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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Rassehund eher vor Jäger geschützt?
28. September 1999 14:52

Hallo Thomas,

es gibt immer 2 Seiten von allem.
Wenn ich Jägern oder Jagdhütern begegne, die mit ihrem Jeep über die Felder fahren und mir als Hundehalterin klarmachen wollen, daß mein Hund wenn er auf dem Feld rumläuft das Wild stört, da fehlt mir wirklich die Einsicht.
Der Mähdrescher, der das Feld abgeerntet hat läuft auch nicht im Flüsterton und auf Samtpfoten.
Ich kann einsehen, daß Wild und der Wildbestand gehegt werden müssen aber ist nicht bei vielen Jägern der Feudalismus größer als ihre Sachkenntnis?
Und wie ist das mit der Natur, haben nur gutbetuchte Jäger ein Anrecht auf Natur?
Es sollte doch möglich sein, daß beide Gruppen miteinander auskommen könnten, ohne daran zu denken, daß eine von beiden Seiten zu Schaden kommen muß.
Glaubst Du, daß ein Hundehalter es versteht, wenn ein Jäger ihm erklärt, daß er sein Wild genauso liebt wie der andere seinen Hund und der selbe Jäger in einer Riesentreibjagd auf ein Karnickel schießt, daß so getrieben wird, daß es an der Flinte vorbei muß und keine Möglichkeit zur Flucht hat. Daß angeschossene Kaninchen ihrem Schicksal überlassen werden und verenden.

Ich denke es muß noch sehr viel getan werden und es muß Einsicht von beiden Seiten geben. (Für Hundehalter, die ihre Hunde machenlassen was sie wollen habe ich auch nichts übrig)

Alle Hundehalter müssen Steuern zahlen und manchmal recht unverschämte Summen. Die nur dazu gebraucht werden um die Mitarbeiter der Verwaltung zu bezahlen.
Warum kann nicht eine Möglichkeit gefunden werden, wo Hunde laufen und toben können ohne Maulkorb und Leinenzwang. Wenn die Hundesteuer in solch ein Projekt investiert würde, dann gäb es deutlich weniger Probleme mit Hundhaltern und Jägern.

Kannst Du als Jäger einen gesunden Hund einfach töten? Der Tierarzt darf es nicht.

Bitte fühl Dich nicht persönlich angegriffen. Es ist schon richtig und eigentlich auch recht mutig von Dir, den Dialog mit den Hundehaltern zu suchen. Was ich geschrieben habe ist nicht vom hörensagen, sondern eigene, leider nicht so freundliche Begegnungen mit Jagdhütern und Jägern.

Herzliche Grüße
Elke & Anhang

PS: Bißchen stänkern muß ich noch, denn es gibt ebensoviele Jagdhunde die ihre Ohren auf Durchzug haben, wie "Normalhunde"


28. September 1999 15:19

Hallo Elke,

: es gibt immer 2 Seiten von allem.

ja, mindestens.

: Wenn ich Jägern oder Jagdhütern begegne, die mit ihrem Jeep über die Felder fahren und mir als Hundehalterin klarmachen wollen,
: daß mein Hund wenn er auf dem Feld rumläuft das Wild stört, da fehlt mir wirklich die Einsicht.

Mach' doch mal die Schnüffelprobe am Jeep oder Mähdrescher:
wenn's nicht nach Wolf richt, hat das Wild auch keine Angst. (Leider)


: Ich kann einsehen, daß Wild und der Wildbestand gehegt werden müssen
: aber ist nicht bei vielen Jägern der Feudalismus größer als ihre
: Sachkenntnis?

Nein.
Und jetzt lassen wir mal diesen Quatsch, ok ?

: Und wie ist das mit der Natur, haben nur gutbetuchte Jäger ein Anrecht auf Natur?

Nein, auch Jäger mit Normaleinkommen.


: Es sollte doch möglich sein, daß beide Gruppen miteinander auskommen
: könnten, ohne daran zu denken, daß eine von beiden Seiten zu Schaden kommen muß.

Sorry,
aber den Schaden erleidet nicht die Gruppe "Jäger", sondern die von dir
nicht genannte Gruppe "Wild".


: Glaubst Du, daß ein Hundehalter es versteht,
: wenn ein Jäger ihm erklärt, daß er sein Wild genauso liebt
: wie der andere seinen Hund und der selbe Jäger in einer
: Riesentreibjagd auf ein Karnickel schießt, daß so getrieben wird,
: daß es an der Flinte vorbei muß und keine Möglichkeit zur Flucht hat. Daß angeschossene Kaninchen ihrem Schicksal überlassen werden und verenden.

Natürlich.
Jagen und das Wild lieben(na ja, ein etwas seltsames Wort bei Tieren)
schliesst sich doch nicht aus.
Oder muss der Bauer sein Vieh hassen, damit er für dich daraus eines Tages
Wurst machen kann ?

Aber wir sind schon wieder OT.

: Ich denke es muß noch sehr viel getan werden und es muß Einsicht
: von beiden Seiten geben. (Für Hundehalter, die ihre Hunde machenlassen
: was sie wollen habe ich auch nichts übrig)

Und mit dem Rest habe ich keine Probleme.


: Alle Hundehalter müssen Steuern zahlen und manchmal recht
: unverschämte Summen. Die nur dazu gebraucht werden um die
: Mitarbeiter der Verwaltung zu bezahlen.

Nicht nur Hundehalter zahlen Steuern.

: Warum kann nicht eine Möglichkeit gefunden werden, wo Hunde laufen
: und toben können ohne Maulkorb und Leinenzwang.
: Wenn die Hundesteuer in solch ein Projekt investiert würde,
: dann gäb es deutlich weniger Probleme mit Hundhaltern und Jägern.

100% richtig !

Aber es ist die Sache der HF, sich hier zu kümmern.


: Kannst Du als Jäger einen gesunden Hund einfach töten?
: Der Tierarzt darf es nicht.

Ich darf es auch nicht.
Aber wir reden ja auch nicht über "einfach", oder ?


: Bitte fühl Dich nicht persönlich angegriffen.

Keine Angst, ich bin freiwillig hier. :-)


: Es ist schon richtig und eigentlich auch recht mutig von Dir,
: den Dialog mit den Hundehaltern zu suchen.

Na, mutig bin ich eigentlich nicht.
Eher etwas .......mhhh.....neugierig ?

Gruss
Thomas



28. September 1999 15:32

Hallo Thomas,

schön das Du Dich hier gemeldet hast. Ich möchte zu einigen Deiner Äußerungen auch noch meine Sicht der Dinge darlegen.
Du schreibst:
: Es bleibt aber auf jedem Fall eine Störung des Wildes
: (durch einen "Nichtjagdberechtigten"winking smiley, die als solches
: bereits unzulässig ist.
Möchtest Du damit behaupten, daß die "Störung des Wildes durch einen Nichtjagdberechtigten" eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt? Wenn ja, wie definierst Du den Begriff der "Störung"? "Störe" ich beispielsweise durch lauten Gesang?
:
: Es gibt sogar Juristen, die sehen keinen Unterschied
: zwischen dem Jagdgerät "Gewehr" und "hochläufiger Hund".
Solltest Du jemals einen Prozess geführt oder verfolgt haben, so wirst Du wissen, daß es bei Juristen immer die unterschiedlichsten Meinungen zu einem Thema gibt (Bei jedem Prozess gibt es beispielsweise mindestens zwei verschiedene Juristenmeinungen zum gleichen Thema, wovon sich eine meist als unhaltbar erweist!). Gibt es entsprechende Gerichtsurteile zu diesem Thema?

: Beides ist geeignet, "Wild zu erlegen" und genausowenig wie
: Herr und Frau Jedermann mit einem einsatzbreiten (!)
: Gewehr im Wald spazieren gehen dürfen ("zur Jagd ausgerüstet"winking smiley
Der Grund, daß man im Wald nicht mit einem Gewehr spazieren gehen darf, dürfte wohl nicht damit begründet sein, daß man damit "zur Jagd ausgerüstet" ist, sondern, daß man in deutschland überhaupt nicht mit einem Gewehr spazieren gehen darf :-)

: ist es eben auch -streng genommen- nicht erlaubt,
: einen Hund, der in der Lage ist Wild zu erlegen,
: frei (=einsatzbreit) laufen zu lassen.

Falsch! In den meisten deutschen Bundesländern darf ein Hund jederzeit frei (= unangeleint) im Wald laufen. Dies regeln die entsprechenden Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer, die i.d.R nur vorschreiben, daß sich der Hund im "Einflußbereich" des Hundeführers aufhalten muss.


Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa

29. September 1999 09:35

Hallo Holger,


: Möchtest Du damit behaupten, daß die "Störung des Wildes durch einen Nichtjagdberechtigten" eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt?

Ja, aber keine Straftat, sondern ein sachliches Verbot im Bundesjagdgesetz.

Zitat:

§ 19 a
Beunruhigen von Wild

Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist,
unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen,
Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für
bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.


: Wenn ja, wie definierst Du den Begriff der "Störung"?

Das ist natürlich im Einzelfall zu klären, unter "Störung" fällt jedoch alles,
was das Wild zu Handlungen zwingt, die es nicht freiwillig tätigen würde.
Flucht und Verstecken zum Beispiel.

: "Störe" ich beispielsweise durch lauten Gesang?

Generell halte ich es für eine Störung, wenn gezielt(!)
und vorsätzlich(!) Wild vertrieben werden soll.
Wenn also jemand mit der Absicht singt,
das Wild von seinen Einständen (und damit ggf. vom Jäger) wegzuscheuchen,
so handelt es sich um eine Störung des Wildes.
(und zusätzlich in vielen Ländern um eine weitere OWI: Jagdstörung)


: : Es gibt sogar Juristen, die sehen keinen Unterschied
: : zwischen dem Jagdgerät "Gewehr" und "hochläufiger Hund".
: Gibt es entsprechende Gerichtsurteile zu diesem Thema?

Ja, z.B.:
Beschluß vom 29.7.1981 -3 Ob OWI 22/81- des Bayer. OLG


: Der Grund, daß man im Wald nicht mit einem Gewehr spazieren gehen darf,
: dürfte wohl nicht damit begründet sein, daß man damit "zur Jagd ausgerüstet" ist,
: sondern, daß man in deutschland überhaupt nicht mit einem Gewehr spazieren gehen darf

strenggenommen geht es auch nicht um "den Wald", sondern um "abseits von zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wegen".
Ich als Jäger darf z.B. ein Gewehr auf dem Weg in mein Revier "führen", aber eben nicht durch fremde Reviere auf "abseits von.....".

auch hierzu ein Blick in das Gesetz:

§ 39
Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig.....
....6. zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk
außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg betritt.


Wobei "zur Jagd ausgerüstet" alle Geräte beinhaltet, mit der man
Wild erbeuten kann. Also auch ein -- geeigneter Hund.
(Wobei Hunden ohne jagdliche Ausbildung ein besonderes Mistrauen
entgegengebracht wird, da diese im Zweifel nicht über den Gehorsam
verfügen, der erforderlich ist, um den Hund rechtzeitig von der Verfolgung
von Wild abzuhalten)



: Falsch! In den meisten deutschen Bundesländern darf ein Hund jederzeit frei
sad smiley= unangeleint) im Wald laufen. Dies regeln die entsprechenden Jagdgesetze
:der einzelnen Bundesländer, die i.d.R nur vorschreiben, daß sich der Hund
:im "Einflußbereich" des Hundeführers aufhalten muss.


Quasi "oberhalb" der von den Ländern geregelten Leinenpflicht liegt die besondere Einstufung
des "hochläufigen Hundes, der in der Lage ist, Wild zu reissen" als -- Jagdgerät.

Ausserdem wird der Freilauf von Hunden nicht in den Jagdgesetzen geregelt.


Und nochwas wichtiges:
WALD ist nicht der einzige Lebensraum von Wild.
Das meiste Wild lebt deshalb auch nicht im Wald,
sondern in "Feld und Wiese".
Und da -gerade in dieser Jahreszeit- auf den Feldern
alles leergeräumt und totgespritzt ist, bleibt dem Wild nur die Flucht
in die letzten Randstreifen zwischen den Feldern und Wiesen.

Und eben dort verlaufen auch die meisten Wege.


Zum Abschluß noch ein weiterer Blick in das Bundesjagdgesetz
zum besseren Verständnis der Aufgabe des Jägers:

§ 23
Inhalt des Jagdschutzes

Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des
Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und
Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd
erlassenen Vorschriften.


Aus diesem gesetzlichen Auftrag heraus mag durchaus auch mal überreagiert werden,
aber die Motivation und die Ausgangsposition sind doch unstrittig, oder ?


Gruss
Thomas


29. September 1999 09:41

Hallo Thomas
: Und eben dort verlaufen auch die meisten Wege.
:
Warum werden dann Wander- bzw. Spazierwege in diesen Bereichen angelegt ?

Gruss
Peter


29. September 1999 09:58

Hallo Peter,

: : Und eben dort verlaufen auch die meisten Wege.
: Warum werden dann Wander- bzw. Spazierwege in diesen Bereichen angelegt ?

ja warum ? :-

Die meisten Wege "zwischen den Feldern" sind (private!) Wirtschaftswege der Landwirte,
die Du zwar "zum Zwecke der Erholung" betreten darfst, aber mehr auch nicht.


Es ist aber inzwischen oftmals so, daß bei der Neuplanung von
Wanderwegen die §29-Naturschutzorganisationen beteiligt werden.
Und dazu gehören auch die Landsjagdverbände, die auf diesem Wege geeignete
Maßnahmen zur sog. "Besucherlenkung" vorschlagen können.

Gruss
Thomas