Grüße
Holger (mit Ajax & Danessa), der jetzt immer noch nicht schlauer ist.





08. März 1999 12:41

Hallo Holger,

: daß es offensichtlich nicht möglich ist, zu einem solchen Vorgang wie der Kastration von Hunden eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.

Das ist wirklich verwirrend, was man Dir da zur Auskunft gegeben hat. Denn wer gibt dann Tierschützern das Recht, in Tierheimen so gut wie alle Katzen (sind die alle krank?) oder BFH und RH (wo die Notwendigkeit einer Kastration wirklich nachvollziehbar ist, auch ohne medizinische Indikation) zu kastrieren? Liegen diese Tierärzte, die das machen, dann im Widerspruch zum Gesetz oder nicht?

Verwirrte Grüße

Yvonne und Hexe




08. März 1999 14:07


:
: Veterinäramt 2: Die Kastration sei erlaubt, wenn nachvollziehbare Gründe vorlägen. Folgendes Beispiel
wurde mir dazu genannt: Wenn ein Rüde durch sein andauerndes Gebelle die Nachbarschaft stört ist eine
Kastration statthaft, da dadurch das Revierverhalten des Rüden geändert werden könne.
:
Hallo Holger,

toll das Du Dir die Muehe gemacht hast mal nachzufragen.
Aber die Aussage ist ja wohl ein echter Klopfer.
Weniger bellen durch kastrieren? Und das von einem Veterinaeramt???
Ich finde das unglaublich.

Gruesse
Sonja und Nero

08. März 1999 20:30

: war der, daß
: Kastrationen ohne medizinische Indikation nach dem dt. Tierschutzgesetz nicht erlaubt seien, da
: diese als Amputation, dh. als "ganz oder teilweises Entfernen von Organen oder Gliedmaßen"
: angesehen werden müßten.
Hallo,
ich werde es morgen noch mal raussuchen, aber seit dem neuen Tierschutzgesetz (Deutschland)ist das Kastrieren eindeutig erlaubt ! Das Tierschutzgesetz müßten die Veterinärämter eigentlich haben (sollte maan denken), laß es Dir doch mal kopieren.
Anette

09. März 1999 07:06

Hallo Anette,

wir haben zufälligerweise vor einigen Wochen mal mit unserem Tierarzt über Kastrieren zur Vermeidung von Nachkommen (also das, was die Tierschutzvereine machen) gesprochen. Er erzählte uns damals, daß in den Fachzeitschriften gerade eine Riesendebatte stattfindet, ob das nach dem neuen (deutschen) Tierschutzgesetz überhaupt noch erlaubt ist. Gibt es also jetzt schon wieder ein neueres als "das neue" Tierschutzgesetz? Wenn nicht, dann scheint der entsprechende Gesetzestext nicht so eindeutig zu sein. Mich interessiert das auch deshalb sehr, weil das Tierheim uns bei Saskia das Kastrieren noch zur Auflage gemacht hat.

Viele Grüße, Ingrid

09. März 1999 14:46

Hallo Holger,

: Ich selbst möchte das Thema Kastration nicht werten, finde es aber unglaublich, daß es offensichtlich nicht
: möglich ist, zu einem solchen Vorgang wie der Kastration von Hunden eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.

das erinnert mich an die Sache, als ich mal "genau" wissen wollte, inwieweit ein Schild am Zaun "Vorsicht bissiger Hund..usw..." den Hundebesitzer rechtlich absichert.
Damals hat auch der VDH, das Ordnungsamt, die Polizeibehörden, der Tierschutz und noch mehr "Fachinstitutionen" lauter gegenteiliges Zeug erzählt.
Nachher war ich auch nicht schlauer:sad smiley( Ausserdem ist´s ja mittlerweile so, daß Richter in ein und denselben Fällen unterschiedliche Urteile (vielleicht nach Tageslaune?)fällen und jedes bestehende Urteil von irgendeinem anderen Urteil wieder abgelöst wird. Soll da mal noch einer schlau draus werden ?

Gruß mecki