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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Muß ich Tierarzt nach Beißerei bezahlen?
15. Juli 1999 20:08

Hallo Sophie!

Solltest Du keine Haftpflichtversicherung haben, empfehle ich Dir zum Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen. Vielleicht findest Du ja auch was entsprechendes unter [www.recht.de]

Die kompletten Kosten musst Du nicht übernehmen, lass Dich darauf nicht ein!
Einen Teil allerdings sicherlich, da Dein Hund ausserhalb Deiner Einwirkung war. Dabei ist es ziemlich egal, ob er angeleint war oder nicht, Du warst auf jeden Fall NICHT dabei.
Bei Tieren gibt es immer eine gewisse Art "Restrisiko" mit dem jeder
Halter rechnen muss (daraus ergibt sich dann ggf. die sogenannte "Gefährdungshaftung"winking smiley.
Bei einem Kampf zwischen zwei unangeleinten Hunden KANN es m. E. nach auch eine Rolle vor Gericht spielen, welcher Hund grösser (=grössere Gefahr) ist, dann würden die Schadensersatzansprüche entsprechend gequotelt.

Du musst also dafür sorgen, dass so etwas nicht passieren kann, d. h.
wenn Du den Hund irgendwo anbindest und weggehst, müsstest Du ihm eigentlich einen Maulkorb aufsetzen, denn Du musst IMMER damit rechnen, dass zum Beispiel Kinder ihn ärgern oder aber eben ein fremder Hund vorbeischaut und er mal nicht so gelassen, wie sonst reagiert.

Wirst Du keine entsprechende Vorsorge treffen, trifft Dich in einem solchen Fall leider immer eine "Mitschuld" und somit "Mithaftung".
Näheres ist im BGB in den §§ 833, 834 geregelt.

Nunja, bin jetzt einfach mal von Deutschland ausgegangen... smiling smiley

Das ganze hat mir mal ein Anwalt erklärt, ich hoff, ich hab es richtig wiedergegeben.

Schöne Grüsse

Kine






15. Juli 1999 23:19


Hallo Sophie
Übergib Deiner Haftpflichtversicherung den Fall,die wird prüfen inwiefern Dich eine Mitschuld trifft.
Und erkundige Dich nach dem befinden des Dackels der wohl einen größeren Schaden davon getragen hat.
Das wohl des Tieres sollte an erster stelle stehen!
Grüße Chrischi

16. Juli 1999 08:39

: Hallo Birgit,
:
: die ganze Angelegenheit ist zwar sehr bedauerlich (insbesondere für den Dackel :-((( ), aber, -sofern Du eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hast-, längst nicht so kompliziert, wie es in den bisherigen Antworten erscheint!

Wenn das mal so einfach wäre, denn auch die Versicherungen versuchen natürlich ständig, sich herauszureden und irgendeine Begründung zu finden, daß sie nicht zahlen müssen. Ich hatte letztes Jahr eine Cairn-Terrier-Hündin zur Pflege. Somit hatte ich also drei, die auf unserem Hof rumwuselten. Eine Bekannte (die das nicht wußte) kam zu uns zu Besuch und leinte ihren Hund vor dem Tor (damit es kein Durcheinander gibt) ab. Die Cairn-Terrier-Hündin hatte sie nicht sehen können, weil diese sich hinter dem Haus befand. Ihr Hund lief auf unseren Hof, sah die Hündin (wobei diese sich auf Spaziergängen vorher schon einmal angegiftet hatten) und richtete sie ziemlich übel zu und schlitzte sie regelrecht auf. Aber unsere Queenie ist hart im Nehmen und hat alles gut überstanden. Die Versicherung hingegen hat nur einen Teilbetrag übernommen, weswegen, weiß ich bis heute nicht. Natürlich hat die Bekannte "aus eigener Tasche" den Rest bezahlt. Also, ich denke, es kommt immer darauf an, welcher Versicherung man angehört und gerade Versicherungen für Hunde sind sehr "schwammig" (was wird überhaupt geleistet?, meistens doch nur, wenn der Hund angeleint ist, nur das ist natürlich in den wenigsten Fällen gegeben), wenn man eine abschließen möchte.
Viele Grüße
Bianca


16. Juli 1999 10:57



: In den meisten Städten herrscht kein genereller Leinenzwang (beim Ordungsamt nachfragen) daher darf man seinen Hund frei laufen lassen.

Wenn kein genereller Leinenzwang herrscht, heisst das aber nicht, dass jeder seinen Hund laufen laasen kann, wie er gerade lustig ist. Er muss den Hund im Einflussbereich haben und das war der Dackel ja wohl nicht.
Gruss, Juliane


16. Juli 1999 11:16

Hallo Juliane,

: Wenn kein genereller Leinenzwang herrscht, heisst das aber nicht, dass jeder seinen Hund laufen laasen kann, wie er gerade lustig ist. Er muss den Hund im Einflussbereich haben und das war der Dackel ja wohl nicht.

Klar, Du hast recht. Jeder muß auf seinen Hund aufpassen. Wie es im Fall des Dackels war, weiß ich nicht da ich nicht dabei war.
Genauso gut könnte man aber auch sagen, das der angebundene Hund auch nicht beaufsichtigt war. Wenn von meinem Hund eine (Beiß)-Gefahr ausgeht, lasse ich ihn nicht ohne Aufsicht angebunden.
Sicherlich trägt der Dachelbesitzer eine Mitschuld. Aber wer will da was beweisen. Wenn keine Zeugen zugegen waren, ist immer der Besitzer der Dumme, dessen Hund gebissen hat.
Und wenn denn mal was passiert, dafür habe ich meine Versicherung.
Mir ist was ähnliches passiert:
Ich war mit meinem Rüden (reagiert antiseptisch auf andere Rüden) mit dem Rad unterwegs gewesen. Unterwegs kommt mir ein Hund entgegen (frauchen ebenfalls per Rad). Die Frau biegt ab, der Hund läuft weiter in meine Richtung. Inzwischen bin ich abgestiegen, habe meinen Hund sitzend bei Fuß und halte ihn am Halsband. Als die Frau sieht, das ihr Hund weiterläuft, dreht sie um und fährt hinterher (von Hund rufen hatte sie wohl noch nichts gehört). Der Hund kommt ran und fängt sofort an zu stänkern also lasse ich meinen Hund los. Es kommt zu einem kleinen Ringkampf. Bis die gute Frau endlich ihren Hund eingesammelt hatte, dauerte etwas. Ohne Worte ist sie weitergefahren. Ich drehte mich dann noch einmal um und sah das der andere Hund am humpeln war. Keine Reaktion der Frau. Wenn sie mich angemacht hätte, hätte ich freiwillig angeboten die hälfte der TA-Kosten zu übernehmen. Sie hatte zwar ihren Hund nicht unter Kontrolle, aber MEINER hat den Schaden verürsacht. In diesem Fall hätte die Versicheerung anstandslos gezahlt.
Zu solch einer Situation gehören immer zwei Parteien: der Hundebesitzer der seinen Hund "revieren" läßt und der Hundebesitzer der seinen Hund zulangen läßt.
Wen trifft mehr Schuld?

Gruß
Kathi

16. Juli 1999 13:57

Hallo Sophie,

wie sich die Rechtslage nun genau verhaelt kann ich Dir leider
nicht sagen ( wuerde mich aber sehr interessieren, ich binde meinen
Bello auch mal vor einem Geschaeft an).

Was ich an Deiner Stelle erstmal versuchen wuerde, ist, mit dem
Dackelhalter nochmal zu reden. Vielleicht ist ja eine Einigung
im Guten moeglich, nachdem sich die Gemueter etwas abgekuehlt haben.

Gruss
Sonja und Nero