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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Vorkaufsrecht
18. Dezember 2002 08:00

Hallo Antje
: Vorsicht, das kommt auf den Vertrag an! Wenn man das Tier trotzdem an jemnden anderen übereignet braucht der es zwar nicht wieder herzugeben, aber wohlmöglich ist eine dicke Vertragsstrafe fällig für den, der sich nicht an den rechtskräftig abgeschlossenen Vertrag gehalten hat.
-- wie sehe denn das ganze bei einer "Schenkung" aus?
Danke Dodo

18. Dezember 2002 08:08

Österreich ist das Vorkaufsrecht gerichtlich einklagbar und durchsetzbar.

hei
ja und?wenn ich doch an jemanden verkauft hab,ohne angabe v name u adresse? das ist nicht strafbar.somit aber ist auch der aufenth.ort von hund passee.was soll mir denn gross passieren?
er klagt,ich zahl nen minimalen betrag,hund ist weg,fertig.
zur erinnerung:ich find so ein vorgehen übel.
man sollte sich an abmach. halten.
aber es wurde halt gefragt.
gruss pat


18. Dezember 2002 08:10


:
: Vorsicht, das kommt auf den Vertrag an! Wenn man das Tier trotzdem an jemnden anderen übereignet braucht der es zwar nicht wieder herzugeben, aber wohlmöglich ist eine dicke Vertragsstrafe fällig für den, der sich nicht an den rechtskräftig abgeschlossenen Vertrag gehalten hat.

hei
deswegen anwalt fragen.
zu dicke vertragsstrafe: ich glaube nicht,daß ic hmit einem guten anwalt diese komischen klauseln,voller betrag rückerstatten etc,nicht zumindest zum gr. teil kippen kann.wie gesagt,ich finde dieses vorgehen nicht gut,aber es wurde gefragt.
gruss pat
:
:
: Antje


18. Dezember 2002 08:16

Hallo!

Bevor ihr euch hier moralisch aufspielt: Meine Bekannte möchte den Hund der Züchterin nicht zurückgeben, da diese folgdendes mitgeteilt hat:
Sie würde die Hündin einer ihr bekannten Züchterin überlassen, diese 3 oder 4 mal belegen lassen und dann würden sie sie weiterverkaufen.

So, es ist - zumindest aus meiner Sicht - verständlich, dass meine Bekannte den Hund NICHT zurückgeben möchte, sondern ihn an einen "besseren" Platz vermitteln will. Vor allem ein Platz, wo sie auch bleiben kann.
Was ist denn dann wichtiger: Einhaltung von Klauseln, weil man sich ja ach vorher informieren sollte oder das Wohl des Hundes?

Übrigens züchtet diese Dame im vdh. Nur so als Anmerkung.

Viele Grüße
Anne

18. Dezember 2002 08:16

hei
eben.deswegen vorher überlegen,was man unterschreibt.weil die sache eine kehrseite hat.
hier sollhundi nicht zum züchter,weil er es dort schlechter hat als anderswo.aber züchterin sieht das anders.so wie hundibesitzer das anders sehen würde,wenn züchterin dieses spiel ihrerseits spielen würde.aber das vergisst man im eifer des gefechtes.
gruss pat
die versucht dem endspurtchaos zu entkommen und sich deswegen hier ins forum flüchtet:-)

18. Dezember 2002 08:25


: Sie würde die Hündin einer ihr bekannten Züchterin überlassen, diese 3 oder 4 mal belegen lassen und dann würden sie sie weiterverkaufen.
: hei
sollte dies den tatsachen entsprechen,hab ich dir ja geschrieben,was ich machen würde.
weg ist weg,und das wär mir ne überschaubare strafe,wenn überhaupt,wert.daß ich sonen vertrag ev. zuvor gar nicht unterschr. hätte,ist hier zweitrangig.
ganz einfach.
gruss pat
: