Hallo Sophie!
Solltest Du keine Haftpflichtversicherung haben, empfehle ich Dir zum Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen. Vielleicht findest Du ja auch was entsprechendes unter [
www.recht.de]
Die kompletten Kosten musst Du nicht übernehmen, lass Dich darauf nicht ein!
Einen Teil allerdings sicherlich, da Dein Hund ausserhalb Deiner Einwirkung war. Dabei ist es ziemlich egal, ob er angeleint war oder nicht, Du warst auf jeden Fall NICHT dabei.
Bei Tieren gibt es immer eine gewisse Art "Restrisiko" mit dem jeder
Halter rechnen muss (daraus ergibt sich dann ggf. die sogenannte "Gefährdungshaftung"
.
Bei einem Kampf zwischen zwei unangeleinten Hunden KANN es m. E. nach auch eine Rolle vor Gericht spielen, welcher Hund grösser (=grössere Gefahr) ist, dann würden die Schadensersatzansprüche entsprechend gequotelt.
Du musst also dafür sorgen, dass so etwas nicht passieren kann, d. h.
wenn Du den Hund irgendwo anbindest und weggehst, müsstest Du ihm eigentlich einen Maulkorb aufsetzen, denn Du musst IMMER damit rechnen, dass zum Beispiel Kinder ihn ärgern oder aber eben ein fremder Hund vorbeischaut und er mal nicht so gelassen, wie sonst reagiert.
Wirst Du keine entsprechende Vorsorge treffen, trifft Dich in einem solchen Fall leider immer eine "Mitschuld" und somit "Mithaftung".
Näheres ist im BGB in den §§ 833, 834 geregelt.
Nunja, bin jetzt einfach mal von Deutschland ausgegangen...
Das ganze hat mir mal ein Anwalt erklärt, ich hoff, ich hab es richtig wiedergegeben.
Schöne Grüsse
Kine